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	<title>Berufebilder by Simone Janson &#187; Versicherungen</title>
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	<description>Führendes Blog für Bildung &#38; neues Arbeiten, Teil von Business &#38; More mit 14 Mio Visits/Monat</description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 May 2012 06:31:55 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Ursula von der Leyen &amp; die Zwangsrente f&#252;r Selbst&#228;ndige: Zwischen Bevormundung &amp; Di&#228;tenerh&#246;hung</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 08:17:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Kabarettist Volker Pispers bringt es auf den Punkt: Das deutsche Rentensystem w&#252;rde wunderbar funktionieren, w&#252;rden sich nur alle gleichm&#228;&#223;ig daran beteiligen. Das dachte sich offenbar auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und will nun die Selbst&#228;ndigen mit ins Boot holen. &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/ursula-von-der-leyen-die-zwangsrente-fuer-selbstaendige-zwischen-bevormundung-diaetenerhoehung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kabarettist Volker Pispers bringt es auf den Punkt: Das deutsche Rentensystem w&uuml;rde wunderbar funktionieren, w&uuml;rden sich nur alle gleichm&auml;&szlig;ig daran beteiligen. Das dachte sich offenbar auch Arbeitsministerin <em></em>Ursula von der Leyen<em></em> und will nun die Selbst&auml;ndigen mit ins Boot holen. Derweil wurde die <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=23835">Online-Petition</a> gegen die Zwangsrente weit mehr als 50.000 mal gezeichnet, was nun eine &ouml;ffentliche Beratung im Petionsausschuss des Deutschen Bundestages erm&ouml;glicht.</p>
<div class="vidembed"><iframe title="YouTube video player" width="640" height="360" src="http://www.youtube.com/embed/xp5H52quEYg"></iframe></div>
<p><!--more--></p>
<h3>Wie sehen die Pl&auml;ne zur Rentenversicherung aus?</h3>
<p>Bereits im Februar hatte ich von einer <a href="http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/ursula-von-der-leyen-talkt-mit-katharina-borchert-zu-arbeitswelt-im-wandel-ministerin-zur-pflicht-rentenversicherung-fuer-selbstaendige/">Live-Veranstaltung</a> berichtet (und aufgezeichnet), auf der Ministerin von der Leyen ihre Pl&auml;ne kundtat, eine Zwangs-Rentenversicherung f&uuml;r <strong>alle</strong> Selbst&auml;ndigen einf&uuml;hren zu wollen. Diese soll, abh&auml;ngig vom Alter 250 Euro und mehr im Monat betragen.</p>
<p>Insgesamt findet man &uuml;ber die genaue Ausgestaltung der Pl&auml;ne Widerspr&uuml;chliches: So schreibt etwa <a href="http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-03/leyen-versicherung-pflicht">ZEIT ONLINE</a> unter Berufung auf die Berliner Zeitung davon, dass die Regelung f&uuml;r alle Selbstst&auml;ndigen unter 30 gelten soll, w&auml;hrend f&uuml;r Selbstst&auml;ndige zwischen 30 und 50 Jahren abgeschw&auml;chte Regeln geplant seien. &Uuml;ber 50-J&auml;hrige seien nicht betroffen.</p>
<h3>Ausnahmen von der Versicherungspflicht</h3>
<p>Ebenfalls ausgenommen sollen Selbstst&auml;ndige sein, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen &#8211; sowie &Auml;rzte, Rechtsanw&auml;lte, Architekten, die in berufsst&auml;ndischen Versorgungswerken versichert sind und Mitglieder der K&uuml;nstlersozialkasse.</p>
<p><a href="http://www.deskmag.com/de/rentenzwang-wird-in-innovationen-in-deutschland-verhindern-379">Deskmag</a> schreibt hingegen von mindestens 350 Euro, &Auml;ltere sollen hingegen mehr zahlen. M&ouml;glich, dass die genaue Ausgestaltung noch nicht ganz klar ist und die Ministerin genau zu diesem Zweck die Berater von McKinsey f&uuml;r 1 Million Euro an Bord holte.</p>
<h3>Studie f&uuml;r 1 Million Euro und Di&auml;tenerh&ouml;hung</h3>
<p>Die sollen, so <a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/machbarkeitsstudie-fuer-das-arbeitsministerium-von-der-leyen-holt-mckinsey-1.1357413">schreibt die S&uuml;ddeutsche,</a> eine sogenannte Machbarkeitsstudie zu erstellen. Dabei sollen die Berater pr&uuml;fen, wie sich die neue Vorsorgepflicht technisch und mit m&ouml;glichst geringem b&uuml;rokratischen und finanziellen Aufwand umsetzen l&auml;sst. Und das bis Ende Juni.</p>
<p>Eingedenk der Tatsache, dass von der Leyens Hauptargument f&uuml;r die Einf&uuml;hrung der Rentenversicherungspflicht f&uuml;r Selbst&auml;ndige ist, dass diese der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegen sollen, macht das ebenso wenig einen guten Eindruck wie die ebenfalls <a href="http://www.focus.de/politik/deutschland/diaeten-erhoehung-kabinett-will-erstmals-seit-zwoelf-jahren-eigene-bezuege-erhoehen_aid_753507.html">geplante Di&auml;tenerh&ouml;hung</a> des Kabinetts. Und auch sonst ist ihre Argumentation ein wenig, nun sagen wir, widerspr&uuml;chlich.</p>
<h3>Unternehmer: Bevormundet wie unm&uuml;ndige Kinder</h3>
<p>Von der Leyens Hauptargument f&uuml;r den Rentenversicherungszwang ist, dass Selbst&auml;ndige in der Regel nicht f&uuml;r sich selbst sorgen k&ouml;nnen &#8211; und daher offenbar wie unm&uuml;ndige Kinder bevormundet werden m&uuml;ssen.</p>
<p><a href="http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ursula-von-der-leyen-auskoemmlich-nachhaltig-und-pfaendungssicher/6061980-3.html">In der Wirtschaftswoche</a> offenbarte die Arbeitsministerin, wie wenig sie den Innovationsbringern und Arbeitsplatzbeschaffern von Morgen eigentlich zutraut &#8211; das sagt viel aus &uuml;ber den Wirtschaftsstandort Deutschland!</p>
<p><em>&#8220;Die werden fragen: Warum zwingt ihr mich? Irgendwann werde ich das gro&szlig;e Geld verdienen, dann wird es reichen. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass diese Pokerei zu oft schiefgeht. Trittbrettfahrer auf Kosten der Allgemeinheit darf es nicht geben.&#8221;</em></p>
<h3>Die Kosten der Bevormundung tragen die &#8220;Kinder&#8221; selbst</h3>
<p>Die Kosten daf&uuml;r sollen die unm&uuml;ndigen Kinder dann aber bitte doch selbst tragen &#8211; denn die Auftraggeber an diesen Kosten zu beteiligen, wie es etwa bei der K&uuml;nstlersozialversicherung der Fall ist, lehnt die Ministerin strikt ab, wie sich bei einer <a href="http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/ursula-von-der-leyen-talkt-mit-katharina-borchert-zu-arbeitswelt-im-wandel-ministerin-zur-pflicht-rentenversicherung-fuer-selbstaendige/">Live-Veranstaltung</a> im Februar zeigte:</p>
<p><em>&#8220;Selbst&auml;ndige sollen genau so behandelt werden wie alle anderen auch. Der Gedanke, dass man Arbeitgeber beteiligt, ist im Grundsatz erstmal richtig. Nur typisch f&uuml;r den Selbst&auml;ndigen ist eben , dass er keinen Arbeitgeber hat.&#8221;</em></p>
<h3>Sozialversicherungsbetrug vermeiden statt f&ouml;rdern</h3>
<p>Genau damit f&ouml;rdert die Ministerin aber den Trend vieler Unternehmen, ihre Mitarbeiter als arbeitnehmer&auml;hnliche Selbst&auml;ndige outzusourcen &#8211; weil Freiberufler eben keine Sozialabgaben kosten und damit deutlich billiger sind. Sozialversicherungsrechtlich nicht ganz korrekt, aber v&ouml;llig &uuml;blich.</p>
<p>In vielen Zeitungsredaktionen etwa arbeiten Pauschalisten zu quasi den gleichen Bedingungen wie festangestellte Redakteuere, aber oft f&uuml;r weniger Honorar. Das hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Dimensionen: Statt wie selbstwusste, innovationsfreudeige Unternehmer zu agieren, werden die Pauschalisten dann wie Arbeitnehmer zweiter Klasse geseben.</p>
<h3>Ohne Auftraggeber versichert, doppelt angeschmiert!</h3>
<p>Der Clou aber ist: Obwohl Selbst&auml;ndig, wird ihnen in der Regel die Aufnahme in die K&uuml;nstlersozialkasse verwehrt. Grund: Sie sind ja arbeitnehmer&auml;hnliche Selbst&auml;ndige und als solche nicht nur verpflichtet, f&uuml;r ihre eigenen Krankenkassenbeitr&auml;ge voll selbst aufzukommen, sondern seit 1999 auch f&uuml;r die volle Rentenversicherung (sofern sie keine Angestellten haben).</p>
<p>Die <a href="http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4f01d72505861&amp;akt=news_versicherungen_archiv&amp;view=&amp;si=4fb541dee7312&amp;lang=1">Gewerkschaft Verdi</a> etwa, in der 30.000 Solo-Selbstst&auml;ndige organisiert sind, spricht sich schon seit Jahren f&uuml;r eine einheitliche Pflichtversicherung aller Erwerbst&auml;tigen aus, betont aber, dass dies f&uuml;r Selbstst&auml;ndige nur gelten k&ouml;nne, wenn auch die Auftraggeber beteiligt w&uuml;rden.</p>
<h3>Verarmt &amp; zur Illegalit&auml;t verdammt?</h3>
<p>Dass es Selbst&auml;ndigen, die rentenversicherungspflichtig sind, nicht wirklich gut geht, k&ouml;nnte sich Frau von der Leyen sozusagen <a href="http://www.berufebilder.de/berufseinstieg/honorarlehrer-warum-manche-akademiker-unterhalb-der-armutsgrenze-verdienen/">am lebenden Objekt</a> einmal anschauen: Freiberufliche P&auml;dagogen (und dieser Begriff ist <a href="http://www.sozialrechtler.de/fileadmin/user_upload/Sozialversicherungspflicht_von_Selbstaendigen.pdf">weit gefasst</a>) und andere Berufsgruppen sind n&auml;mlich schon seit einigen Jahren verpflichtet, 19,6 Prozent ihres Gewinns an die Deutsche Rentenversicherung abzuf&uuml;hren.</p>
<p>Unter welchen Umst&auml;nden das wen betriff, dazu habe ich hier <a href="http://berufebilder.de/serie/rentenversicherung-fuer-selbstaendige/">einen kleinen &Uuml;berblick</a> gegeben. Tatsache ist, dass die zus&auml;tzliche Belastung nicht selten dazu f&uuml;hrt, dass die Betroffenen sich entweder nicht bei der DRV melden &#8211; und damit gegen das Gesetz versto&szlig;en &#8211; oder ihr karges Honorar zwischendurch mit Arbeitslosengeld II aufbessern. Beides &uuml;briegens nicht gerade im Sinne der Allgemeinheit.</p>
<h3>Staatliche Rentenversicherung &#8211; oder doch Alternativen?</h3>
<p>Offenbar plant Frau von der Leyen, die Selbst&auml;ndigen nicht unbedingt zur Teilnahme an der staatlichen Rentenversicherung zu zwingen, sondern ihnen immerhin die Wahl auch zur privaten Vorsorge zu lassen.</p>
<p>Die Versicherungsanspr&uuml;che d&uuml;rfen nur nicht vererblich, &uuml;bertragbar, beleihbar, ver&auml;u&szlig;erbar oder kapitalisierbar sein, so melden <a href="http://www.steadynews.de/allgemein/rentenversicherung-fur-selbststandige-was-kommt-da-auf-existenzgrunder-zu">verschiedene Medien</a> unter Berufung auf Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums mit dem Titel: “F&uuml;r eine Altersvorsorgepflicht f&uuml;r selbst&auml;ndig t&auml;tige Erwerbspersonen“.</p>
<p>Die freiberuflichen P&auml;dagogen hatten seinerzeit nicht so viel Gl&uuml;ck: Zwar hatten auch Sie die Wahlm&ouml;glichkeit zwischen staatlicher oder privater Altersvorsorge, jedoch nur <a href="http://www.test.de/Rentenversicherungspflicht-Lehrer-muessen-nicht-zahlen-20162-20162/">wenn Sie vor dem 30. September 2001 selbst&auml;ndig</a> waren und bereits eine Altersvorsorge vorweisen konnten. Alle anderen wurden staatlich zwangsrentenversichert. Hier wird also mit zweierlei Ma&szlig; gemessen.</p>
<h3>Sozialversicherungbeitr&auml;ge nach Einnahmen</h3>
<p>Volker Pispers nennt im Video das Beispiel Schweiz, in der Abgaben von allen Eink&uuml;nften gezahlen werden.In Deutschland hingegen werden die Sozialversicherungsabgaben bis zu bestimmten Grenzen von Selbst&auml;ndigen nicht etwa nach den tats&auml;chlichen Eink&uuml;nften gezahlt, sondern nach in f&uuml;r viele zu hoch angesetzten Pauschalen.</p>
<p>Das ist auch <a href="http://www.berufebilder.de/serie/krankenversicherung-aktuell/">bei der Krankenversicherung</a> so und f&uuml;hrt zu der absurden Situation, dass Selbst&auml;ndige auch bei geringem Verdienst auf mehrere hundert Euro Sozialversicherung kommen. Ausnahme sind die Mitglieder der K&uuml;nstlersozialversicherung: Sie d&uuml;rfen das Einkommen, nach denen die Sozialabgaben berechnet werden, einfach sch&auml;tzen!</p>
<h3>Fazit: Das Sozialversicherungsystem ist hoffnungslos veraltet</h3>
<p>Wir befinden uns mitten in einem grundlegenden, geselleschaftlichen Wandel: Klassische Erwerbsbiographien wie wir sie kennen, werden immer seltener, Phasen, in denen sich Festanstellung, Arbeitslosigkeit und Selbst&auml;ndigkeit abwechseln, sind schon heute f&uuml;r viele eher Regel als Ausnahme. Genau deshalb betrifft das Problem auch nicht nur eine kleine Randgruppe, sondern uns alle.</p>
<p>Denn das deutsche Sozialversicherungssystem noch l&auml;ngst nicht auf diese br&uuml;chigen Erwerbsbiographie eingerichtet &#8211; und das, obwohl dieses Problem schon vor mehr als 10 Jahren u.a. <span style="color: #000080;"><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.gew.de/Binaries/Binary28995/gew-se.pdf">von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft</a></span></span> erkannt wurde (S.27). Der Normalfall ist nach wie vor die Festanstellung, alles was au&szlig;erhalb dieser Norm liegt, bereitet Politik und B&uuml;rokratie Kopfzerbrechen – wie man an Frau von der Leyens unausgegorenem Vorsto&szlig; ganz deutlich sieht.</p>
<p>Was wir brauchen, ist eine grundlegende Reform des Sozialversicherungssystems, kein &#8220;Herumdoktoren&#8221; an einzelnen Berufsgruppen!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Serie – Wenn der Pr&#252;fer zweimal klingelt: Pr&#252;fungen durch Arbeitsagentur &amp; Sozialversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 07:33:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhard Schinkel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frisch Gegründet]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2012/03/arbeitsagentur-120x120.jpg" alt="" width="120" height="120" />Steuerpr&#252;ufung ist nicht gleich Steuerpr&#252;fung. Schlie&#223;lich ist das deutsche Steuerrecht angeblich von der Komplexit&#228;t mit der Quantenphysik vergleichbar. Und geanz verschiedene Instanzen k&#246;nnen eine Pr&#252;fung durchf&#252;hren &#8211; z.B. auch die Sozialversicherung und die Arbeitsagentur. Sozialversicherungspr&#252;fung Bei der Sozialversicherungspr&#252;fung wird stichprobenartig &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-wenn-der-pruefer-zweimal-klingelt-pruefungen-durch-sozialversicherung-arbeitsagentur/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2012/03/arbeitsagentur-120x120.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Steuerpr&uuml;ufung ist nicht gleich Steuerpr&uuml;fung. Schlie&szlig;lich ist das deutsche Steuerrecht angeblich von der Komplexit&auml;t mit der Quantenphysik vergleichbar. Und geanz verschiedene Instanzen k&ouml;nnen eine Pr&uuml;fung durchf&uuml;hren &#8211; z.B. auch die Sozialversicherung und die Arbeitsagentur.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-9246" title="arbeitsagentur" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2012/03/arbeitsagentur.jpg" alt="" width="640" height="206" /><br />
