Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Versicherungen

Überblicks-Reihe zur Gesundheitsreform

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 1November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine Reform der Krankenversicherung, die den steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel Rechnung tragen solle. Dabei galt es, einen Kompromiss zwischen den im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 formulierten Modellen der Gesundheitsprämie der Unionsparteien und dem der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD zu formulieren.

Demnach wird “für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, das auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken.” Im einzelnen einigten sich die Parteien darauf, dass das Gesundheitssystem in Bezug auf das Zusammenwirken von privaten Krankenversicherungen und öffentlichen Krankenkassen eine verstärkt wettbewerbliche Ausrichtung erhalten solle. Am Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform.

Zum April 2007 trat die erste Stufe dieser Gesundheitsreform in Kraft. In den kommenden Jahren nun soll unser Gesundheitssystem wesentlich reformiert werden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Regelungen und Informationen zur Krankenversicherung vor.

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Versicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist und bleibt solidarisch organisiert: Die Beiträge sind nach dem Einkommen gestaffelt, aber alle Mitglieder haben Anspruch auf die selben Leistungen – wer viel verdient, zahlt für die gleichen Leistungen mehr und finanziert so die Leistungen für schlechter Verdienende und große Familien mit. Anders als in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risiko- oder Alterszuschläge; gesetzliche Kassen sind viel mehr verpflichtet, jeden aufzunehmen, der die gesetzlichen Vorgaben, wie die Vorversicherungszeit, erfüllt. Aber: Auch jeder, der

Checkliste: Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?

  • Für Familien, in denen nur einer verdient: Alle Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert.
  • Für alle, die öfter krank sind, da Beiträge davon unabhängig berechnet werden und man hier außerdem ein Krankengeld bekommt.
  • Für ältere Versicherte, da die Beiträge vom Alter unabhängig sind.
  • Für Frauen, da die Beiträge vom Geschlecht unabhängig sind. Frauen können bei Schwangerschaft zudem ein Mutterschaftsgeld erhalten.

Wie können Sie eintreten

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele die günstigste Form der Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sind Sie grundsätzlich in der GKV pflichtversichert und können nur unter bestimmten Bedingungen (dazu mehr unten bei privater Krankenversicherung) austreten. Wenn Sie allerdings kein Arbeitnehmer sind, können Sie nur in die GKV eintreten, wenn Sie die
Vorversicherungszeit erfüllen. Das bedeutet: Wenn Sie vor Beginn Ihrer Selbständigkeit mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate lang gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin freiwillig versichern. Dazu müssen Sie die freiwillige Weiterversicherung aber spätestens drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht beantragen. Zur Vorversicherungzeit zählen neben Arbeitsverhältnissen auch Zeiten, in denen Sie über die Arbeitsagentur, über die studentische Krankenversicherung oder über die Familienversicherung der Eltern pflichtversichert waren.

Die Frist ist wichtig

Versäumen Sie diese Drei-Monats-Frist nicht! Sie kommen später nur noch in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn Sie zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem bestimmten Jahresverdienst (derzeit liegt die obere Grenze bei 47.700 Euro) werden – und das, bevor Sie 55 sind! Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass auch gut verdienende, junge Selbständige in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.

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Welche gesetzliche Krankenkasse ist die richtige

Sie können grundsätzlich zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Ein Wechsel der Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Wenn Sie aber gerade in eine neue Kasse gewechselt haben, müssen Sie mit einem weiteren Wechsel erst einmal wieder 18 Monate lang warten. Wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht, können Sie auch vor Ablauf der 18 Monate wechseln, allerdings auch wieder nur zwei Monate lang. Danach verstreicht diese Sonderkündigungsfrist.

Welche Krankenkassen stehen zur Wahl?

Sie haben grundsätzlich die freie Wahl zwischen regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (etwa Barmer, DAK, Techniker), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Aber: Nicht alle Betriebskrankenkassen stehen für alle Bundesländer offen. Auch die Innungskrankenkassen sind offiziell nicht für alle offen, doch erkundigen Sie sich: Sie nehmen manchmal auch Außenstehende auf.

Achten Sie jedoch bei der Auswahl der Kasse nicht nur auf den günstigsten Tarif, sondern auch auf die Leistungen. Zwar sind 95 Prozent der Leistungen einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, dennoch kann es abhängig von den Satzungen der Krankenkassen einige wichtige Unterschiede geben. Im Folgenden finden Sie die Regelleistungen und Zusatzleistungen der GKV im Überblick:

Checkliste: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Ärztliche Behandlung, Krebsvorsorge, Krebsfrüherkennung, Gesundheitsvorsorge
  • Fahr- und Transportkosten zur Behandlung
  • Zahnärztliche Behandlung, Kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz
  • Brillen
  • Soziotherapie
  • Heilpädagogische, psychologische und psychosoziale Maßnahmen für Kinder
  • Stationäre Krankenhausbehandlung, Versorgung in stationären Hospizen
  • Mitaufnahme der Eltern beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes
  • Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten
  • Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel
  • Empfängnisregelung und -verhütung, Schwangerschaftsabbruch, Künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsvorsorge, Schwangerschaft und Entbindung
  • Vorsorge im Säuglings- und Kindesalter, Jugend-Gesundheitsuntersuchung, Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen
  • Schutzimpfungen
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld bei Pflege eines Kindes
  • Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes für Schwangere ab dem 4Tag vor der Entbindung maximal 14 Wochen lang
  • Familienversicherung
  • Krankenversicherungsschutz im Ausland
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Gesetzliche Krankenversicherung – auf welche Zusatzleistungen sollten Sie achten?

