Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Management, Motivation, Strategie

Neue Umfrage von Monster.de:
Fast jeder dritte Befragte würde gerne einen Nebenjob annehmen

Traurig aber wahr – oft reicht das Einkommen aus einem Job allein nicht aus zum Leben. Die Lösung ist nicht selten ein zusätzlicher Job. Eine aktuelle Umfrage des Online-Karriereportals Monster ergab, dass immerhin 40 Prozent der befragten Deutschen eine Nebentätigkeit ausüben. Weiterlesen →

Simone Janson

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Frisch Gegründet

Erstmal nur im Nebenjob:
Interesse an Selbständigkeit wächst!

Die nebenberufliche Selbständigkeit wird für die Deutschen in der Wirtschaftskrise immer interessanter. 76 Prozent bewerten diese Form der Existenzgründung als attraktiv. Und für über die Hälfte der Deutschen stellen Verdienstmöglichkeiten und Unabhängigkeit die wichtigsten Motive für einen Schritt in die Selbständigkeit dar.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmen GfK im Auftrag der Firma Amway über die Bedeutung von Selbständigkeit speziell in der Rezession. Die Umfrage ist Teil der Initiative “Zukunft Selbständigkeit”, die zweimal pro Jahr die Einstellung der Deutschen zu beruflichen Veränderungen und zur Selbständigkeit untersucht.

Gestiegenes Interesse an Selbständigkeit

Im Vergleich zum Vorjahr ist das grundsätzliche Interesse an einer nebenberuflichen Existenzgründung signifikant gestiegen: Während die Umfrage 2008 ergab, dass 62 Prozent der Deutschen den nebenberuflichen Einstieg in die Selbständigkeit für attraktiv halten, sind in der Rezession mittlerweile drei Viertel dieser Meinung (76 Prozent). Das Interesse an einem hauptberuflichen Einstieg in die Selbständigkeit ist 2009 um über 20 Prozentpunkte auf 13 Prozent gesunken (2008: 36 Prozent).

Die Verdienstmöglichkeiten sind das entscheidende Motiv für einen möglichen Schritt in die Selbständigkeit (55 Prozent). Als weitere potenzielle Vorteile gelten die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Selbständigkeit. Der Wunsch nach beruflicher Unabhängigkeit rangiert hier mit 54 Prozent auf Rang zwei, gefolgt von der Möglichkeit, sich selbst zu verwirklichen (41 Prozent).

Konkrete Schritte – lieber erstmal später

Der konkrete Schritt in die Selbständigkeit ist für vier von fünf Befragte derzeit dennoch nicht vorstellbar (82 Prozent). Für Verunsicherung sorgen vor allem die mit einer Selbständigkeit assoziierten Aspekte “finanzielles Risiko” (82 Prozent) und “fehlendes Startkapital” (68 Prozent). Fehlende staatliche Förderung wird besonders in den neuen Bundesländern kritisiert (36 Prozent).

Über die Hälfte der befragten beklagt 2009 einen Mangel an beruflichen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Insgesamt beurteilen 55 Prozent der Befragten ihre Chancen, sich beruflich zu verändern, als “eher schlecht” beziehungsweise als “sehr schlecht”.

Die angestrebte Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt in Ost- und Westdeutschland existiert bis heute offenbar nicht. 78 Prozent der Befragten in Sachsen-Anhalt und 64 Prozent in Brandenburg schätzen ihre Jobchancen als “eher schlecht” beziehungsweise als “sehr schlecht” ein. In Baden-Württemberg vertreten nur 49 Prozent diese Ansicht.

Materielle Gründe

Gegenüber 2008 spielen im Berufsleben 2009 finanzielle Aspekte eine deutlich größere Rolle als immaterielle Motive. Die finanzielle Absicherung hat aktuell mit 74,4 Prozent einen zentralen Stellenwert.

Im Gegensatz dazu haben individuelle Gestaltungsspielräume, die beispielsweise eine Work-Life-Balance ermöglichen, 2009 dramatisch an Bedeutung verloren (11 Prozent). Noch 2008 rangierten Aspekte wie die Ausgewogenheit zwischen Berufs- und Privatleben (92 Prozent) oder ein kollegiales Umfeld (96 Prozent) an vorderster Stelle.