<!--more--></p>
<h3>Sozialversicherungspr&uuml;fung</h3>
<p>Bei der Sozialversicherungspr&uuml;fung wird stichprobenartig die korrekte Abf&uuml;hrung der Sozialabgaben (Sozialversicherungsbeitr&auml;ge) &uuml;berpr&uuml;ft. Die Pr&uuml;fung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung. Diese pr&uuml;ft auch im Auftrag der Krankenkassen.</p>
<p>Die Ergebnisse werden den Kassen mitgeteilt und diese erlassen entsprechende Nachforderungsbescheide. Der Pr&uuml;fzeitraum ist in der Regel 4 Jahre. Gepr&uuml;ft wird jedes Unternehmen, das sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer besch&auml;ftigt.</p>
<h4>Die Pr&uuml;fungsschwerpunkte einer SV-Pr&uuml;fung sind:</h4>
<ul>
<li>Pr&uuml;fung Arbeitsentgelt</li>
<li>Scheinselbstst&auml;ndigkeit</li>
<li>Geringf&uuml;gig Besch&auml;ftigte /kurzfristig Besch&auml;ftigte</li>
<li>K&uuml;nstlersozialabgabe</li>
</ul>
<h3>Die Pr&uuml;fung durch die Arbeitsagentur</h3>
<p>Die Betriebspr&uuml;fung durch die Arbeitsagentur soll illegale Besch&auml;ftigung, Missbrauch von Leistungen, Schwarzarbeit sowie unerlaubte Ausl&auml;nderbesch&auml;ftigung aufdecken und verhindern. Hierzu pr&uuml;fen die Arbeits- und Hauptzoll&auml;mter, ob Sozialleistungen unberechtigterweise bezogen werden oder wurden.</p>
<p>Es kann sich um eine Routine&uuml;berpr&uuml;fung oder Verdachtspr&uuml;fung handeln. Die Pr&uuml;fung erfolgt spontan, ohne Ank&uuml;ndigung. Es werden die Personalien aller anwesenden Mitarbeiter erfasst.<br />
Sp&auml;ter werden die Daten der anwesenden Mitarbeiter mit den Lohn- und SV-Meldebescheinigungen abgeglichen;, entweder im Unternehmen oder beim Steuerberater.</p>
<h4>Pr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen, die Sie durchf&uuml;hren k&ouml;nnen:</h4>
<ul>
<li>Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten.</li>
<li>Kopie des Sozialversicherungsausweis des Mitarbeiters in die Unterlagen legen</li>
<li>Achtung: Bei einer Besch&auml;ftigung im Bau-, Gastst&auml;tten-, Beherbergungs-, Personen- und G&uuml;terverkehrsgewerbe, im Schausteller- und Geb&auml;udereinigungsgewerbe muss der Sozialversicherungsausweis zudem mit einem Lichtbild versehen sein, vom Mitarbeiter st&auml;ndig mitgef&uuml;hrt und den Pr&uuml;fern auf Verlangen vorgezeigt werden.</li>
<li>Sofortmeldung f&uuml;r diese Mitarbeitern am Tag der Besch&auml;ftigungsaufnahme</li>
<li>Ausl&auml;nder au&szlig;erhalb des EG-Raums d&uuml;rfen Sie nur mit einer g&uuml;ltigen Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung arbeiten.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ursula von der Leyen talkt mit Katharina Borchert zu Arbeitswelt im Wandel: Ministerin zur Pflicht-Rentenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 11:15:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsbedingungen]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2012/02/udl-120x120.jpg" alt="" width="120" height="120" />Gestern sprachen beim UDL Digital Talk in Berlin Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Spiegel Online-Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin Katharina Borchert &#252;ber die Arbeitswelt im Wandel. Dabei sollte es um die Situation der digitalen Wissensarbeiter und Solo-Selbst&#228;ndigen gehen. Sehr schnell war man dann &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/ursula-von-der-leyen-talkt-mit-katharina-borchert-zu-arbeitswelt-im-wandel-ministerin-zur-pflicht-rentenversicherung-fuer-selbstaendige/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2012/02/udl-120x120.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Gestern sprachen beim <a href="http://www.udldigital.de/udl-digital-talk-mit-ursula-von-der-leyen-und-katharina-borchert/">UDL Digital Talk</a> in Berlin Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Spiegel Online-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin Katharina Borchert &uuml;ber die Arbeitswelt im Wandel. Dabei sollte es um die Situation der digitalen Wissensarbeiter und Solo-Selbst&auml;ndigen gehen. Sehr schnell war man dann aber irgendwie bei Frauenquote und DAX-Unternehmen. Was Ursula von der Leyen sonst noch verriet: Man will <strong>alle</strong> Selbst&auml;ndigen in eine Altersvorsorge zu zwingen! Den Talk gibts hier in voller L&auml;nge zum Nachh&ouml;ren, dazu weitere Hintergrundinformationen.</p>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-9098" title="udl digital ursula von der leyen" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2012/02/udl-620x371.jpg" alt="udl digital ursula von der leyen" width="640" height="371" /></p>
<p><!--more-->Das spontane &#8220;Ach n&ouml;!&#8221; eines Zuh&ouml;rers verriet, trotz des ausbrechenden Gel&auml;chters, was alle dachten, als Ursula von der Leyen pl&ouml;tzlich davon sprach, dass man in der Koalition gerade die Einf&uuml;hrung einer Altersvorsorge-Pflicht f&uuml;r <strong>alle</strong> Selbst&auml;ndigen diskutiere. <a href="http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/rente-der-selbstaendige-sorgt-vor-11629557.html">Laut FAZ ist dies ab 2013 geplant</a>. Nur das &#8220;Wie&#8221; ist noch fraglich, wie die Ministerin hier ab <strong>Minute 17:17</strong> verriet.</p>
<h3>Bisher: Rentenversicherungspflicht &uuml;ber die KSK</h3>
<p>Zur Erinnerung: Es gibt bereits rentenversicherungspflichtige Selbst&auml;ndige. Zum Beispiel alle, die in der K&uuml;nstlersozialkasse pflichtversichert sind. Ein gro&szlig;es Gl&uuml;ck f&uuml;r die Versicherten, denn sie zahlen wie Arbeitnehmer nur die H&auml;lfte der Sozialversicherungsbeitr&auml;ge, den Rest &uuml;bernehmen Staat und Auftraggeber.</p>
<p>Allerdings haben viele Soloselbst&auml;ndige in neuen Berufen (etwa die im Talk angesprochenen Social-Media oder Community-Manager) das Nachsehen, sofern sie frei sind: Die K&uuml;nstlersozialversicherung agiert mit einem K&uuml;nstlerkatalog von 1970, der hin und wieder durch Entscheidungen des Bundessozialgerichts Erg&auml;nzungen erf&auml;hrt.</p>
<h3>Seit 1998: Rentenversicherungspflicht f&uuml;r bestimmte Selbst&auml;ndige</h3>
<p>Und dann gibt es noch diejenigen Soloselbst&auml;ndigen, die nicht in die KSK d&uuml;rfen, aber dennoch rentenversicherungspflichtig sind &#8211; und die gesamten 19,9 % Prozent selbst aufbringen m&uuml;ssen. Seit 1998. Zum Beispiel Selbstst&auml;ndige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen oder wenn sie mehr als 5/6 ihrer Honorare von ein und demselben Auftraggeber bekommen. <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/rentenversicherung-fuer-selbstaendige-pflichtversicherung-fuer-bestimmte-berufe-und-gruppen">Hier finden Sie die genauen Regeln</a>!</p>
<p>Diese Leute k&ouml;nnen sich also freuen &#8211; &uuml;ber die ausgleichende Gerechtigkeit. Denn ich k&ouml;nnte mir vorstellen, dass die Koalition dieses Modell einfach auf alle Soloselbst&auml;ndigen ohne Arbeitnehmer und Kapitalgesellschaft &uuml;bertr&auml;gt. Was ich mir hingegen kaum vorstellen kann, dass man wirklich alle (Gro&szlig;)Unternehmer auch zu einer Altersvorsorge zwingen will. Das ist nat&uuml;rlich reine Spekulation von mir, aber&#8230;</p>
<h3>Gesetzliche Rentenversicherung oder private Altersvorsorge?</h3>
<p>Als 1998 die Rentenversicherungspflicht f&uuml;r die betreffenden Berufsgruppen eingef&uuml;hrt wurde, konnte man sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie stattdessen eine Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Rentenversicherungspflicht-bei-einen-freiberuflichen-Physiotherapeut-__f38347.html">nachweisen konnten</a>.</p>
<p>Das ist mittlerweile nicht mehr m&ouml;glich: Auch wer eine private Altersvorsorge hat, muss unter den genannten Bedingungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn die Koalition diesen Schwachsinn wieder abschaffen w&uuml;rde, w&auml;re das ja immerhin eine kleine Fortschritt, nach dem Motto: Altersvorsorge ok, aber bei freier Wahl der Form.</p>
<h3>Rentenversicherungspflicht verschlimmert die Situation</h3>
<p>Denn angeblich geht es der Ministerin ja, wie sie zu Anfang des Talks sagte, darum, die armen Soloselbst&auml;ndigen abzusichern und ihre Arbeitsbediungen zu verbessern. Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht macht die Sache aber nur schlimmer, wie man <a href="http://berufebilder.de/berufseinstieg/honorarlehrer-warum-manche-akademiker-unterhalb-der-armutsgrenze-verdienen/">in diesem Beitrag</a> nachlesen kann. Viele Betroffene zahlen daher einfach nicht ein und hoffen, unentdeckt zu bleiben.</p>
<p>Eine schlecht bezahlte Honorarlehrerin erz&auml;hlt, wieviel ihr nach Abzug aller Sozialleistungen noch zum Leben bleibt. Dabei sind es genau solche Leute, die f&uuml;r die Integration von Migranten sorgen (sollen), die Frau von der Leyen ja auch f&uuml;r sehr wichtig h&auml;lt (<strong>Minute 35:07</strong>)</p>
<p>W&uuml;rde unsere Arbeitsministerin das wirklich ernst meinen mit dem Schutz der Selbst&auml;ndigen, sie w&uuml;rde einfach die K&uuml;nstlersozialversicherung auf alle Soloselbst&auml;ndigen ausweiten. Da sich dann auch Auftraggeber an der Sozialversicherung beteiligen m&uuml;ssten, w&uuml;rde das den Anreiz zur Besch&auml;ftigung von Scheinselbst&auml;ndigen auch gleich verringern. (Was genau scheinselbst&auml;ndig ist, habe, <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/wenn-der-auftraggeber-ploetzlich-zum-chef-wird-wann-sind-sie-scheinselbstaendig/">dazu hier mehr</a>).</p>
<h3>Die Auftraggeber beteiligen? Besser nicht!</h3>
<p>Das scheint aber nicht geplant zu sein &#8211; kostet ja auch Geld! Bei <strong>Minute 47:25</strong> wird Ursula von der Leyen gefragt, ob sie denn irgendwie vorhabe, die Auftraggeber irgendwie an der Sozialversicherung der selbst&auml;ndigen Mitarbeiter zu beteiligen. Die Antwort (ab <strong>Minute 48:05</strong>) zeigt den ganzen Widerspruch, um nicht zu sagen die Bigotterie ihres Vorhabens:</p>
<p>Selbst&auml;ndige sollen genau so behandelt werden wie alle anderen auch. Der Gedanke, dass man Arbeitgeber beteiligt, sei im Grundsatz erstmal richtig. Nur typisch f&uuml;r den Selbst&auml;ndigen sei eben , dass er keinen Arbeitgeber hat.</p>
<h3>Selbst&auml;ndige sind Menschen wie alle anderen &#8211; oder doch nicht?</h3>
<p>Hei&szlig;t im Klartext: Die Selbst&auml;ndigen sollen beim Einzahlen behandelt werden wie alle anderen, aber sonst sind sie doch irgendwie anders. Bitte denken Sie &uuml;ber diesen Widerspruch nochmal nach, Frau von der Leyen! Denkbar, so sagt sie, sei immerhin eine pauschale Abgabe der Arbeitgeber wie bei den 400 Euro-Jobs &#8211; aber von dem Modell h&auml;lt von der Leyen selbst nicht viel.</p>
<p>Tut mir leid, das klingt f&uuml;r mich einfach so, als versuche man uns mit sch&ouml;nen Argumenten schmackhaft zu machen, dass die Rentenkassen doch bitte irgendwie gef&uuml;llt werden m&uuml;ssen. Und da muss nun einfach jeder ran.</p>
<p>Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/ursula-von-der-leyen-talkt-mit-katharina-borchert-zu-arbeitswelt-im-wandel-ministerin-zur-pflicht-rentenversicherung-fuer-selbstaendige/feed/</wfw:commentRss>
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		<title>Leserfrage zur Einkommensgrenzen bei Minijobs: Darf ich mehr als 400 Euro verdienen?</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 08:42:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" />Das Deutsche Sozialversicherungs-System ist vertrackt: W&#228;hrend es bei der Steuer um den Gesamtverdienst im Jahr geht, w&#228;hrend Sozialversicherungsbeitr&#228;ge monatlich abgezogen werden. Ergo geht daher auch bei Minijobs darum, was man im Monat verdient &#8211; und nicht im ganzen Jahr. Wie &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/leserfrage-zur-einkommensgrenzen-bei-minijobs-darf-ich-mehr-als-400-euro-verdienen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" /><p>Das Deutsche Sozialversicherungs-System ist vertrackt: W&auml;hrend es bei der Steuer um den Gesamtverdienst im Jahr geht, w&auml;hrend Sozialversicherungsbeitr&auml;ge monatlich abgezogen werden. Ergo geht daher auch bei Minijobs darum, was man im Monat verdient &#8211; und nicht im ganzen Jahr. Wie das genau aussieht, wollte jetzt <a href="http://www.simone-janson.de/berufseinstieg/zeitschrift/minijob-rechner-wie-viel-bekommen-sie-netto-heraus-wenn-sie-auf-die-befreiung-von-der-rentenversicherung-verzichten/#comment-4640">mein Leser Illias</a> wissen. Hier die Antwort!<br />
<!--more--></p>
<p>Bei einem Minijob oder 400-Euro-Job darf ihr Bruttomonatslohn h&ouml;chstens 400 Euro im Kalendermonat betragen. Wenn Sie auch noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, werden die anteilig auf alle Kalendermonate umgelegt: Wenn Sie 5 Monate arbeiten und 100 Euro Weihnachtsgeld bekommen, d&uuml;rfen Sie also nur 380 Euro pro Monat verdienen.</p>
<h3>Durchschnittsverdiens bei gleichem Gehalt</h3>
<p>Unproblematisch ist, wenn Sie jeden Monat das gleiche Gehalt haben. Nun kommt es gerade bei Minijobbern &ouml;fter mal vor, dass das Einkommen schwankt, weil man z.B. unterschiedliche Jobs macht oder einen unterschiedlichen Verdienst hat.</p>
<p>Dann wird der durchschnittliche Verdienst f&uuml;r 12 Monate berechnet: Liegt der &uuml;ber 400 €, dann machen Sie keinen Minijob. Dabei gilt: Ist Ihr Job als ganzes ein Minijob, bleiben auch Monate mit h&ouml;herem Einkommen als 400 € sozialversicherungsfrei.</p>
<h3>Zweimal im Jahr darf man mehr verdienen</h3>
<p>Wenn die Minijob-Zentrale hingegen feststellt, dass es sich nicht um einen Minijob handelt, sind auch die Monate mit niedrigerem Einkommens sozialversicherungspflichtig.</p>
<p>Aber: F&uuml;r zwei Monate in einem Kalenderjahr darf das Einkommen unvorhergesehen mehr als 400 Euro betragen &#8211; etwa wenn Sie pl&ouml;tzlich f&uuml;r einen Kollegen einspringen m&uuml;ssen. Selbst wenn Sie dann im gesamten Jahr mehr als 4800 Euro verdienen, bleibt Ihr gesamter Job als Minijob sozialversicherungsfrei.</p>
<h3>Wann wird der Minijob zum Midijob?</h3>
<p>Wenn Sie die Einkommensgrenze &uuml;berschreiten und der Job dadurch den Minijobstatus verliert, wird Ihr Einkommen ab diesem Monat &#8211; und erst dann! &#8211; versicherungspflichtig. Dann gelten erstmal die Midijob-Regeln.</p>
