Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Servicewüste

Anti-Amazon-Inititative gegründet:
Schwierigie Kommunikation mit Amazon.de

Mein dreiteiliger Artikel zu den Problemen beim Privatverkauf bei Amazon geht hiermit zu Ende. Anlass war, dass meine Leser hier im Blog, Opfer ähnlicher Vorgehensweisen, eine Anti-Amazon-Inititative mit dem Ziel einer Sammelklage gegen den Internetriesen gegründet hatten. Wer Teilnehmen möchte – Infos gibt es hier.

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Simone Janson

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Servicewüste

Anti-Amazon-Inititative gegründet:
Sind Privatverkäufer regresspflichtig?

Wer bei Amazon-Marketplace Bücher verkauft, kann, auch als Privatverkäufer, Schwierigkeiten bekommen, wenn Gegenstände etwa beim Versand verloren gehen. Denn Amazon erstattet dann dem Käufer die Kosten – und behält diese dann vom Käufer einfach ein. Eigenmächtig oder rechtlich korrekt?
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Servicewüste

Anti-Amazon-Inititative gegründet:
Der juristische Sachverhalt bei der A-z-Garantie

Gestern habe ich hier im ersten Teil über meine Probleme mit der Amazon A-z-Garantie als Verkäufer bei Amazon-Marketplace berichtet. Der Sache bin ich dann rechtlich auf den Grund gegangen. Und die Rechtskonstruktion ist leider recht verzwickt.
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Servicewüste

Anti-Amazon-Inititative gegründet:
Achtung Privatverkäufer mit der A-z-Garantie

Amazon ist praktisch und auch ich nutze gerne den Amazon-Marketplace, um mein Bücherregal zu entrümpeln. Leider ist es offenbar kein Einzelfall, dass Amazon seine Kunden dabei recht willkürlich behandelt, wie Leserberichte hier im Blog zeigen. Daraus hat sich nun eine Inititative gegründet, die gegen Amazon rechtlich vorgehen will. Da mein Beitrag bei akademie.de aus dem Jahr 2008, der den Stein mit ins Rollen gebracht hat, mittlerweile nicht mehr verfügbar ist, poste ich ihn hier für alle interessierten nochmals.

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Simone Janson

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Servicewüste

Anti-Amazon Inititative hier im Blog gegründet:
Amazon-Opfer machen mobil

Vor einiger Zeit hatte ich über meinen persönlichen Ärger mit Amazon berichtet: Dabei stellte sich dank diverser Leserkommentare heraus: Der wohl bekannteste Online-Shop reagiert auf Kundenbeschwerden offenbar nicht nur in meinem Fall völlig willkürlich. Dagegen wollen die Betroffenen sich nun organisieren und per Sammelklage vorgehen. Weiterlesen →

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Servicewüste

Ärger mit Amazon.de:
Achtung A-z-Garantie!

Unlängst hatte ich Ärger mit Amazon.de. Denn mir ist als Privatverkäufer bei Amazon.de-Marketplace das passiert, was man insgeheim immer befürchten muss, wenn man über das Internet verkauft: Mir ist eine Sendung verloren gegangen.

Nun dachte ich ganz einfach: Der Verkäufer will es billig, dann muss er auch mit dem Versandrisiko leben. Nicht so bei Amazon.de: Hier erhält der Käufer per A-z-Garntie die Kosten erstattet – und der Amazon.de macht den Verkäufer regresspflichtig. Und da Amazon.de das einfach mit dem Verkäuferkonto verrechnet, bleibt man als Verkäufer auf den Kosten sitzen.

Wie das mit der A-z-Garantie im Detail abläuft, wie der Käufer sie beantrag, aber vor allem, was genau mir passiert sind und welches meine rechtlichen Einwendungen aussehen – all das können Sie unter Sie in diesem Artikel nachlesen.

Update: Da der Artikel mittlerweile nicht mehr verfügbar ist, habe ich ihn hier im Blog nochmals separat veröffentlicht. Derweil wollen unsere Leser in einer Sammelklage rechtliche Schritte gegen Amazon einleiten.

Simone Janson

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Medien & Web 2.0

Wenn zu viel Professionalisierung schädlich ist:
Ebay

Nach langer Zeit war ich gestern mal wieder bei Ebay. Und ich muss sagen, ich finde mich immer weniger zurecht. Früher hat man einfach einen Suchbegriff eingegeben und dann wurden die fraglichen Artikel angezeigt. Heute gibt es zig Kategorien und Optionen die man oben und links auswählen kann. Nur erleichtert das für mich nicht eben die Suche, sondern macht die ganze Sache nur unübersichtlich.
Dann muss man erstmal duch zig Profi-Angebote nach unten scrollen, bis man zu den gebrauchten (und billigeren) Artikeln kommt. Das nervt mich auch. Ebay war doch ursprünglich mal eine Plattform für Gebrauchtwaren. Die zahlreichen Neuwaren interessieren mich nicht: Die sind beim Discounter um die Ecke meist billiger, zumindest, wenn man den Versand noch einkalkuliert. Und was da für ein Schindluder mit Versandgebühren betrieben wird, die reinste Abzocke.
Und auch wenn man verkaufen will, ist das nicht grade einfach, weil man zahlreiche Optionen auswählen muss und leicht den Überblick verliert. Und auch die Angabe von Versandkosten, die mittlerweile bei der Auflistung mitangezeigt werden und daher für den Verkaufserfolg entscheidend sind, ist eine Wissenschaft für sich: Wenn ich nur ab und an mal etwas verkaufen will, muss ich dennoch jedes mal genau angeben, wie hoch die Versandkosten sind, damit ich mich auch ja nicht dem potentiellen Vorwurf aussetze, ich wollte über die Versandkosten verdienen. D.h. eigentlich muss ich den Atikel und verpacken und zur Post bringen, um ihn wiegen zu lassen, bevor ich ihn überhupt einstelle. Käufer können sehr ungehalten sein, wenn die Versandkosten nicht genau stimmen. Welch ein Umstand!
Fazit: Durch diese ganzen Profi- und Zusaztfeatures wird Ebay für kleine Verkäufer, die einfach nur mal entrümpeln wollen, zunehmend unattraktiv. Ebay lohnt zunehmend für Profis, bei denen Einstellung, Verwaltung und Versand automatisiert werden. Für diesen Aufwand lohnen sich aber, so meine Ansicht, die erzielten Gewinnspannen nicht. Denn die meisten Käufer sind auch weiterhin auf der Suche nach billiger Gebrauchtware, haben sich aber gleichzeitig an die mit professionellem Aufwand betriebenen Angebote gewöhnt. Ein Widerspruch in sich.
Meine Prognose: Die Unseriosität vieler Angebote tut ein übriges – Ebay wird sich totlaufen.
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Frei & Mobil Arbeiten