  • Behandlungsarten: Erkundigen Sie sich vor einem Wechsel, ob die Kasse z.B. alternative Heilverfahren und homöopathische Behandlungen, Rehabilitationskuren, ambulante Vorsorgekuren oder Zusatzimpfungen übernimmt.
  • Zuschüsse: Auch Höhe des Zuschusses bei Zahnersatz kann variieren. Bei Brillen lassen manche Kassen Brille und Kontaktlinsen parallel zu.
  • Prävention: Seit 2004 dürfen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten mit günstigeren Tarifen oder reduzierten Zuzahlungen belohnen. Die Bedingungen werden von jeder Kasse individuell festgelegt. Für freiwillig Versicherte sind sogar Beitragsrückerstattungen und niedrigere Beiträge mit Selbstbehalt erlaubt. Genaues Hinsehen lohnt sich!
  • Service: Wenn Sie häufig mit der Krankenversicherung kommunizieren und zahlreiche Belege einreichen müssen, ist eine Krankenkasse mit einer Niederlassung vor Ort sinnvoll. Vor allem kleinere Betriebskrankenkassen können hier problematisch sein: Sie haben zwar billige Beiträge, aber häufig auch nur eine Geschäftsstelle, manche sogar nur ein ständig besetztes Telefon.
  • Krankengeld: Selbständige können von Ihrer Kasse im Krankheitsfall 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate bekommen (mehr zur Berechnung der Beiträge im entsprechenden Kapitel unten). Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren maximal 78 Wochen lang gezahlt. Wer zum normalen Tarif versichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Anspruch. Wer jedoch Krankengeld ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten will, muss einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 Prozent zahlen. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich und müssen individuell nachgefragt werden.
  • Eine Einschränkung des Leistungsumfangs gibt es durch die Gesundheitsreform bei der Behandlung von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe – zum Beispiel bei Komplikationen in Folge von Schönheitsoperationen oder Piercing.
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Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sind, zahlen Sie nur den Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte des Beitragssatzes Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen Sie als Selbständiger den vollen Beitrag selbst, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Die Beitragssätze variieren dabei zwischen 11,8 und 15,5 Prozent des maßgeblichen Einkommens im normalen Tarif, beim erhöhten bzw. ermäßigten Beitragssatz natürlich mehr bzw. weniger. Leider werden die Beiträge für freiwillig versicherte nicht nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet, sondern es gibt ein so genanntes maßgebliches (Mindest)einkommen. Dieses liegt im Regelfall bei 3600 Euro, zu bestimmten Bedingungen ist ein ermäßigter Beitragssatz von 1242,50 Euro möglich. Wer eine Weiterbildung oder ein Studium macht oder Kinder erzieht, kann seine Versicherungsbeiträge von einem ermäßigten Satz von 828,59 Euro berechnen lassen. Wenn Sie noch ordentlicher Student sind, können Sie sich unterhalb bestimmter Einkommens- und Wochenarbeitszeitgrenzen in der studentischen Krankenversicherung versichern. Hausfrauen oder Student unter 25, die weniger als 345 Euro im Monat verdienen, können sich in der Familenversicherung von Ehemann oder Eltern mitversichern.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen Sie zusätzlich automatisch auch Beiträge zur Pflegeversicherung. Alle gesetzlichen und privaten Kassen bieten die Pflegeversicherung an, abgeschlossen wird sie im Regelfall dort, wo Sie auch krankenversichert sind. Der Grundbeitrag beträgt 1,7 Prozent vom maßgeblichen Einkommen. Wenn Sie keine Kinder haben, müssen Sie zusätzlich 0,25 Prozent vom maßgeblichen Einkommen zahlen. Der Beitrag schließt ohne Zuzahlung die Versicherung aller Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen ein.

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Wahltarife der gesetzlichen Krankenkasse

Seit April 2007 haben Krankenkasse hat denjenigen Versicherten, die an einer besonderen Versorgungsform teilnehmen, einen speziellen Wahltarif anzubieten. Diese können sich freiwillig für einen solchen Tarif entscheiden. Versicherte, für die die Krankenversicherungsbeiträge vollständig von Dritten getragen werden (zum Beispiel Bezieher von Arbeitslosengeld I und II) können nur diese Wahltarife wählen! Die Krankenkasse kann in diesen Wahltarifen festlegen, dass die Versicherten entweder eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen für die Teilnahme erhalten. Eine gesetzliche Mindestbindungsfrist für solche Tarife ist nicht vorgesehen.Wenn Sie bislang noch nichts von einem solchen Tarif bei Ihrer Versicherung gehört haben: Fragen Sie nach. Die Versicherungen müssen dieses Tarife anbieten.