<p>Falls allerdings zwischen ihrem Minijob und dem Midijob mindestens ein Monat Pause liegt, k&ouml;nnen beide als separate Besch&auml;ftigungen betrachten werden: Ihr Minijob w&auml;re weiterhin ein Minijob und er andere Job z.B. eine seperate T&auml;tigkeit.</p>
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		<title>Falsche Abbuchung bei der K&#252;nstler-Sozial-Versicherung: KSK bucht monatliche Beitr&#228;ge doppelt ab!</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 14:08:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://www.simone-janson.de/wp-content/uploads/2011/09/ksk.png" alt="" width="0" height="0" />Heute bekam ich beim Blick auf meinen Kontostand einen Schock: Hatte doch die K&#252;nstlsozialversicherung einfach den monatlichen Beitrag doppelt abgebucht. Und jetzt ist guter Rat teuer &#8211; im wahrsten Wortsinn. Denn ein Gespr&#228;ch mit den Damen und Herren kostet ab &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/falsche-abbuchung-bei-der-kuenstler-sozial-versicherung-ksk-bucht-monatliche-beitraege-doppelt-ab/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://www.simone-janson.de/wp-content/uploads/2011/09/ksk.png" alt="" width="0" height="0" /><p><a rel="attachment wp-att-7622" href="http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/frisch-gegruendet/versicherung/falsche-abbuchung-bei-der-kuenstler-sozial-versicherung-ksk-bucht-monatliche-beitraege-doppelt-ab/attachment/ksk/"><img class="aligncenter size-medium wp-image-7622" title="ksk" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/09/ksk-565x275.png" alt="" width="640" height="275" /></a></p>
<p>Heute bekam ich beim Blick auf meinen Kontostand einen Schock: Hatte doch die K&uuml;nstlsozialversicherung einfach den monatlichen Beitrag doppelt abgebucht. Und jetzt ist guter Rat teuer &#8211; im wahrsten Wortsinn. Denn ein Gespr&auml;ch mit den Damen und Herren kostet ab 0,09 Cent die Minute!<br />
<!--more--></p>
<p>Seit einiger Zeit ist die KSK nur noch &uuml;ber eine Kostenpflichtige 01803-Nummer zu erreichen. Auch vorher schon war es schwierig, &uuml;berhaupt durchzukommen! An wen sich also in solchen F&auml;llen wenden.</p>
<p>Aber zum Gl&uuml;ck hat die KSK den Fehler schon gemerkt: In schwarzer, fett gedruckter Laufschrift von rechts nach links einfahrend steht da auf der Hauptsite:</p>
<blockquote><p><strong>+ + + Fehlerhafte Abbuchung des monatlichen Beitrags durch die KSK +++<br />
Wichtige Hinweise zur fehlerhaften Abbuchung finden Sie unter Aktuelles / Fehlerhafte Abbuchung des monatlichen Beitrags</strong></p></blockquote>
<p>Ein Link f&uuml;hrt <a href="http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/2011_09_06_Fehlerhafte_Abbuchung.php">auf diese Seite</a>, auf der sich eine etwas ausf&uuml;hrlichere Erkl&auml;rung bietet:</p>
<blockquote><p>Der Bankeinzug f&uuml;r den laufenden Beitrag August 2011 erfolgte am 05.09.2011 in 75.480 F&auml;llen doppelt. Die K&uuml;nstlersozialkasse wird den zuviel abgebuchten Betrag schnellstens wieder auszahlen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die betroffenen Versicherten mit der K&uuml;nstlersozialkasse in Verbindung setzen.</p>
<p>Wichtig: Bitte l&ouml;sen Sie die Lastschriften ein und geben den Bankeinzug nicht zu Protest. Wir erstatten den doppelt abgebuchten Betrag unaufgefordert an Sie zur&uuml;ck.<br />
Sollten Sie dennoch bereits die Stornierung einer der beiden Abbuchungen veranlasst haben, werden hier selbstverst&auml;ndlich keine Geb&uuml;hren berechnet.</p>
<p>Wir bitten, diese Fehlbuchungen zu entschuldigen und bedanken uns f&uuml;r Ihr Verst&auml;ndnis.</p></blockquote>
<p>Puh, da haben wir ja nochmal Gl&uuml;ck gehabt. Fragt sich nur, was schnellstens ist.</p>
<p>Das ist jedenfalls fast so schlecht wie damals, als die GEZ einfach mir die Geb&uuml;hren f&uuml;r einen anderen Zuschauer abgebucht hat. Und ich zwei Monate auf R&uuml;ckzahlung warten musste!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aushilfs-Lohn: Ab Wann ist mein Mitarbeiter Krankenversichert?</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/aushilfs-lohn/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 05:11:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kurz notiert]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" />wenn ich ein Mann einstelle auf 400 € basis ab wann wirklich ist der Krankenversichert? A ab 401 € B ab 410 €]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" /><p>wenn ich ein Mann einstelle auf 400 € basis ab wann wirklich ist der Krankenversichert?<br />
A ab 401 €<br />
B ab 410 €</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rentenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Pflichtversicherung f&#252;r bestimmte Berufe und  Gruppen</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/rentenversicherung-fuer-selbstaendige-pflichtversicherung-fuer-bestimmte-berufe-und-gruppen/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Jul 2011 06:45:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitslosenversicherung_fuer_Selbständige-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Einige Selbstst&#228;ndige haben gar keine Wahl: Sie m&#252;ssen verpflichtend in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, sobald sie mit der betreffenden T&#228;tigkeit (was sie sonst noch machen, ist unerheblich!) mehr als 400 Euro im Monat beziehungsweise 4.800 Euro im Jahr verdienen, wenn &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/rentenversicherung-fuer-selbstaendige-pflichtversicherung-fuer-bestimmte-berufe-und-gruppen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitslosenversicherung_fuer_Selbständige-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Einige Selbstst&auml;ndige haben gar keine Wahl: Sie m&uuml;ssen verpflichtend in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, sobald sie mit der betreffenden T&auml;tigkeit (was sie sonst noch machen, ist unerheblich!) mehr als 400 Euro im Monat beziehungsweise 4.800 Euro im Jahr verdienen, wenn sie selbst keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer besch&auml;ftigen und ihr Unternehmen keine Kapitalgesellschaft ist.<br />
<a href="http://berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-neue-bedingungen-ab-2011/attachment/arbeitslosenversicherung_fuer_selbstaendige/" rel="attachment wp-att-6163"><img class="aligncenter size-large wp-image-6163" title="Arbeitslosenversicherung fuer Selbst&auml;ndige" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitslosenversicherung_fuer_Selbst&auml;ndige-550x433.jpg" alt="Arbeitslosenversicherung fuer Selbst&auml;ndige" width="640" height="445" /></a><br />
<!--more--><br />
Diese Verdienstgrenze von 4.800 Euro im Jahr ist allerdings der Gewinn im Sinne des Einkommensteuerrechts. Von Ihrem Umsatz k&ouml;nnen Sie also zun&auml;chst Ihre Betriebsausgaben abziehen. Die Versicherungsbeitr&auml;ge bemessen sich dann genauso wie bei der Pflichtversicherung auf Antrag.</p>
<h3>Wer muss zahlen?</h3>
<p>Betroffen sind von dieser Regelung unter anderem Selbstst&auml;ndige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen (darunter fallen auch Tagesm&uuml;tter und Aerobictrainer), Hausgewerbetreibende oder alle, die ein zulassungspflichtiges Handwerk aus&uuml;ben.</p>
<p>Au&szlig;erem Betroffen sind Selbstst&auml;ndige, die aufgrund eines Dauerauftragsverh&auml;ltnisses oder regelm&auml;&szlig;ig wiederkehrender Auftragsverh&auml;ltnisse mehr als 5/6 ihrer Honorare von ein und demselben Auftraggeber bekommen.</p>
<h3>Ausnahmen</h3>
<p>Selbstst&auml;ndige Lehrer konnten sich laut <a href="http://www.test.de/Rentenversicherungspflicht-Lehrer-muessen-nicht-zahlen-20162-20162/">Stiftung Warentest</a> bis zum 30. September 2001 auf Dauer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dies regelte Paragraph 231 Absatz 6 des VI. Sozialgesetzbuchs.</p>
<p>Voraussetzung war, dass sie privat vorgesorgt haben. Wer sich jedoch nicht privat vorgesorgt hatte oder sich danach selbst&auml;ndig machte, hatte keine Wahl und musste der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten.</p>
<p>Wenn Sie unsicher sind, ob Sie zu einer dieser Gruppen geh&ouml;ren, sollten Sie sich bei der DRV genau erkundigen. Wenn Sie zu dieser Gruppe geh&ouml;ren, m&uuml;ssen Sie sich von sich aus in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der versicherungspflichtigen T&auml;tigkeit bei der DRV melden.</p>
<h3>Berechnung der Beitr&auml;ge</h3>
<p>Der Beitragssatz wird wie bei der Pflichtversicherung auf Antrag berechnet. Berufsanf&auml;nger k&ouml;nnen sich in den ersten drei Jahren von der Versicherungspflicht befreien lassen.</p>
<p>Wer sich nicht meldet, muss mit Nachzahlungen bis zu vier Jahren r&uuml;ckwirkend rechnen. Wenn die DRV vermutet, dass man sich vors&auml;tzlich nicht versichert hat, sogar bis zu 30 Jahren. Aber auch die Nachzahlungsverpflichtungen wegen nicht rechtzeitiger Meldung einer Honorart&auml;tigkeit verj&auml;hren nach vier Jahren.</p>
<p>Wer meint, er w&uuml;rde nicht erwischt: Die DRV macht regelm&auml;&szlig;ige Betriebspr&uuml;fungen vor allem bei solchen Auftraggebern, die viele Honorarkr&auml;fte in der betreffenden Berufsgruppe besch&auml;ftigen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Serie – Gesetzliche Rentenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Pflichtversicherung auf Antrag</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-pflichtversicherung-auf-antrag/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 06:31:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-pflichtversicherung-auf-antrag/</guid>
		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/04/manager-flower-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Sie k&#246;nnen bei der DRV aber auch den Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Der Vorteil: Dann k&#246;nnen Sie eine Riester-Rente beantragen. Allerdings wird zur Berechnung der Beitr&#228;ge ein Monatseinkommen in H&#246;he der Bezugsgr&#246;&#223;e herangezogen – das sind momentan 2.555 Euro (im &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-pflichtversicherung-auf-antrag/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/04/manager-flower-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Sie k&ouml;nnen bei der DRV aber auch den Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Der Vorteil: Dann k&ouml;nnen Sie eine Riester-Rente beantragen. Allerdings wird zur Berechnung der Beitr&auml;ge ein Monatseinkommen in H&ouml;he der Bezugsgr&ouml;&szlig;e herangezogen – das sind momentan 2.555 Euro (im Westen) beziehungsweise 2.240 Euro (im Osten).<br />
<a href="http://berufebilder.de/existenzgruendung/digitale-gesellschaft/serie-studie-frauenquote-fuer-die-vorbildfunktion-wie-kann-man-die-vorurteile-gegen-frauen-aendern-methodik/attachment/manager-flower/" rel="attachment wp-att-6872"><img class="aligncenter size-full wp-image-6872" title="manager-flower" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/04/manager-flower.jpg" alt="manager-flower" width="640" height="552" /></a><br />
<!--more--><br />
Bei einem Beitragssatz von 19,6 Prozent m&uuml;ssen Sie dann einen Monatsbeitrag von 508,45 (West) beziehungsweise 445,76 Euro (Ost) zahlen und zwar in voller H&ouml;he, da es ja keinen Arbeitgeberanteil gibt.</p>
<h3>Beitr&auml;ge &amp; Einkommen</h3>
<p>Berufsanf&auml;nger m&uuml;ssen in den ersten drei Jahren ihrer Selbstst&auml;ndigkeit nur die H&auml;lfte davon zahlen. Wenn Sie weniger verdienen und das auch nachweisen k&ouml;nnen, ist ein entsprechend reduzierter Monatsbeitrag m&ouml;glich.</p>
<p>Zum Nachweis des tats&auml;chlichen Einkommens verlangt die DRV den letzten Steuerbescheid und schl&auml;gt darauf die seit diesem Zeitpunkt erfolgten durchschnittlichen Einkommenserh&ouml;hungen auf.</p>
<p>Wenn Ihr Einkommen seit dem letzten Steuerbescheid jedoch um mehr als 30 Prozent gesunken ist und Sie das mit Unterlagen wie Kontoausz&uuml;gen oder Auftragsnachweise belegen k&ouml;nnen, kann Ihr Bemessungswert auch niedriger angesetzt werden.</p>
<h3>Fristen &amp; Sch&auml;tzung</h3>
<p>Wenn Sie weder einen Steuerbescheid noch »geeignete Unterlagen vorlegen k&ouml;nnen (beispielsweise weil Sie sich gerade erst selbstst&auml;ndig gemacht haben), m&uuml;ssen Sie das zu erwartende Einkommen gewissenhaft sch&auml;tzen. Nach dieser Sch&auml;tzung werden die Rentenbeitr&auml;ge berechnet, bis der erste Steuerbescheid vorliegt. Danach werden alle zuk&uuml;nftigen Beitr&auml;ge nach dem jeweiligen Steuerbescheid berechnet.</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Antrag auf Pflichtversicherung nur in den ersten f&uuml;nf Jahren der selbstst&auml;ndigen T&auml;tigkeit stellen und die Pflichtversicherung auch nur wieder beenden, wenn Sie Ihre Selbstst&auml;ndigkeit aufgeben.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Serie – Gesetzliche Rentenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Freiwillige Rentenversicherung</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-freiwillige-rentenversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 06:21:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-freiwillige-rentenversicherung/</guid>
		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/joy-freude-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Als Selbstst&#228;ndiger k&#246;nnen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Sie m&#252;ssen dabei keine Vorversicherungszeiten, keine Eintritts- oder K&#252;ndigungstermine beachten, sondern k&#246;nnen die freiwillige Rentenversicherung jederzeit aufnehmen und auch wieder beenden. Wie viel Sie tats&#228;chlich verdienen, ist f&#252;r die &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-freiwillige-rentenversicherung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/joy-freude-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Als Selbstst&auml;ndiger k&ouml;nnen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Sie m&uuml;ssen dabei keine Vorversicherungszeiten, keine Eintritts- oder K&uuml;ndigungstermine beachten, sondern k&ouml;nnen die freiwillige Rentenversicherung jederzeit aufnehmen und auch wieder beenden.<br />
<a href="http://berufebilder.de/bildung/weiterbildung/serie-selbstbestimmt-lernt-sichs-besser-so-funktioniert-lern-motivation/attachment/joy-freude/" rel="attachment wp-att-6018"><img class="aligncenter size-large wp-image-6018" title="joy-freude" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/joy-freude-550x412.jpg" alt="joy-freude" width="640" height="423" /></a><br />
