Die Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind eng umrissen: 351 Euro Arbeitslosengeld II plus Geld für die Wohnung; Einkommen und Vermögen werden bis auf geringe Freibeträge angerechnet. Und bei Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen drohen Sanktionen. Dennoch gibt es Spielraum, falls es mit der zuständigen Arge mal Probleme gibt. Mein Beitrag bei stern.de zeigt, welchen.
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31. Mai 2011 um 20:07 Uhr
im jahr 2008 aus Finanziele problemen, und die Hartz IV nicht bewilligte kosten, musste ich eine bestände von Jahr 2000 abgeschlosse Lebensversicherung Rückkaufen, insgesamt 3000€ habe ich bekommen während das ich auch eine geringe Hartz IV Leistung empfang. seit ende 2009 habe ich immer teilzeit gearbeitet und dabei auch Hartz IV beantrag diese wird immer Abgelähnt wegen bescheinigung der Lebensversicherung fählt. ich wusste nicht in dieser 3000€ auch 616€ zinzen enthält. die ich beantragt habe, seit 2009 hätte mehr mals die zinzen von 616€ schon längst überschriten. meine frage bis wann die Job center oder Hartz IV dürfen wegen der versicherung bescheinigung die Leistungen absagen.
Vielen Dank voraus, für Ihr Helfe
1. Juni 2011 um 07:12 Uhr
Hallo Depatsche, das ist leider eine so spezielle Frage, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann. Vielleicht können eine Rechtsberatung aufsuchen? Außerdem darf ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Rechtsfragen beantworten.
Gruß und sorry
Simone Janson