Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.


Job- & Personalsuche » Arbeits- & Sozialrecht » Hartz IV – Probleme mit der Arge

Die Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind eng umrissen: 351 Euro Arbeitslosengeld II plus Geld für die Wohnung; Einkommen und Vermögen werden bis auf geringe Freibeträge angerechnet. Und bei Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen drohen Sanktionen. Dennoch gibt es Spielraum, falls es mit der zuständigen Arge mal Probleme gibt. Mein Beitrag bei stern.de zeigt, welchen.

Lesen Sie den gesamten Beitrag auch in der unten stehenden Artikelserie!

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

2 Kommentare

  1. im jahr 2008 aus Finanziele problemen, und die Hartz IV nicht bewilligte kosten, musste ich eine bestände von Jahr 2000 abgeschlosse Lebensversicherung Rückkaufen, insgesamt 3000€ habe ich bekommen während das ich auch eine geringe Hartz IV Leistung empfang. seit ende 2009 habe ich immer teilzeit gearbeitet und dabei auch Hartz IV beantrag diese wird immer Abgelähnt wegen bescheinigung der Lebensversicherung fählt. ich wusste nicht in dieser 3000€ auch 616€ zinzen enthält. die ich beantragt habe, seit 2009 hätte mehr mals die zinzen von 616€ schon längst überschriten. meine frage bis wann die Job center oder Hartz IV dürfen wegen der versicherung bescheinigung die Leistungen absagen.

    Vielen Dank voraus, für Ihr Helfe

  2. Simone Janson

    Hallo Depatsche, das ist leider eine so spezielle Frage, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann. Vielleicht können eine Rechtsberatung aufsuchen? Außerdem darf ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Rechtsfragen beantworten.
    Gruß und sorry
    Simone Janson

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