<!--more--><br />
Wie viel Sie tats&auml;chlich verdienen, ist f&uuml;r die freiwillige Rentenversicherung unerheblich. Sie k&ouml;nnen das Einkommen, nach dem Ihre Beitr&auml;ge berechnet werden, frei angeben.</p>
<p>Allerdings muss Ihr Bemessungswert mindestens 400 Euro betragen und darf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.500 Euro nicht &uuml;bersteigen. Bei einem Beitragssatz von 19,9 Prozent betr&auml;gt der Mindestbeitrag also 79,60 Euro (19,9 Prozent von 400 Euro), der H&ouml;chstbeitrag 1.094,50 Euro.</p>
<p>Bemessungswert und Beitr&auml;ge sind, anders als bei der Pflichtversicherung, in Ost- und Westdeutschland identisch. Und nat&uuml;rlich gilt: Je h&ouml;her Ihr Bemessungswert beziehungsweise ihr Beitrag, desto h&ouml;her ist sp&auml;ter Ihre Rente.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Serie &#8211; Gesetzliche Rentenversicherung  f&#252;r Selbst&#228;ndige: Lohnt sich die DRV-Einzahlung?</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 06:35:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://www.simone-janson.de/wp-content/uploads/2011/07/410814_3613.jpg" alt="" width="0" height="0" />Eigentlich k&#246;nnte Sie Ihnen egal sein, die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sehr zu ihrer Freude sind viele Selbstst&#228;ndige eben eines nicht: Dort Mitglied. Einige Berufsgruppen sind allerdings zur Mitgliedschaft verpflichtet. Und auch sonst lohnt sich ein zweiter Blick. F&#252;r die meisten &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-lohnt-sich-die-drv-einzahlung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://www.simone-janson.de/wp-content/uploads/2011/07/410814_3613.jpg" alt="" width="0" height="0" /><p>Eigentlich k&ouml;nnte Sie Ihnen egal sein, die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sehr zu ihrer Freude sind viele Selbstst&auml;ndige eben eines nicht: Dort Mitglied. Einige Berufsgruppen sind allerdings zur Mitgliedschaft verpflichtet. Und auch sonst lohnt sich ein zweiter Blick.<br />
<a rel="attachment wp-att-7313" href="http://berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/serie-gesetzliche-rentenversicherung-fuer-selbstaendige-lohnt-sich-die-drv-einzahlung/attachment/hpim0492-jpg/"><img class="aligncenter size-medium wp-image-7313" title="Rentenversicherung" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/07/410814_3613-565x282.jpg" alt="Rentenversicherung" width="640" height="282" /></a><br />
<!--more--><br />
F&uuml;r die meisten Berufsgruppen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zust&auml;ndig. Als Selbstst&auml;ndiger werden Sie nicht automatisch versichert, sondern m&uuml;ssen sich von sich aus bei der DRV melden, wenn Sie sich rentenversichern wollen oder m&uuml;ssen.</p>
<h3>Freiwillig oder Pflicht?</h3>
<p>Die DRV unterh&auml;lt bundesweit rund 1.000 Auskunfts- und Beratungsstellen (unter <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de" class="autohyperlink" title="http://www.deutsche-rentenversicherung.de" target="_blank" rel="nofollow">www.deutsche-rentenversicherung.de</a> &uuml;ber den Men&uuml;punkt „Beratung“ zu finden), an die Sie sich f&uuml;r detaillierte Ausk&uuml;nfte wenden k&ouml;nnen.</p>
<p>Unter Umst&auml;nden lohnt eine private Altervorsorge mehr als eine freiweillige Rentenversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung m&uuml;ssen Sie, au&szlig;er in der<br />
K&uuml;nstlersozialversicherung, die gesamten Beitr&auml;ge selbst bezahlen, das sind derzeit 19,9 Prozent Ihres Einkommens beziehungsweise dessen, was Sie als Bemessungswert angeben.</p>
<h3>Vorteile einer Pflichtversicherung</h3>
<p>Aber: Nur wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (ob auf Antrag, &uuml;ber die KSK oder per Gesetz ist dabei egal),<br />
haben Sie Anspruch auf Riester-F&ouml;rderung bei einer privaten Altersvorsorge. Die R&uuml;rup-Rente mit steuerlichen Vorteilen steht hingegen allen offen.</p>
<p>Immerhin ein Vorteil: Die meisten Selbst&auml;ndigen k&ouml;nnen freu entscheiden, ob sie sich freiwillig versichern oder auf Antrag eine Pflichtversicherung eingehen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die gesetzliche Krankenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Teil 3 – Die private Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Jun 2011 08:40:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://www.simone-janson.de/wp-content/uploads/2011/06/769451_70759929.jpg" alt="" width="0" height="0" />Wenn Sie als Selbst&#228;ndiger die Vorversicherungzeit nicht erf&#252;llen, haben Sie keine Wahl: Sie m&#252;ssen sich in der privaten Krankenkasse versichern. Vielleicht sagt Ihnen die private Krankenversicherung aber auch einfach mehr zu als die gesetzliche, schlie&#223;lich k&#246;nnen die Leistungen hier weitaus &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige-teil-3-die-private-krankenversicherung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://www.simone-janson.de/wp-content/uploads/2011/06/769451_70759929.jpg" alt="" width="0" height="0" /><p><a rel="attachment wp-att-7203" href="http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/frisch-gegruendet/versicherung/die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige-teil-3-die-private-krankenversicherung/attachment/769451_70759929/"><img class="aligncenter size-large wp-image-7203" title="Private Krankenversicherung" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/06/769451_70759929-565x375.jpg" alt="Private Krankenversicherung" width="640" height="375" /></a></p>
<p>Wenn Sie als Selbst&auml;ndiger die Vorversicherungzeit nicht erf&uuml;llen, haben Sie keine Wahl: Sie m&uuml;ssen sich in der privaten Krankenkasse versichern. Vielleicht sagt Ihnen die private Krankenversicherung aber auch einfach mehr zu als die gesetzliche, schlie&szlig;lich k&ouml;nnen die Leistungen hier weitaus umfangreicher und die Tarife preiswerter sein.<br />
<!--more--><br />
Sie k&ouml;nnen als Selbst&auml;ndiger jederzeit aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln – nur die R&uuml;ck kehr ist schwieriger, da Sie dazu j&uuml;nger als 55 Jahre und sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einem bestimmten Jahresverdienst (derzeit liegt die obere Grenze bei 49.500 Euro) sein m&uuml;ssen.</p>
<h3>Der Basistarif</h3>
<p>Seit dem Jahr 2009 m&uuml;ssen private Krankenversicherer einen sogenannten ”Basistarif” anbieten, der allen offen steht, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und die noch nicht l&auml;nger als sechs Monate freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.</p>
<p>Wenn Sie diese Bedingungen erf&uuml;llen, m&uuml;ssen Sie in den Basistarif aufgenommen werden – selbst bei schweren Erkrankungen, wegen der man Sie sonst ablehnen oder teuere Risikozuschl&auml;ge erheben k&ouml;nnte.</p>
<h3>Versicherung f&uuml;r Arbeitslose</h3>
<p>Das gilt auch, wenn Sie als privat oder gar nicht versicherter Selbstst&auml;ndiger arbeitslos werden – allerdings tr&auml;gt die Arbeitsagentur (anders als in der gesetzlichen Krankenkasse) nur einen Teil der Beitr&auml;ge, im Fall von Arbeitslosengeld nicht mehr als 131,34 Euro; der Rest geht vom Arbeitslosengeld ab.</p>
<p>Wenn von Ihrem Einkommen nach Zahlung des Basistarif-Beitrags nur noch  so wenig &uuml;brig bleibt, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II h&auml;tten,  muss die Versicherung den Beitrag um die H&auml;lfte senken.</p>
<h3>H&ouml;he der Pr&auml;mien</h3>
<p>Die H&ouml;he der Beitr&auml;ge, hier Versicherungspr&auml;mien genannt, richten sich allerdings auch im Basistarif nach Eintrittsalter und Geschlecht, allerdings nicht nach dem Einkommen. Der der Basistarif darf nicht &uuml;ber dem H&ouml;chstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (553,16 Euro im Monat) liegen.</p>
<p>Bis zu diesem Betrag sind die Versicherungen allerdings frei, eine hohe Pr&auml;mie auch von Geringverdienern zu verlangen. Auch eine Familienversicherung gibt es nicht, allerdings kann der Partner ein Rabatt von 50 Prozent bekommen. Im H&ouml;chstfall kommen damit auf ein Ehepaar schon 829,74 Euro zu.</p>
<h3>Unterschiede je nach Versicherung</h3>
<p>Die Leistungen, die Sie f&uuml;r die diese Pr&auml;mien bekommen, sind in der Regel von Versicherung zu Versicherung h&ouml;chst unterschiedlich. Da hilft nur eines: Preise und Leistungen genauestens vergleichen.</p>
<p>Am besten holen Sie sich dazu Vergleichsangebote von verschiedenen Versicherungen ein – und zwar nicht mithilfe irgendwelcher Vergleichstabellen im Internet, sondern pers&ouml;nlich und verbindlich.</p>
<h3>Welche Leistungen brauchen Sie?</h3>
<p>&Uuml;berlegen Sie dazu zun&auml;chst, welche Leistungen Sie ben&ouml;tigen: Reicht Ihnen beispielsweise eine medizinische Grundversorgung zum Basistarif oder wollen Sie eine Chefarztbehandlung<br />
im Krankenhaus? Welche Zusatzleistungen m&ouml;chten Sie beim Zahnersatz? Je mehr Leistungen, desto teurer wird es.</p>
<p>Bei bestimmten Leiden und Vorerkrankungen verlangen private Versicherungen au&szlig;erdem Risikozuschl&auml;ge, die die sch&ouml;nen Beispielrechnungen aus den Tabellen zunichtemachen k&ouml;nnen. Oder sie verweigern einem Risikofall die Aufnahme ganz. Und: Frauen zahlen bis zu 60 Prozent mehr als M&auml;nner, und auch bei &auml;lteren Menschen sind die Beitr&auml;ge h&ouml;her.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die gesetzliche Krankenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Teil 2 – Wie hoch sind die Beitr&#228;ge?</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 07:21:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/12/money-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Die H&#246;he Ihres monatlichen Beitrags h&#228;ngt ab von Ihrem Status, dem Beitragssatz und Ihrem Einkommen. Bei Arbeitnehmern und Versicherten &#252;bernimmt der Arbeitgeber, bei Mitgliedern der K&#252;nstlersozialversicherung diese die H&#228;lfte des Beitrags. Beitragss&#228;tze Die Beitr&#228;gss&#228;tze f&#252;r alle gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige-teil-2-wie-hoch-sind-die-beitraege/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/12/money-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p><a rel="attachment wp-att-6146" href="http://www.berufebilder.de/jobsuche-bewerbung/arbeitsmarkt-arbeitgeber/start-der-gehalts-umfrage-unter-personalverantwortlichen-was-verdienen-hochschulabsolventen-2011/attachment/money-2/"><img class="aligncenter size-large wp-image-6146" title="money" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/12/money-565x343.jpg" alt="money" width="640" height="343" /></a></p>
<p>Die H&ouml;he Ihres monatlichen Beitrags h&auml;ngt ab von Ihrem Status, dem Beitragssatz und Ihrem Einkommen. Bei Arbeitnehmern und Versicherten &uuml;bernimmt der Arbeitgeber, bei Mitgliedern der K&uuml;nstlersozialversicherung diese die H&auml;lfte des Beitrags.<br />
<!--more--></p>
<h3>Beitragss&auml;tze</h3>
<p>Die Beitr&auml;gss&auml;tze f&uuml;r alle gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben. Der Beitragssatz betr&auml;gt zur Zeit 15,5 %. Daneben gibt es einen erm&auml;&szlig;igten Beitragssatz von 14,9 % f&uuml;r alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.</p>
<p>Zu diesen geh&ouml;ren auch Selbstst&auml;ndige. Darin enthalten ist bereits ein Beitragszuschlag von 0,9 Prozent, der von allen Versicherten allein zu tragen ist. (Den restlichen Beitrag zahlen normale Arbeitnehmer sowie Versicherte der K&uuml;nstlersozialkasse ja nur zur H&auml;lfte, so dass diese am Ende nur 8,2 Prozent des Einkommens zu zahlen sind!)</p>
<h3>Zusatzbeitrag</h3>
<p>Neben diesem Einheitsbeitrag d&uuml;rfen Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag erheben. Auch diesen Zuschlag m&uuml;ssen alle Versicherten alleine zahlen. Er ist nicht h&ouml;her als ein Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens und darf ohne Einkommenspr&uuml;fung maximal 8 Euro betragen.</p>
<p>Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, m&uuml;ssen Sie diesen Zusatzbeitrag nicht zahlen. Krankenkassen d&uuml;rfen ihren Mitgliedern Beitr&auml;ge zur&uuml;ckerstatten, falls sie die &Uuml;bersch&uuml;sse erwirtschaften. Als Versicherte k&ouml;nnen Sie dar&uuml;ber hinaus zwischen verschiedenen Wahltarifen mit abweichenden Beitragss&auml;tzen w&auml;hlen.</p>
<h3>Berechnung der Beitr&auml;ge nach Einkommen</h3>
<p>Anders als bei Arbeitnehmern wir die H&ouml;he der Beitr&auml;ge bei Selbst&auml;ndigen leider nicht nach dem tats&auml;chlichen Einkommen berechnet, sondern es gibt ein sogenanntes ma&szlig;gebliches (Mindest)einkommen. Dadurch kann die gesetzliche Krankenversicherung f&uuml;r Wenigverdiender recht teuer werden.</p>
<h3>Beispiel</h3>
<p>Herr B. verdient im Schnitt pro Monat etwa 1.800 Euro. Dennoch nimmt die Krankenversicherung wie bei allen Selbst&auml;ndigen zun&auml;chst an, dass er mindestens 3.712 Euro im Monat verdient, woraus sich beim durchschnittlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent ein fester Monatsbeitrag von rund 553,09 Euro ergeben w&uuml;rde.</p>
<p>Herr B. teilt der Krankenkasse jedoch mit, dass er weniger verdient und weist dies j&auml;hrlich per Steuerbescheid nach. Nun werden seine Krankenversicherungsbeitr&auml;ge nach einem ma&szlig;geblichen Einkommen von 1.916,25 Euro im Monat berechnet. Bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent zahlt Herr B. also monatlich etwa 285,52 Euro Krankenversicherung.</p>
<h3>Erm&auml;&szlig;igte Beitr&auml;ge</h3>
<p>Es geht aber noch g&uuml;nstiger – wenn bestimmte Bedingungen erf&uuml;llt sind. Beispielsweise k&ouml;nnen Sie als hauptberuflich Selbst&auml;ndiger einen erm&auml;&szlig;igten Beitrag bekommen. Dabei wird der Beitrag nach einem ma&szlig;geblichen Einkommen von 1.277,50 Euro im Monat berechnet – bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent w&auml;ren also 190,34 Euro zu zahlen.</p>
<p>Dieser erm&auml;&szlig;igte Beitrag ist aber nur m&ouml;glich, wenn nicht nur Sie selbst, selbst, sondern auch Ihre &#8220;Bedarfsgemeinschaft&#8221; (etwa Ihre Familie oder Ihr Lebenspartner) bed&uuml;rftig sind. Daher darf kein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft mehr als 1.916,25 Euro im Monat verdienen, zus&auml;tzlich wird ein Freibetrag von 484 Euro f&uuml;r jedes Kind gew&auml;hrt.</p>