Susanne Hausner

Von: Susanne Hausner
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Berufsbild

Was PR bringt:
Jobangebot dank Zeitungsartikel

Super. Ich hätte das gar nicht gedacht, dass der Artikel über mich bei RP-ONLINE so viel Resonanz auslöst: Gestern ist er erst erschienen – und es gab gleich eine ganze Reihe von Kommentaren, positiven wie negativen – eine richtig gute Diskussion ist entstanden.
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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Arbeits- & Sozialrecht

Darf der Chef Nebenjobs verbieten?

Nach dem Büro geht es in die Bar – aber nicht zum gemütlichen Feierabendbier mit Kollegen, sondern zum Kellnern. Für viele Beschäftigte in Deutschland gehört der Nebenjob mittlerweile zum Alltag. Über 60% aller Nebenjobber üben ihre zusätzliche Tätigkeit sogar ständig aus. Trotzdem sind meist weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber ausreichend über die rechtlichen Voraussetzungen bei Mehrfachtätigkeiten informiert. Wann dürfen Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgehen?

Jeder entscheidet selbst, für wen er arbeitet

Grundsätzlich gilt: Das Grundgesetz garantiert jedem Bundesbürger das Recht auf freie Berufsausübung. Das bedeutet, dass er Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstelle frei wählen kann. Deshalb bedarf es im Prinzip auch keiner ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers, um ein zweites oder gar drittes Arbeitsverhältnis einzugehen. Dennoch müssen Arbeitgeber nicht jede Nebentätigkeit ihrer Angestellten akzeptieren.

Die Ausnahme bestätigt die Regel

In bestimmten Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, seinen Angestellten einen Nebenjob zu untersagen. Ein solcher Fall liegt vor allem dann vor, wenn der Arbeitnehmer dem Hauptarbeitgeber mit seinem Nebenjob Konkurrenz macht oder sich die Arbeitszeiten überschneiden. Ein hauptberuflicher Kellner hat also das Recht, vormittags einen Zeitschriftenstand neben dem Restaurant zu betreiben, in dem er abends serviert. Will er dagegen in der benachbarten Imbissbude jobben, kann sein Arbeitgeber dies unterbinden. Darüber hinaus darf auch die Arbeitsfähigkeit nicht von der Nebentätigkeit beeinträchtigt werden. Arbeitet beispielsweise eine Sekretärin bis drei Uhr morgens als DJ, hat ihr Chef genügend Gründe anzunehmen, dass dies ihre Haupttätigkeit negativ beeinflussen würde. In diesem Fall darf er ihr das Plattenauflegen laut Gesetz verbieten.

Ein Verbot einer Nebentätigkeit muss aber auch dann sachlich begründet sein, wenn der Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer verlangt, sich alle Nebenjobs genehmigen zu lassen. Darauf weist Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin der Advocard Rechtsschutzversicherung, hin: “Trotz einer solchen Klausel im Vertrag darf der Arbeitgeber einen Zweitjob nur verbieten, wenn er glaubhaft machen kann, dass die Haupttätigkeit dadurch beeinträchtigt werden würde. Gelingt ihm das nicht, muss er zustimmen.”

Urlaub muss Urlaub bleiben

Während seines Urlaubs darf ein Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz aber keiner Nebentätigkeit nachgehen. Urlaub muss der Erholung dienen. Wer sich im Urlaub dem Stress einer anderen Arbeit aussetzt, handelt grob fahrlässig und riskiert eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. Ausnahmen sind hier ehrenamtliche Tätigkeiten oder Jobs mit einem Erholungswert, wie zum Beispiel als Fußballtrainer einer Jugendmannschaft. Um Missverständnissen und Schwierigkeiten vorzubeugen, sollte man, wenn während des Urlaubs eine Tätigkeit werden soll, mit dem Arbeitgeber vorher darüber sprechen.

Quelle: Advocard

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Arbeits- & Sozialrecht

Umfrage:
Viele Minijober machen Schwarzarbeit

Von rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland hat fast jeder Fünfte schon einmal eine Hilfe schwarz beschäftigt – also ohne Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung oder Steuern zu zahlen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Minijob-Zentrale. Es wurde untersucht, welche Rolle Schwarzarbeit in Privathaushalten spielt, und wie Haushaltsführende ihre Arbeit in Haus, Wohnung oder Garten managen.

