Einige Selbstständige haben gar keine Wahl: Sie müssen verpflichtend in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, sobald sie mit der betreffenden Tätigkeit (was sie sonst noch machen, ist unerheblich!) mehr als 400 Euro im Monat beziehungsweise 4.800 Euro im Jahr verdienen, wenn sie selbst keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und ihr Unternehmen keine Kapitalgesellschaft ist.

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