<p>Zu den Eink&uuml;nften geh&ouml;ren dabei auch steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalverm&ouml;gen hat oder Mieteinnahmen. Allerdings darf auch niemand in der Familie mehr als 10.220 Euro an Verm&ouml;gen haben.</p>
<h3>Nebenberuflich Selbst&auml;ndig</h3>
<p>Noch billiger k&ouml;nnen Sie sich als nebenberuflich Selbst&auml;ndiger versichern, wenn Sie neben einer Aus- oder Weiterbildung oder Kindererziehung weniger als 20 Stunden pro Woche selbst&auml;ndig sind. Wenn Sie hauptberuflich Hausfrau oder Student sind, k&ouml;nnen Sie sogar in der Familienversicherung oder der studentischen Krankenversicherung bleiben, sofern bestimmte Einkommens- und Altersgrenzen nicht &uuml;berschritten werden.</p>
<p>Als Student d&uuml;rfen Sie ferner nur eine bestimmte Zeit in der Woche arbeiten. Und wenn Sie hauptberuflich Arbeitnehmer sind, brauchen Sie gar nichts zu &auml;ndern, solange Sie nicht mehr Geld als Selbst&auml;ndiger verdienen. (Bislang lag die entsprechende Grenze bei 18 Stunden, das hat sich nach einer Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes Bund nun ge&auml;ndert).</p>
<h3>Sie verdienen mehr als den Bemessungswert?</h3>
<p>Verdienen Sie mehr als den jeweiligen Bemessungswert, aber weniger als 3.712,50 Euro, so wird der Beitrag nach Ihrem realen Einkommen berechnet. Jede Senkung unter den Regelbeitrag von 553,16 Euro im Monat muss jedoch bei der Kasse beantragt werden und wird in der Regel erst von dem Tag an gew&auml;hrt, an die entsprechenden Nachweise (z.B. Einkommensteuerbescheid) bei der Kasse eingehen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Frage zum Status: Ehefrau selbst&#228;ndig, der Ehemann hat einen Minijob</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/ehefrau-selbstaendigtehe-mann-mini-job/</link>
		<comments>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/ehefrau-selbstaendigtehe-mann-mini-job/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 16:32:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kurz notiert]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.simone-janson.de/magazin/ehefrau-selbstaendigtehe-mann-mini-job/</guid>
		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" />sehr geehrte Frau Janson, brauche dringen hilfe!!!!Bin selbst&#228;ndigt(PRIVAT VERSICHERT) und mein mann hat einen mini job.Krankenversicherung sagt er muss mind.145Eur zahlen.Er verdient gredamal 198eur.ich weiss nicht was ich machen.k&#246;nnen sie mir tipps geben? soll.bedanke mich im vorraus. mfg zehra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" /><p>sehr geehrte Frau Janson,<br />
brauche dringen hilfe!!!!Bin selbst&auml;ndigt(PRIVAT VERSICHERT) und mein mann hat einen mini job.Krankenversicherung sagt er muss mind.145Eur zahlen.Er verdient gredamal 198eur.ich weiss nicht was ich machen.k&ouml;nnen sie mir tipps geben? soll.bedanke mich im vorraus.<br />
mfg<br />
zehra</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die gesetzliche Krankenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Teil 1 &#8211; Wer darf rein, wer nicht?</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige-teil-1-wer-darf-rein-wer-nicht/</link>
		<comments>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige-teil-1-wer-darf-rein-wer-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 10:58:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige-teil-1-wer-darf-rein-wer-nicht/</guid>
		<description><![CDATA[Da ich von Lesern immer wieder zu diesem Thema gefragt werde, habe ich in dieser kleinen Serie nochmal die aktuellen Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige zusammengefasst. Vorversicherungszeit Sie k&#246;nnen nur in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, wenn Sie die Vorversicherungszeit &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige-teil-1-wer-darf-rein-wer-nicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/aktuelle-regelungen-zur-krankenversicherung-wer-muss-sich-wie-versichern/attachment/military-parachute-jump-celebration/" rel="attachment wp-att-6545"><img class="aligncenter size-large wp-image-6545" title="Krankenversicherung wie ein Fallschirm" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/krankenversicherung-550x472.jpg" alt="Krankenversicherung wie ein Fallschirm" width="640" height="472" /></a></p>
<p>Da ich von Lesern immer wieder zu diesem Thema gefragt werde, habe ich in dieser kleinen Serie nochmal die aktuellen Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung f&uuml;r Selbst&auml;ndige zusammengefasst.<br />
<!--more--></p>
<h3>Vorversicherungszeit</h3>
<p>Sie k&ouml;nnen nur in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, wenn Sie die Vorversicherungszeit erf&uuml;llen. Das bedeutet, dass Sie vor Beginn Ihrer Selbst&auml;ndigkeit mindestens zw&ouml;lf Monate lang ununterbrochen oder in den letzten f&uuml;nf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate lang gesetzlich krankenversichert waren. Und Sie d&uuml;rfen noch nicht &auml;lter als 55 Jahre sein.</p>
<p>Zu dieser sogenannten Vorversicherungzeit z&auml;hlen neben Arbeitsverh&auml;ltnissen auch Zeiten, in denen Sie &uuml;ber die Arbeitsagentur, &uuml;ber die studentische Krankenversicherung oder &uuml;ber die Familienversicherung der Eltern pflichtversichert waren.</p>
<p>Dazu m&uuml;ssen Sie die freiwillige Weiterversicherung aber sp&auml;testens drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht beantragen. Diese Frist d&uuml;rfen Sie nicht vers&auml;umen!</p>
<h3>Freie Kassenwahl</h3>
<p>Sie haben grunds&auml;tzlich die freie Wahl zwischen regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (etwa Barmer, DAK, Techniker), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK).</p>
<p>Ein Wechsel der gesetzlichen Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer K&uuml;ndigungsfrist von zwei Monaten m&ouml;glich. Wenn Sie aber gerade in eine neue Kasse gewechselt haben, m&uuml;ssen Sie mit einen weiteren Wechsel wieder 18 Monate warten.</p>
<h3>Beitr&auml;ge</h3>
<p>Die H&ouml;he Ihres monatlichen Beitrags h&auml;ngt ab von Ihrem Status, dem Beitragssatz und Ihrem Einkommen. Bei Arbeitnehmern und Versicherten &uuml;bernimmt der Arbeitgeber, bei Mitgliedern der K&uuml;nstlersozialversicherung diese die H&auml;lfte des Beitrags.</p>
<p>Mehr zu den Beitr&auml;gen erfahren Sie im n&auml;chsten Teil der Serie!</p>
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		<item>
		<title>Aktuelle Regelungen zur Krankenversicherung: Wer muss sich wie versichern?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 13:32:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/krankenversicherung-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Die gesetzliche Sozialversicherung schlie&#223;t in Deutschland Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein. Die wichtigste Versicherung ist jedoch die Krankenversicherung. Denn Sie ist f&#252;r alle eine Pflichtversicherung. Bis vor einigen Jahren konnten Sie auch auch ohne Krankenversicherung bleiben, wenn Sie &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/aktuelle-regelungen-zur-krankenversicherung-wer-muss-sich-wie-versichern/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/krankenversicherung-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p><a rel="attachment wp-att-6545" href="http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/frisch-gegruendet/versicherung/aktuelle-regelungen-zur-krankenversicherung-wer-muss-sich-wie-versichern/attachment/military-parachute-jump-celebration/"><img class="aligncenter size-large wp-image-6545" title="Krankenversicherung wie ein Fallschirm" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/krankenversicherung-565x472.jpg" alt="Krankenversicherung wie ein Fallschirm" width="640" height="472" /></a></p>
<p>Die gesetzliche Sozialversicherung schlie&szlig;t in Deutschland Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein. Die wichtigste Versicherung ist jedoch die Krankenversicherung. Denn Sie ist f&uuml;r alle eine Pflichtversicherung.<br />
<!--more--></p>
<p>Bis vor einigen Jahren konnten Sie auch auch ohne Krankenversicherung bleiben, wenn Sie z.B. selbst&auml;ndig waren oder einen Minijob hatten. Seit dem April 2007 ist das leider andes: Jetzt muss sich absolut jeder ohne Ausnahme krankenversichern. Denn die Krankenversicherung soll bei Bedarf jeden wie einen Fallschirm auffangen. Die Konsequenzen jedoch k&ouml;nnen entsprechend hart sein.</p>
<h3>Beitr&auml;ge r&uuml;ckwirkend nachzahlen!</h3>
<p>Wer eigentlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein m&uuml;sste, dieses nicht ist und erwischt wird, muss r&uuml;ckwirkend bis zum Beginn seiner Versicherungspflicht, also im schlimmsten Fall bis zum 1. April 2007, alle Beitr&auml;ge nachzahlen.</p>
<h3>F&uuml;r wen gilt welche Versicherung?</h3>
<ul>
<li>Wenn Sie Vorversicherungszeit erf&uuml;llen (siehe dazu den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse) k&ouml;nnen Sie sich zu Anfang ihrer selbstst&auml;ndigen T&auml;tigkeit freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern.</li>
<li>Wenn Sie noch nicht l&auml;nger als sechs Monate freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, k&ouml;nnen Sie sich bei einer privaten Krankenkasse zum billigeren Basistarif versichern.</li>
<li>In allen anderen F&auml;llen m&uuml;ssen Sie sich zu den herk&ouml;mmlichen Tarifen privat krankenversichern. Nat&uuml;rlich k&ouml;nnen Sie diese Option auch freiwillig w&auml;hlen.</li>
</ul>
<h3>Freie Wahl unter allen Versicherungen</h3>
<p><!-- p { margin-bottom: 0.21cm; } -->Abgesehen von diesen Regeln haben Sie nun die freie Wahl unter allen Versicherungen. Suchen Sie sich also die beste Versicherung und den g&uuml;nstigsten Tarif f&uuml;r sich aus und f&uuml;llen Sie den Aufnahmeantrag aus – bei vielen Versicherung geht das mittlerweile ganz unkompliziert online.</p>
<p><strong>&Uuml;brigens:</strong> im Dezember 2010 hat die Stiftung Warentest ein umfangreiches <a href="http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/Krankenversicherung-Das-sollten-Sie-wissen-1156506-2156506/">Special zur Krankenversicherung </a>ver&ouml;ffentlicht – mit eine &Uuml;bersicht &uuml;ber aktuelle Regelungen sowie Vergleichstests zur gesetzlichen wie privaten Krankenversicherung, die bei der Auswahl der geeigneten Versicherung helfen.</p>
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		<item>
		<title>Krankenkasse: Warum muss ich f&#252;r fehlende Beitr&#228;ge aufkommen?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 12:49:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kurz notiert]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich war vom September 2010 bis Januar 2011 in einem 400€-Job t&#228;tig. Meine Krankenkasse sagte mir heute am telefon, dass ich seit September 2010 bis dato nicht krankenversichert sei, da keine Beitr&#228;ge eingegangen sind. Nun soll ich f&#252;r die fehlenden Beitr&#228;ge aufkommen. <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/krankenkasse/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" /><p><!--more-->Brauche bitte dringende und schnelle Beratung! Vielen dank im Voraus!!!!<br />
Hallo! Ich war vom September 2010 bis 1. Januar 2011 in einem 400€-Job t&auml;tig. Meine Krankenkasse sagte mir heute am telefon, dass ich seit September 2010 bis dato nicht krankenversichert sei, da keine Beitr&auml;ge eingegangen sind. Nun soll ich f&uuml;r die fehlenden Beitr&auml;ge aufkommen damit ich wieder krankenversichert bin!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Frage zur Krankenkasse:  Selbstst&#228;ndig und mehrere 400-Euro-Jobs / Minijobs</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Feb 2011 08:17:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Leser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kurz notiert]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>

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		<description><![CDATA[bin gerade in der Zwickm&#252;hle. Ich bin selbstst&#228;ndig und freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Nun m&#246;chte ich zus&#228;tzlich noch zwei 400 Euro- Jobs annehmen. Ist dass &#252;berhaupt m&#246;glich ? Bin &#252;ber jeden Tipp dankbar. <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/selbststaendig-und-mehrere-400-euro-jobs-minijobs/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/03/leserfrage-forum1-e1300095226110-150x150.png" alt="" width="120" height="120" /><p><!--more--><br />
Hallo,</p>
<p>bin gerade in der Zwickm&uuml;hle. Ich bin selbstst&auml;ndig und freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Nun m&ouml;chte ich zus&auml;tzlich noch zwei 400 Euro- Jobs annehmen. Ist dass &uuml;berhaupt m&ouml;glich ?<br />
Bin &uuml;ber jeden Tipp dankbar.</p>
<p>Mandy</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitslosenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Wann lohnt die Arbeitslosenversicherung &#8211; und wann nicht?</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Jan 2011 12:52:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/140579_8023-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Um es gleich vorweg zu sagen: Die Arbeitslosenversicherung eignet sich jedenfalls nicht, um sich bei jeder Auftragsflaute alle paar Monate arbeitslos zu melden. Das hat gleich mehrere Gr&#252;nde: Man darf sich pro Leistungszeitraum nur begrenzt arbeitslos melden. Und es ist &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-wann-lohnt-die-arbeitslosenversicherung-und-wann-nicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/140579_8023-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Um es gleich vorweg zu sagen: Die Arbeitslosenversicherung eignet sich jedenfalls nicht, um sich bei jeder Auftragsflaute alle paar Monate arbeitslos zu melden. Das hat gleich mehrere Gr&uuml;nde: Man darf sich pro Leistungszeitraum nur begrenzt arbeitslos melden. Und es ist schlicht zu b&uuml;rokratisch.<br />
<a href="http://berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-wann-lohnt-die-arbeitslosenversicherung-und-wann-nicht/attachment/140579_8023/" rel="attachment wp-att-6188"><img class="aligncenter size-large wp-image-6188" title="Arbeitslosenversicherung" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/140579_8023-550x412.jpg" alt="Arbeitslosenversicherung" width="640" height="412" /></a><br />
<!--more--><br />