Für folgend Versorgungsformen gibt es Wahltarife

Integrierte Versorgung: Ob Bandscheibenerkrankung, Hüftgelenk-Operation oder Depressionen – für eine Vielzahl von Krankheiten gibt es mittlerweile integrierte Versorgungsangebote, bei denen ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer eng zusammenarbeiten. Mehrfachuntersuchungen können so vermieden, die Behandlung der Patientinnen und Patienten kann verbessert werden. Verstärkt werden jetzt auch flächendeckende Angebote für weit verbreitete Volkskrankheiten entwickelt. Das spart zudem Kosten, was den teilnehmenden Versicherten nun in Form eines besonderen Wahltarifes zu Gute kommt.
besondere ambulante ärztliche Versorgung:Hier halten Krankenkassen und Ärzte zum Beispiel spezifische Angebote für ein bestimmtes Krankheitsbild oder für die medizinische Versorgung einer Region bereit.
strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP): Für chronisch Kranke ist eine kontinuierliche, gut abgestimmte Behandlung besonders wichtig. Dank so genannter strukturierter Behandlungsprogramme (Disease Management Programme, DMP) kann die medizinische Versorgung hier inzwischen nachhaltig verbessert werden. Ob für Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Brustkrebs: Millionen Versicherte profitieren inzwischen bundesweit von den Programmen. Für Patientinnen und Patienten, die an diesen Programmen – mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, hochwertigen medizinischen Leistungen und Schulungsprogrammen – teilnehmen, müssen die Kassen seit April 2007 einen speziellen Wahltarif bereithalten.
Modellvorhaben: Einige Kassen bieten ihren Versicherten in so genannten Modellvorhaben spezielle Behandlungen an, zum Beispiel Körperakupunktur zur Behandlung von chronischen Schmerzen. Versicherte, die sich daran beteiligen, haben Anspruch auf einen spezifischen Wahltarif.
hausarztzentrierte Versorgung/Hausartztarif: Wer sich hier einschreibt und im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt geht, wird von Zuzahlungen oder Praxisgebühren befreit oder bekommt andere Boni. Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist für Versicherte und Ärzte freiwillig.

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Tarife, die die gesetzliche Krankenkasse freiwillig anbietet

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wahltarifen gibt es eine Reihe von freiwilligen Tarifen der Krankenversicherungen. Für alle Tarife, die die Kasse freiwillig anbieten kann, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Das heißt, die Versicherten legen sich für diesen Zeitraum auf einen solchen Tarif gegenüber ihrer Krankenkasse fest.
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Die private Krankenversicherung und ihre Leistungen

Wie bislang auch gültig haben „normale” Arbeitnehmer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen keine Wahl, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen: Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Wechsel in eine private Kasse wird sogar noch erschwert: Pflichtversicherte dürfen nur noch in eine private Kasse wechseln, wenn ihr Einkommen drei Jahre hintereinander (statt bisher ein Jahr) über der Versicherungspflichtgrenze von 3975 Euro im Monat lag. Nur wer nicht pflichtversichert ist, kann sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

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Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung

Wenn Sie sich klar gemacht haben, was Sie wollen, sollten Sie sich einen Überblick über die Angebote verschaffen. Eine erste Hilfestellung geben zahlreiche Vergleichssites im Internet, auf denen Sie zumindest eingeschränkt verschiedene Optionen eingeben und so einen ersten Eindruck gewinnen können, welche Krankenversicherung geeignet ist. Wenn Sie Mitglied eines Berufsverbandes sind, fragen Sie nach, ob es dort einen günstigen Gruppenvertrag für Mitglieder gibt, der nochmals einige Prozente sparen kann.

Nicht nur der Preis zählt

Achten Sie bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung jedoch nicht nur auf ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern vor allem auf die Beitragsstabilität, denn Sie wählen Ihre Versicherung vermutlich für das gesamte restliche Leben, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn Sie bis zum 5Lebensjahr als Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig werden und weniger als die jährliche Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Damit Sie vor solch bösen Überraschungen geschützt sind, sollten Sie anhand verschiedener Kriterien die Seriosität verschiedener Versicherungen überprüfen. Fragen Sie dort selbst nach oder konsultieren Sie unabhängige Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale oder einen Versicherungsmakler. Außerdem können Sie in Internetforen nach den Erfahrungswerten von anderen Versicherten suchen. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf zu achten ist: Der Map-Report liefert kostenpflichtig ein umfassendes, kritisches und objektives Rating von 17 Krankenversicherungen. Das m-Rating vergleicht dabei anhand von Daten wie Bilanzkennzahlen oder Beschwerden die langfristige Marktentwicklung der Versicherungen in den letzten 30 Jahren, das p-Rating die kurzfristige Entwicklung in den letzten 5 Jahren.