Laut Studie haben 18 Prozent der 2.091 befragten Männer und Frauen ab 14 Jahren bereits einmal eine Hilfe in ihrem Haushalt arbeiten lassen, ohne sie anzumelden. Für viele ist das nur ein Kavaliersdelikt: Die Nachbarn machen es, die Bekannten machen es, und die Freunde machen es auch.Ein schlechtes Gewissen haben die meisten heimlichen Arbeitgeber (79 Prozent) daher nicht. Ihr Hauptmotiv: Sie wollen die Haushaltskasse schonen. 27 Prozent von ihnen geben an, dass sie Geld sparen möchten.

Wer eine Hilfe als 400-Euro-Minijobber anmeldet, kann seit 2009 jedoch sogar 20 Prozent der gesamten Ausgaben von seiner Einkommensteuer abziehen statt wie bisher 10 Prozent – maximal jedoch 565 Euro pro Jahr. Manche Befragte schrecken zudem vor dem bürokratischen Aufwand zurück, den sie hinter einer Anmeldung vermuten. Mit dem Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale, einem einseitigen Formular, wurde der Aufwand jedoch stark vereinfacht.

Doch nicht in jedem Fall ist es der Arbeitgeber, der sich um eine Anmeldung drücken möchte. Jeder Vierte (24 Prozent) beschäftigt seine Hilfe schwarz, weil sie nicht offiziell arbeiten will. Viele Haushalte würden ihre Hilfe gerne anmelden, wenn diese dazu bereit wäre. Doch vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie von einer Anmeldung profitieren. Sie werden beispielsweise zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet, haben das Recht auf Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Versicherungen

Überblick:
Krankenversicherung – aber wie?

Für Arbeitnehmer ist es meist keine Frage, wie Sie sich krankenversichern. Anders sieht das für diejenigen aus, die nicht über ihren Job automatisch pflichtversichert sind: Selbständige, Arbeitslose Minijobber oder Studenten beispielsweise haben bei der Krankenversicherung ganz unterschiedliche Optionen. Ein Überblick. Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Master, Aufbaustudium, Zweitstudium

Wie hoch dürfen Einkünfte aus Ferien oder Nebenjobs sein:
Wann wird das BAföG gekürzt?

Seit August bzw. Oktober 2008 wird allen Auszubildenden ein gleich hoher Freibetrag von 255 Euro monatlich auf deren Einkommen eingeräumt. Bei abhängiger Beschäftigung bedeutet das zukünftig (weil man vom Einkommen zunächst noch Werbungskosten- und Sozialpauschale abziehen kann), dass man 400 Euro monatlich ohne Verluste beim BAföG verdienen kann. Bei ledigen, kinderlosen Auszubildenden, die ( neben den Einkünften aus Ferien- oder Nebenjobs ) keine Einkünfte erzielen, können folgende Beträge durch Ferien und Nebenjobs hinzuverdient werden.

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Hochschule & Studium

Während des Studiums arbeiten:
Krankenversicherung & Nebenjob während des Studiums

Grundsätzlich hat das Jobben während des Studiums keine Auswirkungen auf die studentische Kranken- und Rentenversicherung, wenn Sie unterhalb bestimmter Stundenzahlen bleiben. Der Krankenversicherung ist es dabei egal, wie viel Sie verdienen, so lang Sie genug Zeit haben, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren – dann gelten Sie als ordentlicher Student.
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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Arbeits- & Sozialrecht

Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit:
Vorsicht bei kleinen Dienstleistungen!

Im Internet gibt es immer mehr Plattformen, über die man kleine Dienstleistungen und Nachbarschaftshilfe anbieten. Diese richtet sich vor allem an Amateure und Existenzgründer in der Startphase, die kleinere Dienstleistungen anbieten wollen. Hier sollen keine mittelständischen Handwerksbetriebe Kunden aquirieren, sondern Leute von nebenan kleine Dienstleistungen anbieten. Außerdem hat man die Möglichkeit, auch schnell mal außergewöhnliche Dienstleistungen zu finden, etwa den Opernsänger für die Geburtstagsfeier. Und die Preise werden vom Markt bestimmt, schon allein deshalb dürfte die Plattform für größere Firmen unattraktiv sein. Im Prinzip also eine schöne Idee. Wenn es nicht einige gesetzliche Regelungen zu beachten gäbe.