Arbeitslosenversicherung klingt super: Jedes mal, wenn man l&auml;ngere Zeit ohne Auftr&auml;ge ist, geht man zur Arbeitsagentur, meldet sicher arbeitslos, bekommt Geld.. hurra! <img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/130651742b8b4789a0a04b2f08ee19b6" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>Doch stopp, so einfach ist das nat&uuml;rlich nicht!</p>
<h3>Nur zweimal ALG beantragen</h3>
<p>Als Selbst&auml;ndiger k&ouml;nnen Sie &uuml;berhaupt nur zweimal Arbeitslosengeld beantragen.</p>
<p>Danach haben Sie nur wieder neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I wenn Sie in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage lang Beitr&auml;ge gezahlt haben – ob als Selbstst&auml;ndiger oder Angestellter ist dabei egal!</p>
<h3>Gewerbe usw. komplett abmelden</h3>
<p>Schlie&szlig;lich m&uuml;ssen Sie, um das Arbeitslosengeld I beantragen zu k&ouml;nnen, Ihre selbst&auml;ndige T&auml;tigkeit aufgeben, etwa indem Sie Ihr Gewerbe abmelden.</p>
<p>Das w&auml;re jedes mal, gerade auch wegen der Krankenversicherung, mehr als umst&auml;ndlich.</p>
<h3>Lohnt sich nur f&uuml;r h&ouml;her Qualifizierte</h3>
<p>W&auml;hrend die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in den vergangenen Jahren mit monatlichen Beitr&auml;gen um die 20 Euro ausgesprochen g&uuml;nstig war, hat sich das mit der Erh&ouml;hung 2011 und der f&uuml;r 2010 geplanten Erh&ouml;hung ge&auml;ndert.</p>
<p>Zwar ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung vermutlicht immer noch sinnvoller als private Versicherungsangebote. Allerdings lohnt sich die gesetzliche Pflichtversicherung, die ja immerhin auch f&uuml;r f&uuml;nf Jahre bestehen bleibt, vor allem f&uuml;r diejenigen, die von der Arbeitsagentur in eine h&ouml;here Qualifikationsstufe eingeordnet werden.</p>
<h3>Restanspruch auf Arbeitslosengeld</h3>
<p>Auch wenn Sie nur eine vor&uuml;bergehende Selbstst&auml;ndigkeit planen und einen vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld schon einmal geltend gemacht, aber noch nicht ausgesch&ouml;pft haben, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht sinnvoll. Sie behalten n&auml;mlich Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus dem alten Job vier Jahre lang – vom ersten Antrag auf Arbeitslosengeld an gerechnet. In diesem Fall k&ouml;nnen Sie das Geld sparen.</p>
<p>Kein Grund, auf einen Antrag hinauszuschieben, ist es dagegen, wenn Sie aus einem k&uuml;rzlich gek&uuml;ndigten Arbeitsverh&auml;ltnis Anspruch auf ein deutlich h&ouml;heres Arbeitslosengeld haben, als Sie es als Selbstst&auml;ndiger bekommen w&uuml;rden: In einem solchen Fall gibt es einen faktischen Bestandsschutz auf den h&ouml;heren Anspruch.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitslosenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/hoehe-arbeitslosengeld/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 13:07:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitlos-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Wenn Sie als Selbst&#228;ndiger Arbeitslosengeld I beantragen, legt die Arbeitsagentur zur Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes I das Einkommen zugrunde, das im Durchschnitt in der Qualifikationsstufe erzielt wird, in die Sie die Arbeitsagentur vermitteln will. Kling kompliziert? Ist aber eigentlich ganz einfach: &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/hoehe-arbeitslosengeld/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitlos-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Wenn Sie als Selbst&auml;ndiger Arbeitslosengeld I beantragen, legt die Arbeitsagentur zur Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes I das Einkommen zugrunde, das im Durchschnitt in der Qualifikationsstufe erzielt wird, in die Sie die Arbeitsagentur vermitteln will. Kling kompliziert? Ist aber eigentlich ganz einfach:</p>
<p><!--more--></p>
<p><a rel="attachment wp-att-6183" href="http://www.berufebilder.de/featured/hoehe-arbeitslosengeld/attachment/arbeitlos/"><img class="aligncenter size-large wp-image-6183" title="Arbeitlos" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitlos-565x415.jpg" alt="" width="640" height="415" /></a><br />
<img src=""http://vg05.met.vgwort.de/na/13f799b2de654fdfa4ea4f69b5652a32"" width=""1"" height=""1"" alt=""""><br />
Wenn Ihre Arbeit aufgrund von Auftragsmangel ruht und Sie Arbeitslosengeld beantragen wollen, gibt es vier verschiedene Qualifikationsgruppe, bei denen die Arbeitsagentur ein pauschalisiertes  Nettogehalt zu Grunde legt. Nach diesem Nettogehalt wird dann das Arbeitslosengeld berechnet. Und so sieht das aus:</p>
<ul>
<li>bei einem Hochschul- oder  Fachhochschulabschluss 3.066,00 Euro (West) beziehungsweise 2.688,00 Euro  (Ost)</li>
<li>bei einem Fachschulabschluss, einem Handwerksmeister oder einem vergleichbarem Abschluss 2.240,00 Euro (West) beziehungsweise 2.240,00  Euro (Ost)</li>
<li>bei einem Ausbildungsberuf 1.055,00 Euro (West)  beziehungsweise 1.792,00 Euro (Ost)</li>
<li>wenn keine Ausbildung erforderlich  ist 1.533,00 Euro (West) beziehungsweise 1.344,00 Euro (Ost)</li>
</ul>
<h3>Achtung Lohndsteuerklasse</h3>
<p>Aus diesen  Eink&uuml;nften Sie zieht zun&auml;chst eine Pauschale von 21 Prozent f&uuml;r die  Sozialversicherungsbeitr&auml;ge sowie die Lohnsteuer der jeweiligen  Steuerklasse und den Solidarit&auml;tszuschlag ab. Auch wenn die Steuerklasse  f&uuml;r Sie als Selbstst&auml;ndigen ja sonst keine Rolle spielt – f&uuml;r die  Berechnung des Arbeitslosengeldes I wird sie herangezogen.</p>
<p>&Uuml;berpr&uuml;fen  Sie daher rechtzeitig Ihre Lohnsteuerkarte, die Sie in der Regel  zugeschickt bekommen, und lassen Sie eventuell eine Korrektur vornehmen. Wer keine Lohnsteuerkarte/-klasse hat, wird nach seinen pers&ouml;nlichen  Verh&auml;ltnissen zu Jahresbeginn in eine fiktive Lohnsteuerklasse  einsortiert.</p>
<p>Von diesem pauschalisierten Nettogehalt erhalten Sie 60  Prozent, wenn Sie Kinder haben 67 Prozent. Sie erhalten f&uuml;r je vier  Monate, die Sie Beitr&auml;ge gezahlt haben, zwei Monate Arbeitslosengeld  I. Wenn Sie unter 55 sind, bekommen Sie Arbeitslosengeld I aber maximal  f&uuml;r ein Jahr, wenn Sie &auml;lter sind, maximal f&uuml;r 18 Monate (Stichtag ist  das Alter am Tag der Antragstellung).</p>
<h3>Beispiel</h3>
<p>Wenn Sie zum Beispiel einen Hochschulabschluss haben, aber keine Kinder, erhalten Sie in Westdeutschland in der Steuerklasse I 1.124,00 Euro Arbeitslosengeld im Monat.Umgekehrt erhalten Sie in Ostdeutschland in Steuerklasse III 720,00 Euro, wenn Sie ein Kind haben.</p>
<p>Mediafon hat alle Beitr&auml;ge genau aufgedr&ouml;selt: <a href="http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=43e6112cb7468&amp;ref=h_43e60c48815a1&amp;si=4d2c3d16c389c" class="autohyperlink" title="http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=43e6112cb7468&amp;ref=h_43e60c48815a1&amp;si=4d2c3d16c389c" target="_blank" rel="nofollow">www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=43e6112cb7468&amp;ref=h_43e60c48815a1&amp;si=4d2c3d16c389c</a></p>
<h3>Die Crux mit den Qualifikationsgruppen</h3>
<p>Wenn es die Arbeitsagen- tur dabei f&uuml;r zumutbar h&auml;lt, Sie in eine Stufe unterhalb Ihrer bisherigen Qualifikation einzuordnen (wodurch Sie weniger Arbeitslosen- geld I bekommen), k&ouml;nnen Sie Widerspruch einlegen. Das Preis- Leistungs-Verh&auml;ltnis macht die Arbeitslosenversicherung f&uuml;r Selbst- st&auml;ndige allerdings recht lohnend.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Serie – Arbeitslosenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Deutlich h&#246;here Beitr&#228;ge in 2011 &amp; 2012</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-deutlich-hoehere-beitraege-in-2011-2012-2/</link>
		<comments>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-deutlich-hoehere-beitraege-in-2011-2012-2/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 12:06:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeits- & Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.simone-janson.de/jobsuche-bewerbung/arbeitsrecht/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-deutlich-hoehere-beitraege-in-2011-2012/</guid>
		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/karren-arbeitslosenversicherung-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung war f&#252;r Selbst&#228;ndige mit ca. 20 Euro Monatsbeitrag bislang unglaublich g&#252;nstig &#8211; bei voller Leistung! Denn Selbst&#228;ndige zahlen einen festen Betrag, der vom realen Einkommen unabh&#228;ngig berechnet wird. Allerdings: Ab 2011 und erst recht ab 2012 wird &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-deutlich-hoehere-beitraege-in-2011-2012-2/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/karren-arbeitslosenversicherung-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung war f&uuml;r Selbst&auml;ndige mit ca. 20 Euro Monatsbeitrag bislang unglaublich g&uuml;nstig &#8211; bei voller Leistung! Denn Selbst&auml;ndige zahlen einen festen Betrag, der vom realen Einkommen unabh&auml;ngig berechnet wird. Allerdings: Ab 2011 und erst recht ab 2012 wird es deutlich teuerer!<br />
<!--more--><a rel="attachment wp-att-6170" href="http://www.berufebilder.de/jobsuche-bewerbung/arbeitsrecht/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-deutlich-hoehere-beitraege-in-2011-2012/attachment/karren-arbeitslosenversicherung/"><img class="aligncenter size-large wp-image-6170" title="karren-arbeitslosenversicherung" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/karren-arbeitslosenversicherung-565x439.jpg" alt="karren-arbeitslosenversicherung" width="640" height="439" /></a><br />
Bislang zahlen Selbst&auml;ndige f&uuml;r die Arbeitslosenversicherung nur einen festen Beitrag von ungef&auml;hr 20 Euro und hatten daf&uuml;r den vollen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/d9005866938348028c08d65657dff351" width="1" height="1" alt=""></p>
<p>Die muss aber bekanntlich sparen, weil zu wenig Einnahmen zu hohen Ausgaben gegen&uuml;ber stehen. Wer wei&szlig;, vielleicht sollen nun die deutlich h&ouml;heren Beitr&auml;ge f&uuml;r Selbst&auml;ndige den Karren aus dem Dreck ziehen.</p>
<h3>Die Beitr&auml;ge verdoppeln sich!</h3>
<p>Ab 2011 werden die Beitr&auml;ge einfach verdoppelt: In Westdeutschland zahlen Selbst&auml;ndige f&uuml;r 2011 38,33 Euro, in Ostdeutschland 32,60 Euro.</p>
<p>Das &#8220;Beste&#8221; kommt aber noch: Ab 2012 werden die Beitr&auml;ge wiederum verdoppel: 2012 steigen die Beitr&auml;ge auf 76,65 Euro (West) bzw. 65,20 (Ost) Euro pro Monat.</p>
<h3>Bedingungen</h3>
<p>Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie sich erst 2012 selbst&auml;ndig machen, zahlen Sie im ersten Gr&uuml;ndungsjahr lediglich 38,33 Euro bzw. 32,60 Euro.</p>
<p>Diesen Beitrag m&uuml;ssen Sie als Selbst&auml;ndiger wie alle anderen Versicherungsbeitr&auml;ge (abgesehen von der K&uuml;nstlersozialversicherung) allein bezahlen. Sie k&ouml;nnen ihn auch als j&auml;hrliche Einmalzahlung leisten.</p>
<h3>Freiwillige Versicherung wird zur Pflicht!</h3>
<p>Das Problem bei der freiwilligen Arbeitsversicherung: Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, entsteht ein &#8220;Versicherungspflichtverh&auml;ltnis auf Antrag&#8221;. Dieses k&ouml;nnen Sie erst k&uuml;ndigen, wenn Sie die selbst&auml;ndigkeit wieder beenden oder wenn die Versicherung f&uuml;nf Jahre lang bestanden hat – in diesem Fall k&ouml;nnen Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende k&uuml;ndigen.</p>
<p>Wer die Versicherungspflicht vorher beenden m&ouml;chte, dem hilft ein Trick: Die Versicherung endet automatisch, wenn Sie drei Monate lang die Beitr&auml;ge nicht gezahlt haben. Allerdings haben Sie dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Serie &#8211; Arbeitslosenversicherung f&#252;r Selbst&#228;ndige: Neue Bedingungen ab 2011!</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-neue-bedingungen-ab-2011/</link>
		<comments>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-neue-bedingungen-ab-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 11:08:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitslosenversicherung_fuer_Selbständige-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Selbst&#228;ndige k&#246;nnen sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Die Bedingungen daf&#252;r haben sich 2011 entscheidend ver&#228;ndert. Diese Serie gibt einen &#220;berblick &#252;ber alle neuen und alten Regelungen. Nur: Einige d&#252;rfen &#8211; anderen bleibt bei Arbeitslosigkeit auch weiterhin nur Arbeitslosengeld &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-neue-bedingungen-ab-2011/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitslosenversicherung_fuer_Selbständige-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Selbst&auml;ndige k&ouml;nnen sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Die Bedingungen daf&uuml;r haben sich 2011 entscheidend ver&auml;ndert. Diese Serie gibt einen &Uuml;berblick &uuml;ber alle neuen und alten Regelungen. Nur: Einige d&uuml;rfen &#8211; anderen bleibt bei Arbeitslosigkeit auch weiterhin nur Arbeitslosengeld II.<br />
<!--more--></p>
<p><a rel="attachment wp-att-6163" href="http://www.berufebilder.de/featured/serie-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige-neue-bedingungen-ab-2011/attachment/arbeitslosenversicherung_fuer_selbstaendige/"><img class="aligncenter size-large wp-image-6163" title="Arbeitslosenversicherung fuer Selbst&auml;ndige" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2011/01/Arbeitslosenversicherung_fuer_Selbst&auml;ndige-565x433.jpg" alt="Arbeitslosenversicherung fuer Selbst&auml;ndige" width="640" height="433" /></a></p>
<p>Selbst&auml;ndige, die merken, dass es nicht so l&auml;uft mit den Auftr&auml;gen, haben meist ein Problem: Sie sind nicht automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.</p>
<p>Daher haben Sie dann, auch wenn sie zuvor als Arbeitnehmer jahrelang brav in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, nach langen Jahren der Selbst&auml;ndigkeit meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da mag sich so mancher f&uuml;hlen, wie von der Klippe gesto&szlig;en und in Hartz IV gelandet!</p>
<h3>Freiwillige Versicherung</h3>
<p>Dass das nicht so toll ist, ist auch der Bundesregierung aufgefallen. Seit 2007 haben Selbst&auml;ndige daher die M&ouml;glichkeit, sich freiwillig zu versichern. Bislang durften Existenzgr&uuml;nder nur im ersten Monat ihrer Selbst&auml;ndigkeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eintreten.</p>