Aus Fehlern wird man klug:
Freiberufler kriegen doch kein Problem wegen Ebay!

Tja, vor Fehlern ist niemand sicher – auch ich nicht. Wie Dietrich von Hase jetzt erläutert, brauchen Freiberufler, die ab und an mal was bei Ebay verkaufen, doch keine Angst zu haben, das Finanzamt könnte sie plötzlich als Gewerbetreibend einstufen. Grund für die irrige Annahme, dass dies passieren könnte, waren Urteile, mit denen Privatverkäufer bei Ebay plötzlich als Gewerbetreibende eingestuft wurden. So ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 05.09.2006, (AZ 103 O 75/06).

Und schnell entstand daraus eine kleine Ente, der verschieden Medien aufsaßen:

So das PC-Magazin: “Wer im großen Stil gebrauchte Artikel über Internetauktionshäuser verkauft und nicht als Gewerbetreibender angemeldet ist, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen.”

Und der Südwestrundfunk: “Internet-Verkäufer müssen Gewerbe anmelden”

Alles quatsch, sagt Hase nun und erklärt, dass es zwei unterschiedliche Definitionen von Gewerbe gibt:

  1. Die allgemein bekannte handelsrechtlich und steuerrechtlich definierte Unternehmereigenschaft, die eine gewinnorientierte, gewerbliche Tätigkeit voraussetzt und dem Handelsrecht, dem Einkommensteuerrecht und der Gewerbeverordnung unterliegt. Das ist die Definition, nach der Freiberufler und Gewerbetreibende unterschieden werden.
  2. Die Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB, Die meist nur noch im Sinne des Verbraucherschutzes und des EU-Rechts angewendet wird: “Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt … Dies wird in der Rechtssprechung so ausgelegt, dass eine gewerbliche Tätigkeit auch bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann. Deshalb kann eben auch eine Privatperson in diesem Sinne zum Unternehmer werden, wenn sie eine größere Anzahl von gebrauchten Artikeln verkauft.

Das bedeutet für Hase in der Konsequenz:

Überschreiten die Ebay-Angebote eine gewisse Schwelle an Menge, Wert und Häufigkeit, kann man schnell als Unternehmer im zweiten Sinne (§14 BGB) eingestuft werden und hat damit deutlich höhere verbraucherrechtliche Pflichten als zuvor (mehr dazu folgt im nächsten Abschnitt. Dagegen bleibt man als Privatverkäufer trotz Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB weiterhin steuerfrei, denn man ist kein Gewerbetreibender im Sinne des Gewerbe- und Steuerrechts.

Die genaue juristische Argumentation des gut und verständlich geschriebenen Artikels finden Sie hier. Außerdem erläutert von Hase sehr ausführlich, worauf Verkäufer von gebrauchten Artikeln bei Amazon oder Ebay sonst noch zu achten haben:

www.akademie.de/fuehrung-organisation/online-handel/tipps/online-handel/als-ebay-verkaeufer-privat-oder-gewerblich.html?page=1

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Frisch Gegründet

Wann ist man bei Ebay & Amazon gewerblicher Verkäufer?

Das Landgericht Berlin, Aktenzeichen 103 O 75/06, hat eine Frau, die in einem Monat 93 Gegenstände über eBay versteigert hatte, darunter gebrauchte Kleider, als gewerbetreibend eingestuft. Folgen: Auf den Gewinn müssen Steuern gezahlt werden und man muss als gewerblichr Verkäufer darauf hinweisen, dass die verkauften Gegenstände innerhalb der gesetzlichen Frist zurückgenommen werden (wer das versäumt – Achtung kostenpflichtige Abmahnung). Eine klare Grenze, ab wann solche “Privatgeschäfte” gewerblich sind, ist aus den bisherigen Urteilen nicht erkennbar. Ein Anwalt hatte mich 2005 informiert, dass ein Verkauf von Ebay-Artikeln im Jahr nicht mehr als 565 Euro einbringen dürfe, bzw. dass sich die Artikel nachweisbar länger als ein Jahr im Besitz des Verkäufers befunden haben mussten. Aber auch wer auf einen Schlag die komplette Ausbeute einer Dachbodenentrümpelung auf eBay stellt, kann zum Unternehmer werden, wenn nicht nachweisen kann, dass es eine einmalige Aktion war.