Die gesetzliche Krankenversicherung ist und bleibt solidarisch organisiert: Die Beiträge sind nach dem Einkommen gestaffelt, aber alle Mitglieder haben Anspruch auf die selben Leistungen – wer viel verdient, zahlt für die gleichen Leistungen mehr und finanziert so die Leistungen für schlechter Verdienende und große Familien mit. Anders als in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risiko- oder Alterszuschläge; gesetzliche Kassen sind viel mehr verpflichtet, jeden aufzunehmen, der die gesetzlichen Vorgaben, wie die Vorversicherungszeit, erfüllt. Aber: Auch jeder, der
Checkliste: Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?
- Für Familien, in denen nur einer verdient: Alle Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert.
- Für alle, die öfter krank sind, da Beiträge davon unabhängig berechnet werden und man hier außerdem ein Krankengeld bekommt.
- Für ältere Versicherte, da die Beiträge vom Alter unabhängig sind.
- Für Frauen, da die Beiträge vom Geschlecht unabhängig sind. Frauen können bei Schwangerschaft zudem ein Mutterschaftsgeld erhalten.
Wie können Sie eintreten
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele die günstigste Form der Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sind Sie grundsätzlich in der GKV pflichtversichert und können nur unter bestimmten Bedingungen (dazu mehr unten bei privater Krankenversicherung) austreten. Wenn Sie allerdings kein Arbeitnehmer sind, können Sie nur in die GKV eintreten, wenn Sie die
Vorversicherungszeit erfüllen. Das bedeutet: Wenn Sie vor Beginn Ihrer Selbständigkeit mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate lang gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin freiwillig versichern. Dazu müssen Sie die freiwillige Weiterversicherung aber spätestens drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht beantragen. Zur Vorversicherungzeit zählen neben Arbeitsverhältnissen auch Zeiten, in denen Sie über die Arbeitsagentur, über die studentische Krankenversicherung oder über die Familienversicherung der Eltern pflichtversichert waren.
Die Frist ist wichtig
Versäumen Sie diese Drei-Monats-Frist nicht! Sie kommen später nur noch in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn Sie zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem bestimmten Jahresverdienst (derzeit liegt die obere Grenze bei 47.700 Euro) werden – und das, bevor Sie 55 sind! Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass auch gut verdienende, junge Selbständige in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.