<p>Das hat sich nun ge&auml;ndert. Allerdings m&uuml;ssen Sie einige Bedingungen erf&uuml;llen, wenn Sie sich weiterhin versichern wollen! Zum Beispiel m&uuml;ssen Sie auch weiterhin zuvor pflichtversichert gewesen sein. Also weiterhin keine Versicherung f&uuml;r dijenigen, die nie Arbeitnehmer waren. Und auch nicht f&uuml;r die, die schon l&auml;nger selbst&auml;ndig sind. Schade!</p>
<h3>Bedingungen f&uuml;r die Weiterversicherung als Selbst&auml;ndiger</h3>
<ul>
<li>In den beiden Jahren vor Ihrer Existenzgr&uuml;ndung m&uuml;ssen Sie mindestens 360 Tage lang Pflichtbeitr&auml;ge als Arbeitnehmer in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben beziehungsweise unmittelbar zuvor Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung (&Uuml;bergangs-, Unterhalts- oder Insolvenzgeld) bezogen haben. Wie lange Sie dieses Geld bekommen haben, ist dabei egal!</li>
<li>Sie m&uuml;ssen eine hauptberuflich selbst&auml;ndige T&auml;tigkeit, f&uuml;r die Sie mindestens 15 Stunden pro Woche, arbeiten, aufnehmen. Das m&uuml;ssen Sie bei der Arbeitsagentur nachweisen, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung oder durch Ihre Steuernummer beim Finanzamt.</li>
<li>Sie m&uuml;ssen sp&auml;testens drei Monate nach Aufnahme der selbst&auml;ndigen T&auml;tigkeit bei der Arbeitsagentur den »Antrag auf freiwillige Weiterversicherung« stellen. Als Monat gelten dabei in der Regel 30 Tage.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sozialversicherungsbetrug f&#252;r den guten Zweck: Welthungerhilfe sucht Scheinselbst&#228;ndige!</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/sozialversicherungsbetrug-fuer-den-guten-zweck-welthungerhilfe-sucht-scheinselbstaendige/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Nov 2010 08:03:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeits- & Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsbedingungen]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/Bildschirmfoto-Freie-Mitarbeiter-in-Onlineredaktion-Welthungerhilfe-Mozilla-Firefox-150x150.png" alt="" width="120" height="120" />Werbung, PR, Journalismus, Weiterbildung: Scheinselbst&#228;ndige Arbeitnehmer sind in vielen Branchen recht und billig. Die m&#252;ssen zwar mit festen Arbeitszeiten im B&#252;ro des Unternehmens arbeiten, sich aber bitte selbst versichern. Dass das nun auch die Welthungerhilfe macht, zieht mir doch die &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/sozialversicherungsbetrug-fuer-den-guten-zweck-welthungerhilfe-sucht-scheinselbstaendige/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/Bildschirmfoto-Freie-Mitarbeiter-in-Onlineredaktion-Welthungerhilfe-Mozilla-Firefox-150x150.png" alt="" width="120" height="120" /><p>Werbung, PR, Journalismus, Weiterbildung: Scheinselbst&auml;ndige Arbeitnehmer sind in vielen Branchen recht und billig. Die m&uuml;ssen zwar mit festen Arbeitszeiten im B&uuml;ro des Unternehmens arbeiten, sich aber bitte selbst versichern. Dass das nun auch die Welthungerhilfe macht, zieht mir doch die Schuhe aus.<!--more--><br />
<a rel="attachment wp-att-6060" href="http://www.berufebilder.de/jobsuche-bewerbung/arbeitsrecht/sozialversicherungsbetrug-fuer-den-guten-zweck-welthungerhilfe-sucht-scheinselbstaendige/attachment/bildschirmfoto-freie-mitarbeiter-in-onlineredaktion-welthungerhilfe-mozilla-firefox/"><img class="aligncenter size-large wp-image-6060" title="Bildschirmfoto-Freie Mitarbeiter-in Onlineredaktion - Welthungerhilfe - Mozilla Firefox" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/Bildschirmfoto-Freie-Mitarbeiter-in-Onlineredaktion-Welthungerhilfe-Mozilla-Firefox-565x490.png" alt="Bildschirmfoto-Freie Mitarbeiter-in Onlineredaktion - Welthungerhilfe - Mozilla Firefox" width="640" height="490" /></a><br />
<a href="http://www.logolook.de/">Andre Paetzel</a> hat mich netterweise via Twitter auf <a href="http://www.welthungerhilfe.de/4834.html">diese Ausschreibung</a> aufmerksam gemacht, mit der die Welthungerhilfe einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin mit Beginn ab 15.12.2010 sucht &#8211; und zwar freiberuflich.<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/49b103246a6047f8baa973a185274449" width="1" height="1" alt=""></p>
<h3>Das Stellengesuch</h3>
<p>Was gesucht wird, klingt zun&auml;chst einmal v&ouml;llig normal &#8211; nur die letzten Punkte lassen mich stutzen:</p>
<ul>
<blockquote>
<li> mehrj&auml;hrige Erfahrung als Online-RedakteurIn</li>
<li>Sehr gute Kenntnisse in Typo3 und Photoshop (erforderlich) und in HTML (vorteilhaft)</li>
<li>Erfahrung mit Social Media Aktivit&auml;ten in Organisationen (erforderlich) sowie bei der Entwicklung von Social Media Strategien und Kampagnen (w&uuml;nschenswert)</li>
<li>Erfahrung im Suchmaschinenoptimierung, Onlinemarketing ist kein Fremdwort</li>
<li>hohe Affinit&auml;t zu Themen und Entwicklungen rund um Internet und Multimedia</li>
<li>Affinit&auml;t zu entwicklungspolitischen Themen und zu Fundraisung</li>
<li>Muttersprache deutsch und gute Englischkenntnisse</li>
<li>starke Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft</li>
</blockquote>
<p>Bis hierhin alles ganz normal, aber dann steht da:</p>
<blockquote>
<li>wohnhaft im K&ouml;ln-Bonner-Raum</li>
<p>Der Zeitaufwand zur Bew&auml;ltigung der Aufgaben betr&auml;gt sch&auml;tzungsweise 30 Stunden / Woche.</p></blockquote>
</ul>
<h3>Verkappte Scheinselbst&auml;ndigkeit</h3>
<p>Was f&uuml;r mich ganz stark darauf hindeutet, dass eigentlich jemand gesucht wird, der 30 Stunden in der Woche vor Ort arbeitet, weil es ja sonst v&ouml;llig egal ist, wo der Mitarbeiter wohnt. Und unter einer selbst&auml;ndigen T&auml;tigkeit stelle ich mir auch etwas anderes vor, als dass mir mein Auftraggeber die Arbeitszeit auch schon vorgibt.</p>
<p>F&uuml;r mich klingt das glatt nach einer verkappten Form von <a href="jobsuche-bewerbung/arbeitsrecht/wenn-der-auftraggeber-ploetzlich-zum-chef-wird-wann-sind-sie-scheinselbstaendig">Scheinselbst&auml;ndigkeit</a>, Motto: Eigentlich m&ouml;chten wir jemanden einstellen, wollen aber die Sozialversicherung sparen. Das mit den Praktikanten hat bisher nicht so geklappt. Also suchen wir nach einem freien Mitarbeiter, Problem gel&ouml;st.</p>
<h3>Sozialversicherungsbetrug als Normalzustand?</h3>
<p>Wie gesagt, von Verlagen, in der Werbung oder in der PR kennt man das Problem schon l&auml;ngt. Im Gegenteil, die Art und Weise, wie dort Arbeits- und Sozialrecht ausgeh&ouml;lt werden, scheint keinem mehr gro&szlig; aufzufallen. Dabei handelt es sich bei derartigen Arbeitsverh&auml;ltnissen, ganz schlicht ausgedr&uuml;ckt, um Sozialversicherungsbetrug.</p>
<p>Von der Deutschen Welthungerhilfe e.V., die sich selbst mit den Worten &#8220;eine der gro&szlig;en und  angesehenen privaten Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und  Humanit&auml;ren Hilfe in Deutschland. Gemeinn&uuml;tzig&#8230; f&uuml;r eine gerechtere Zusammenarbeit mit den  Entwicklungsl&auml;ndern&#8221; beschreibt, h&auml;tte ich da erwartet, dass sie bei den eigenen Mitarbeitern anf&auml;ngt und sich zumindest gesetzeskonform verh&auml;lt.</p>
<h3>Auf einer Augenh&ouml;he</h3>
<p>Und nein, ich habe nichts gegen Freiberufler &#8211; aber wohl was gegen diese Form der Selbst&auml;ndigen-Ausnutzerei: Denen sollte man dann aber auf einer Augenh&ouml;he begegnen und ihnen nicht Arbeitsort  und Zeit aufzwingen. Wer in seinem Job gut ist, wird das ohnehin nicht mit sich machen lassen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Interview mit Dr. Benno Grunewald &#252;ber Scheinselbst&#228;ndigkeit und die Gefahren der Statusfeststellung: &#8220;Besser keine schlafenden Hunde wecken!&#8221;</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/interview-mit-dr-benno-grunewald-ueber-scheinselbstaendigkeit-und-die-gefahren-der-statusfeststellung-besser-keine-schlafenden-hunde-wecken/</link>
		<comments>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/interview-mit-dr-benno-grunewald-ueber-scheinselbstaendigkeit-und-die-gefahren-der-statusfeststellung-besser-keine-schlafenden-hunde-wecken/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 07:20:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeits- & Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/interview-mit-dr-benno-grunewald-ueber-scheinselbstaendigkeit-und-die-gefahren-der-statusfeststellung-besser-keine-schlafenden-hunde-wecken/</guid>
		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/image003-1-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" />Manche Freiberufler sind gar keine Freiberufler sondern Arbeitnehmer und Scheinselbst&#228;ndige &#8211; zumindest f&#252;r die Sozialversicherung. Im Interview erkl&#228;rt Dr. Benno Grunwald, was man gegen diese Einstufung tun kann und warum ein Statusfeststellungsantrag keine gute Idee ist. Dr. Benno Grunewald ist &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/interview-mit-dr-benno-grunewald-ueber-scheinselbstaendigkeit-und-die-gefahren-der-statusfeststellung-besser-keine-schlafenden-hunde-wecken/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/image003-1-150x150.jpg" alt="" width="120" height="120" /><p>Manche Freiberufler sind gar keine Freiberufler sondern Arbeitnehmer und Scheinselbst&auml;ndige &#8211; zumindest f&uuml;r die Sozialversicherung. Im Interview erkl&auml;rt Dr. Benno Grunwald, was man gegen diese Einstufung tun kann und warum ein Statusfeststellungsantrag keine gute Idee ist.</p>
<p><!--more--></p>
<p><em><a href="http://www.dr-grunewald.de"></a><a rel="attachment wp-att-6058" href="http://berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/interview-mit-dr-benno-grunewald-ueber-scheinselbstaendigkeit-und-die-gefahren-der-statusfeststellung-besser-keine-schlafenden-hunde-wecken/attachment/image003-1/"><img class="aligncenter size-medium wp-image-6058" title="Dr. Benno Grunewald" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/11/image003-1-200x224.jpg" alt="Dr. Benno Grunewald" width="200" height="224" /></a>Dr. Benno Grunewald ist Rechtsanwalt, Fachanwalt f&uuml;r Steuerrecht, Mediator (DAA). Er hat in verschiedenen F&auml;llen erfolgreich Freiberufler vertreten, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund als Scheinselbst&auml;ndige eingestuft wurden. Mitglieder des Berufsverbandes Selbst&auml;ndige in der Informatik (BVSI) e. V. k&ouml;nnen sich f&uuml;r &uuml;berschaubare Rechtsausk&uuml;nfte telefonisch an Dr. Benno Grunewald wenden. Was ein Statusfestellungsbescheid ist und Scheinselbst&auml;ndigkeit sind, haben wir <a href="http://www.simone-janson.de/jobsuche-bewerbung/arbeitsrecht/wenn-der-auftraggeber-ploetzlich-zum-chef-wird-wann-sind-sie-scheinselbstaendig">hier</a> erkl&auml;rt.<br />
</em></p>
<p><strong>Herr Dr. Grunewald, ich wurde vor Jahren von einem Verlag mal gebeten, einen Statusfeststellungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) zu stellen. Ich wurde allerdings kurze Zeit sp&auml;ter Mitglied der K&uuml;nstlersozialversicherung und das Thema war erledigt. Aber: W&auml;re so ein Antrag eine gute Idee gewesen?</strong></p>
<p>Meiner Meinung nach eher nicht: Unternehmen erhoffen sich f&auml;lschlicherweise von  Statusfeststellungsantr&auml;gen einen „Persilschein“. Diesen werden sie aber  in 99 Prozent der F&auml;lle nicht bekommen. In fast allen F&auml;llen in denen  ein Statusfeststellungsantrag eingereicht wird, nimmt die DRB ein  scheinselbst&auml;ndiges Arbeitsverh&auml;ltnis an. F&uuml;r ein  Statusfeststellungsverfahren bleibt somit kaum ein gutes Argument.</p>
<h4>Also besser keine schlafenden Hunde wecken?</h4>
<p>Die freiwillige Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens halte ich grunds&auml;tzlich f&uuml;r falsch. Dem einzig positiven Aspekt, damit Sicherheit &uuml;ber das Mitarbeiterverh&auml;ltnis zu erlangen, stehen eine Vielzahl m&ouml;glicher negativer Folgen gegen&uuml;ber: So ist die Verfahrensdauer ist h&auml;ufig sehr lang. In einigen von mir gef&uuml;hrten Verfahren sind die Mitarbeiterverh&auml;ltnisse l&auml;ngst beendet, ohne dass eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) vorliegt. Kommt es zum Verfahren vor dem Sozialgericht, dauert es nochmal l&auml;nger. So lagen in einem Fall zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Sozialgerichts 4 Jahre!</p>
<h4>Wie k&ouml;nnen Unternehmen und Freiberufler den Status einer scheinselbst&auml;ndigen Besch&auml;ftigung vermeiden?</h4>
<p>Wichtig ist es, die Vertr&auml;ge sorgf&auml;ltig zu pr&uuml;fen und ggf. zu aktualisieren. So finden sich immer wieder Vertr&auml;ge, in denen noch von der Bundesversicherungsanstalt f&uuml;r Angestellte (BfA) die Rede ist, die es schon lange nicht mehr gibt. Weiterhin sollte im Vertrag stehen, dass der Freiberufler nicht in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden und auch nicht weisungsgebunden t&auml;tig ist. Dass er sich bem&uuml;he, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, die Erf&uuml;llung aber nicht zwingend gegeben sei. Ich empfehle den Unternehmen auch dringend auf folgenden Zusatz zu verzichten: „Der Freiberufler darf keine Mitarbeiter oder nur eingeschr&auml;nkt Mitarbeiter einsetzen“. G&uuml;nstiger ist es, folgenden Satz in den Vertrag aufzunehmen: „Der Freiberufler darf Mitarbeiter einsetzen.“</p>
<p>Den vertraglichen Regelungen sollte h&ouml;chste Aufmerksamkeit geschenkt werden, um der DRB keine unn&ouml;tige Munition f&uuml;r eine entsprechende Vertragsauslegung zu liefern.</p>
<h4>Ist die Gefahr, dass man als scheinselbst&auml;ndig eingestuft wird,  denn f&uuml;r Freiberufler und deren Auftraggeber gro&szlig;?</h4>
<p>Die DRB versucht seit langem aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen. Mit der Argumentation ´Scheinselbst&auml;ndigkeit´ ist die DRB k&uuml;rzlich in einem von mir gef&uuml;hrten Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden gescheitert. Mit teilweiser abstruser Argumentation versuchte die DRB in diesem Fall, ein scheinselbst&auml;ndiges Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis zu konstruieren, wo keines bestand.</p>
<h4>Wie lauteten die Argumente der DRB im dem von Ihnen gef&uuml;hrten Fall, eine Scheinselbst&auml;ndigkeit zu erkennen?</h4>
