Sich ins eigene Knie schießen, nenne ich das und meine in diesem Fall die Bundesregierung: Die Zahl der Verfahren, die durch Klagen Hartz IV ausgelöst wurden, ist 2007 bei den Sozialgerichten um 38 Prozent gestiegen. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte bei allen Deutschen Sozialgerichten nachgefragt. 136.000 Fälle wurden 2007 und Deutschland zu besagtem Thema abgeurteilt. Zusammen mit den Fällen aus dem Sozialhilferecht sind es sogar 154.000.
Interessant dabei: Es gibe ein Nordost-Südwest-Gefälle. Die meisten Fälle gab es in Berlin/Brandenburg, die wenigsten in Bayern und Baden Württemberg. Außerdem steht jeder dritte Fall vor dem Bundessozialgericht, der letzten Instanz, in Zusammenhang mit Hartz IV. Während die Richter 2005 noch 10 Fälle zu entscheiden hatten, gingen 2006 in Kassel 206 und 2007 361 Fälle in Revision.
Übrigens: die meisten Fälle betrafen Streitigkeiten über Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Unstimmigkeiten ob bestimmte Einkomen oder Vermögen beim Arbeitslosengeld angerechnet werden müssen.
Statt Geld zu sparen, hat die Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen eine regelrechte Klagewelle ausgelöst und so zumindest eine Dauerbeschäftigung für Ihre Sozialrichter geschaffen (Achtung, Ironie, ich sags nur vorsichtshalber). Und sich damit finanziell wohl kräftig ins Knie geschossen.