Vorsicht: Das Gesetz

Schwarzarbeit: Die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit sind fließend. Beispiel: Wenn die alte Dame von nebenan gelegentlich auf Kinder aufpasst, während die Eltern im Kino sind, dann darf sie das Geld unversteuert behalten. Benötigen aber berufstätige Eltern täglich drei Stunden eine Tagesmutter, die sich um die Kinder kümmert, existiert ein Direktionsverhältnis. Dies bedeutet, dass die Beschäftigung auf Dauer und auf Wiederholung angelegt ist und die Tagesmutter nicht nach eigener Entscheidung einen Termin ausfallen lassen kann. Die Eltern müssten die Tätigkeit als Minijob anmelden. Es sind dann Steuern und Sozialversicherung zu zahlen, solange die Tagesmutter nicht Selbständig ist.

Gewerbe: Wer regelmäßig solcke Dienstleistungen anbietet, könnte als Gewerbetreibender gelten, der seine Tätigkeit selbstständig, mit Gewinnerzielungsabsicht und nachhaltig anbietet. Grundsätzlich muss jeder Gewerbetrieb beim zuständigen Gewerbeamt/ Ordnungsamt einer Gemeinde angemeldet werden. Daraus folgt dann auch die Anmeldung beim Finanzamt. Steuern und IHK-Mitgliedsbeiträge sind aber nicht zu bezahlen, solange das Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Auch bei der Sozialversicherung ändert sich nichts, solange man noch anderwertig versichert ist (z.B. über den Arbeitgeber oder in der Familienversicherung) und bestimmte Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen (bei der Familienversicherung nur 350 Euro im Monat!) nicht übersteigt.

Erlaubnispflichtige Gewerbe:
Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist für bestimmte Gewerbe und Freie Berufe eine besondere Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erlaubnis hängt- je nach Gewerbe – von verschiedenen Nachweisen ab, die der Gründer selbst erbringen muss. Ob und welche Nachweise erbracht werden müssen, erfährt man am besten bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Freiberufler:
Manche Diensteistungen, etwa die eines Nachhilfelehrers, gelten, sofern Sie dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, als freiberuflich – welche, das steht im Einkommenssteuergesetz § 18. Freiberufler müssen sich selbst beim Finanzamt anmelden, da dieses nicht vom Gewerbeamt verständigt wird.

Achtung Handwerker: Wer öfter handwerkliche Tätigkeiten ausübt, muss besonders aufpassen. Ein Handwerksunternehmen darf nur führen, wer eine Meisterprüfung abgelegt hat. Bei einer GmbH genügt, wenn ein Meister als technischer Betriebsführer eingestellt ist. Eine Anmeldung bei der Handwerkskammer ist notwendig (Handwerkerrolle). Für sogenannte “handwerksähnliche Berufe” benötigt man zwar keinen Meisterbrief, wohl aber den Eintrag in der Handwerkerrolle (sogenannte “Anlage B”). Die Liste der Handwerksberufe und der handwerksähnlichen Berufe ist im Internet auf den Seiten des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (www.zdh.de) zu finden.

Mehrere Dienstleistungen anbieten:
Auch wenn Sie mehrere Dienstleistungen  anbieten wollen, müssen Sie aufpassen: Als Nachbarschaftshilfe ok, sobald Sie es als Gewerbe betreiben, wird es problematisch: Denn von nun an müssen Sie jede Veränderung in der Betriebstätigkeit, zum Beispiel Umzug, Änderungen in der Art der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebseinstellung, dem Gewerbeamt melden. Falls mehrere Betriebsstätten (auch an einem Ort) betrieben werden, ist jede einzeln anzumelden. Der Gegenstand der gewerblichen Tätigkeit ist möglichst genau zu bezeichnen. Heißt im Klartext: Wenn Sie neben Handwerksleistungen auch noch als Hundesitter arbeiten wollen, müssen Sie das dem Gewerbeamt mitteilen.

Fazit

Für gelegentliche kleine Dienstleistungen sind solche Plattformen sehr gut geeignet. Illegal wird es meist dann, wenn aus den gelegentlichen regelmäßige Dienstleistungen eine richtige gewebliche Tätigkeit wird.