<p>Die Deutsche Rentenversicherung Bund verdrehte die Angaben des Freiberuflers teilweise in ihr Gegenteil. W&auml;hrend der Freiberufler argumentiert hatte, er handele nicht weisungsgebunden, erkannte die DRB ein Weisungsrecht des Unternehmens. Der Freiberufler k&ouml;nne seine Arbeitszeit zudem nicht eigenst&auml;ndig gestalten, sondern diese sei stets mit der Projektleitung und dem Projektteam abzustimmen. Das Honorar sei nicht leistungsabh&auml;ngig, wie der Freiberufler angab, sondern es bemesse sich nach der Anzahl der geleisteten Arbeitstage. Da der Freiberufler kein eigenes Kapital einsetze, bestehe auch kein unternehmerisches Risiko. Dass der Freiberufler die Arbeitsleistung wie von ihm angef&uuml;hrt, eigenst&auml;ndig erbringe, begr&uuml;nde nicht eine selbst&auml;ndige T&auml;tigkeit. Laut DRB-Einsch&auml;tzung war der der Status des Freiberuflers „funktionsgerecht dienend“.</p>
<h4>Nachdem auch der Widerspruch abschl&auml;gig beschieden wurde, wandte sich der Freiberufler an das Sozialgericht. Zu welchem Urteil kam das Sozialgericht?</h4>
<p>Das Sozialgericht stellte im Jahr 2010, also 4 Jahre nach der Antragstellung, fest: Die seit 1. Januar 2006 vom Freiberufler ausge&uuml;bte Beratert&auml;tigkeit ist als selbst&auml;ndige T&auml;tigkeit anzusehen, die nicht im Rahmen eines Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses ausge&uuml;bt wird. Diesem Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden kommt aber keine Bindungswirkung f&uuml;r andere Sozialgerichte oder Landessozialgerichte zu. Letztlich muss jeder Fall einzeln durchgek&auml;mpft werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wenn der Auftraggeber pl&#246;tzlich zum Chef wird: Wann sind Sie Scheinselbst&#228;ndig?</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/wenn-der-auftraggeber-ploetzlich-zum-chef-wird-wann-sind-sie-scheinselbstaendig/</link>
		<comments>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/wenn-der-auftraggeber-ploetzlich-zum-chef-wird-wann-sind-sie-scheinselbstaendig/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 07:33:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeits- & Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn Sie f&#252;r das Finanzamt Selbst&#228;ndig sind, kann es sein, dass Sie von der Sozialversicherung als Arbeitnehmer eingestuft werden: Dann zum Beispiel n&#228;mlich, wenn Sie als Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgeschrieben bekommen &#8211; und noch ein paar andere Faktoren. Das &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/versicherung/wenn-der-auftraggeber-ploetzlich-zum-chef-wird-wann-sind-sie-scheinselbstaendig/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn Sie f&uuml;r das Finanzamt Selbst&auml;ndig sind, kann es sein, dass Sie von der Sozialversicherung als Arbeitnehmer eingestuft werden: Dann zum Beispiel n&auml;mlich, wenn Sie als Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgeschrieben bekommen &#8211; und noch ein paar andere Faktoren. Das hat Konsequenzen!</p>
<p><!--more-->Stellen sie sich vor, Sie arbeiten freiberuflich. Sie haben sich beim Finanzamt ordentlich so angemeldet und auch um Ihre Sozialversicherung k&uuml;mmern Sie sich selbst.</p>
<p>Aber dann kommt das b&ouml;se Erwachen: Die Deutsche Rentenversicherung kommt mit einem Statusfeststellungsverfahren auf Sie zu &#8211; und am Ende kommt das heraus: Sie sind gar nicht selbst&auml;ndig. Jedenfalls nicht f&uuml;r die Sozialversicherung, die es nicht einen Deut darum k&uuml;mmert, was das Finanzamt dazu sagt.</p>
<h3>Hilfe, ich bin gar nicht selbst&auml;ndig!</h3>
<p>Ergebnis: Ihr bisheriger Auftraggeber wird zu Ihrem Arbeitgeber und muss Sie pl&ouml;tzlich wie ein ganz normaler Arbeitnehmer versichern. Das bedeutet, er muss sie bei der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung anmelden und fortan die H&auml;lfte der f&auml;lligen Beitr&auml;ge von Ihrem Honorar einbehalten und  die andere H&auml;lfte als Arbeitgeberbeitrag einzahlen.</p>
<p>Schlie&szlig;lich muss Ihr neuer Chef sie auch noch in der Berufsgenossenschaft gegen Berufsunf&auml;lle versichern &#8211; die Beitr&auml;ge zahlt der Arbeitgeber ganz alleine. Und zwar, das ist das fiese daran, ist das Bruttoentgeld Ihre Berechnungsgrundlage der Versicherungsbeitr&auml;ge &#8211; und nicht etwa der Gewinn.</p>
<p>Das k&ouml;nnte Sie ja nun nicht weiter st&ouml;ren &#8211; aber den Auftraggeber sind Sie aller Wahrscheinlichkeit nach los. Denn f&uuml;r den sind Sie ja jetzt unglaublich teuer geworden.</p>
<h3>Wann sind Sie scheinselbst&auml;ndig?</h3>
<p>Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie die Regeln f&uuml;r die Scheinselbst&auml;ndigkeit kennen: Dabei komt es darauf an, wo und wann Sie Ihre Arbeit machen und vor allem ob Sie in die Arbeitsorganisation Ihres Auftraggebers fest eingebunden sind oder nicht.</p>
<p>Wenn Sie stark Weisungsgebunden sind, also z.B. Ihr Einsatzort und die Arbeitszeit vorgeschrieben sind, ist das schon ein Indiz. Ein weiteres besteht darin, dass Sie in die Arbeitsorganisation Ihres Auftraggebers stark eingebunden sind. <a href="http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=4010287936656&amp;view=&amp;si=4ce9684638ef9&amp;lang=1">Hier</a> stehen noch einige weitere Kriterien!</p>
<h3>Was sonst noch wichtig ist</h3>
<p>Wenn Sie f&uuml;r ein Arbeitsverh&auml;ltnis als scheinselbst&auml;ndig gelten, ist es unwichtig, wie viele Auftraggeber Sie haben – sobald die Kriterien vorliegen, sind Sie f&uuml;r dieses Auftragsverh&auml;ltnis scheinselbst&auml;ndig.</p>
<p>Wenn Sie unsicher sind: Eine M&ouml;glichkeit kann ein  &#8220;Statusfeststellungsverfahren&#8221; bei der Deutschen Rentenverisung sein. Deren Entscheidung ist verbindlich, und falls Sie scheinselbst&auml;ndig sind, sind Sie ab Feststellungstermin versicherungspflichtig. <a href="http://www.simone-janson.de/jobsuche-bewerbung/arbeitsrecht/interview-mit-dr-benno-grunewald-ueber-scheinselbstaendigkeit-und-die-gefahren-der-statusfeststellung-besser-keine-schlafenden-hunde-wecken">Experten raten allerdings davon ab</a>, weil bei Antragstellung auch fast immer eine Einstufung als Scheinselbst&auml;ndig erfolgt.</p>
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		</item>
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		<title>Serie – Geld verdienen mit Bloggen: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung bei Blog-Einnahmen im In- und Ausland</title>
		<link>http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/selbstmarketing-web-2-0/serie-geld-verdienen-mit-bloggen-einkommenssteuer-umsatzsteuer-sozialversicherung-bei-blog-einnahmen-im-in-ausland/</link>
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		<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 10:55:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
				<category><![CDATA[Frei & Mobil Arbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Frisch Gegründet]]></category>
		<category><![CDATA[Medien & Web 2.0]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/10/umsatzsteuer-150x150.png" alt="" width="120" height="120" />Bislang habe ich in meiner Serie verschiedene Verdienstm&#246;glichkeiten f&#252;r Blogs vorgestellt. Es wird nun Zeit, sich auch die rechtliche Seite anzuschauen: Muss man f&#252;r Einnahmen aus Blogs Steuern abf&#252;hren? Wie sieht das mit Sozialversicherung aus? Und was m&#252;ssen bloggende Journalisten &#8230; <a href="http://www.simone-janson.de/existenzgruendung/selbstmarketing-web-2-0/serie-geld-verdienen-mit-bloggen-einkommenssteuer-umsatzsteuer-sozialversicherung-bei-blog-einnahmen-im-in-ausland/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img align="left" src="http://berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/10/umsatzsteuer-150x150.png" alt="" width="120" height="120" /><p>Bislang habe ich in meiner Serie verschiedene Verdienstm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Blogs vorgestellt. Es wird nun Zeit, sich auch die rechtliche Seite anzuschauen: Muss man f&uuml;r Einnahmen aus Blogs Steuern abf&uuml;hren? Wie sieht das mit Sozialversicherung aus? Und was m&uuml;ssen bloggende Journalisten beachten?<br />
<!--more--><br />
In meinem Vortrag &uuml;ber <a href="http://www.simone-janson.de/about/featured/medienforum-mittweida-selbstmarketing-fuer-freie-journalisten-im-web-2-0-meine-praesentation-zum-vortrag">Selbstmarketing f&uuml;r freie Journalisten letzte Woche beim Medienforum Mittweida</a> konnte diese an sich wichtige Thema leider nur kurz anreisen. Und auch der Beitrag hier ist eher ein &Uuml;berblicks-Kommentar mit vielen Links &#8211; das Thema ist einfach ziemlich komplex.<br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/a52d346078f24dc3bb0f6174686b71cb" width="1" height="1" alt=""><br />
<h3>Steuertipps f&uuml;r Blogger vom Experten</h3>
<p>Um so mehr habe ich mich dieses Woche gefreut, dass Steuerberater R&uuml;diger Schaar dieses Thema sehr ausf&uuml;hrlich in einem wirklich guten Gastbeitrag auf <a href="http://medialdigital.de/2010/10/19/steuern-bei-flattr-und-co-expertenbeitrag-von-rudiger-schaar/">mediadigital.de, dem Blog meiner Kollegin Ulrike Langer</a>, behandelt hat. Darin geht er z.B. auch auf die steuerliche Behandlung von Leuten ein, die bei fester Anstellung nebenher bloggen.</p>
<p>Schaar, das Informationsportal  <a href="http://www.medienvorsorge.de/">www.medienvorsorge.de</a> und  f&uuml;r <a href="http://www.freischreiber.de/">Freischreiber</a>,   den Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, eine  Hotline  zu allen Fragen der Steuer und der K&uuml;nstlersozialkasse, betreut, nimmt in dem Beitrag auch Stellung zur Umsatzsteuer von Social-Payment-Diensten.</p>
<p><a rel="attachment wp-att-5929" href="http://www.berufebilder.de/about/featured/serie-geld-verdienen-mit-bloggen-einkommenssteuer-umsatzsteuer-sozialversicherung-bei-blog-einnahmen-im-in-ausland/attachment/umsatzsteuer-2"><img class="alignleft size-full wp-image-5929" title="umsatzsteuer" src="http://www.berufebilder.de/wp-content/uploads/2010/10/umsatzsteuer.png" alt="" width="351" height="169" /></a></p>
<h3>Social Payments sind Umsatzsteuerpflichtig</h3>
<p>Demnach sind deren Einnahmen, auch wenn sie aus dem Ausland &uuml;berwiesen werden, dennoch in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit 7%, wie der Experte sagt.</p>
<p>Nachdem ich nun gestern mit Ulrike Langer eine kurze, angeregte Diskussion bei Twitter &uuml;ber Ums&auml;tze aus dem Ausland gef&uuml;hrt habe, war ich kurz ein wenig verwirrt, wie das denn nun mit Werbeeinnahmen z.B. von Google-Adsense oder Einnahmen via Paypal aussieht.</p>
<h3>Einnahmen aus dem Ausland sind nicht gleich Einnahmen aus dem Ausland</h3>
<p>Nach einigem Recherchieren und Nachdenken meine ich des R&auml;tsels L&ouml;sung gefunden zu haben &#8211; ich lasse mich von Experten aber gerne eines besseren Belehren und w&uuml;rde diesen Beitrag dann auch entsprechend updaten:</p>
<p>Wenn ich das richtig verstanden haben, gilt das mit der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland eben nur f&uuml;r Social Payment Dienste, weil hier zwar das Geld letztendlich aus dem Ausland kommt, die Leistung &#8211; also das Schreiben der Texte und das Bezahlen durch den Leser &#8211; aber in Deutschland erfolgt sind.</p>
<h3>Umsatzsteuergesetz §3</h3>
<p>Bei Werbeinnahmen hingegen erbringt man seine Dienstleistung hingegen f&uuml;r ein im Ausland ans&auml;&szlig;iges Unternehmen, daher f&auml;llt die Umsatzsteuer auch dort an. Werbung ist in Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes  3 auch extra als sonstige Leistungen aufgef&uuml;hrt.</p>
<p>Weitere n&uuml;tzliche Informationen fand ich auf <a href="http://www.meetinx.de/google-adsense-irland-statt-usa-steuerliche-auswirkungen/">Meetnix</a>. Der Artikel ist zwar von 2009 und 2010 wurde das Gesetz ge&auml;ndert, dieser Sachverhalt ist aber offenbar gleich geblieben. Mehr Informationen zu neuen/alten Regelung des Umsatzsteuergestzes bietet<a href="http://www.mediafon.de/ratgeber_detailtext.php3?id=4b1bc39c96357&amp;view=&amp;si=4cbd8a5ba1029&amp;lang=1"> Mediafon</a>, leider ohne explizit auf das Thema Werbung einzugehen.</p>
<h3>Sozialversicherung</h3>
<p>Ganz am Ende des Beitrags geht Schaar noch auf einen ganz anderen Punkt ein: Die Gewerbesteuerpflicht, die bei Werbung anf&auml;llt &#8211; wenn auch erst ab einem Nettogewinn von 24.500 Euro im Jahr.</p>
<p>Viel problematischer k&ouml;nnten f&uuml;r freie Journalisten, die &uuml;ber die K&uuml;nstlersozialkasse versichert sind, die Werbeinnahmen in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sein: Schaar schreibt dazu: &#8220;Wenn die (Werbe)Schaltung &uuml;ber 4.800 Euro Gewinn im Jahr abwirft, entf&auml;llt der  50%-ige Zuschuss der K&uuml;nstlersozialkasse zur Krankenversicherung. Ein  Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt allerdings erhalten.&#8221;</p>
<p>Auch wenn ich dem grunds&auml;tzlich von der Logik her zustimmen w&uuml;rde, steht auf der Website der KSK etwas anderes:&#8221;9. Muss ich ein Gewerbe angemeldet haben, um in der KSK versichert zu sein?&#8221; Eine  Gewerbeanmeldung ist f&uuml;r die Versicherungspflicht nach dem KSVG ebenso  wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist. (<a href="http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php" class="autohyperlink" title="http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php" target="_blank" rel="nofollow">www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php</a>)</p>
<p>Etwas ausf&uuml;hrlicher behandelt <a href="http://mediafon.net" class="autohyperlink" title="http://mediafon.net" target="_blank" rel="nofollow">mediafon.net</a> den Aspekt Gewerbetreibende und KSK &#8211; und zwar <a href="http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?&amp;id=401514fa01c36&amp;ref=h_40150d6c259c9">hier</a>.</p>
<p>Also vielleicht doch erstmal im Einzelfall bei der KSK nachfragen und die eigene Situation schildern?</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Man sieht an der Auflistung der Probleme, dass man als Blogger mit verschiedenen Einnahmequellen schnell zwischen allen St&uuml;hlen hockt, was Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung angeht.</p>
<p>M.E. liegt das daran, dass die Gesetzeslage einfach um Lichtjahre der tats&auml;chlichen beruflichen Realit&auml;t vieler Menschen in diesem Land und der Internetentwicklung hinterherhinkt.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Bitte an mich keine Fragen zu diesem Themenkomplex im Einzelfall stellen. Ich darf nur informieren, aber aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht pers&ouml;nlich beraten. Daf&uuml;r gibt es Steuerberater und Berufsverb&auml;nde. Danke!</p>
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