Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Reinhard Schinkel

Von: Reinhard Schinkel
2 Kommentare/Pings

Frisch Gegründet

Serie – Wenn der Prüfer zweimal klingelt:
Umsatzsteuer-Prüfungen

Unter allen Prüfungen ist die Umsatzsteuernachschau die unangenehmste, denn sie kann ohne Vorankündigung vorgenommen werden. Für die Umsatzsteuer gibt es aber außerdem noch die Umsatzsteuersonderprüfung.

werbung-daniela-hartmann
Weiterlesen →

Reinhard Schinkel

Von: Reinhard Schinkel
2 Kommentare/Pings

Frisch Gegründet

Serie – Wenn der Prüfer zweimal klingelt:
Welche Steuerprüfungen gibt es?

Steuerprüfung – der Horror für jeden Unternehmer. Zwar müssen normale Steuerprüfungen angemeldet werden, dennoch ist der Aufwand jedes mal riesig. Daher muss man sich als Unternehmer so gut wie es geht auf eine Steuerprüfung vorbereiten. Was zu beachten ist, erfahren Sie in dieser Serie!

Türklingel
Weiterlesen →

Reinhard Schinkel

Von: Reinhard Schinkel
2 Kommentare/Pings

Frisch Gegründet

Photovoltaikanlagen als steuerliches Investment:
Mit Solarzellen Steuern sparen?

solarzellen

Die zum 01.01.2012 geplante massive Reduzierung der Fördersätze für sogenannten eingespeisten Solarstrom hat zum einen private Investoren aufgeschreckt. Zum anderen sind vor kurzem interessante Entscheidungen ergangen, die es wert machen, dieses Investment in einem Beitrag näher zu beleuchten.

Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
3 Kommentare/Pings

Frei & Mobil Arbeiten

Serie – Geld verdienen mit Bloggen:
Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung bei Blog-Einnahmen im In- und Ausland

Bislang habe ich in meiner Serie verschiedene Verdienstmöglichkeiten für Blogs vorgestellt. Es wird nun Zeit, sich auch die rechtliche Seite anzuschauen: Muss man für Einnahmen aus Blogs Steuern abführen? Wie sieht das mit Sozialversicherung aus? Und was müssen bloggende Journalisten beachten?
Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Servicewüste

Steuererleichterungen bei Hotelübernachtungen:
Unverschämt:
Hotels geben Ersparnisse kaum an Kunden weiter!

Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn den Umsatzssteuersatz für Hotelübernachtungen auf 7% Geschenkt. Wer nun aber denkt, von dieser Steuererleichterung würden auch Übernachtungsgäste profitieren, der irrt.

Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Frisch Gegründet

Überblick:
Welche Steuern müssen selbständige zahlen?

Im privaten Bereich entsteht beim Unternehmer oder Freiberufler immer die persönliche Einkommensteuer, unabhängig davon in welcher Rechtsform er sein Unternehmen betreibt. Daher müssen Sie dem Finanzamt Ihre Einkünfte Melden.

Lediglich die Einkunftsart und -ermittlung unterscheidet den Einzelunternehmer bzw. Personengesellschafter vom Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft.

Einzelunternehmer

Beim Einzelunternehmer unterliegt der im Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn der persönlichen Einkommensteuer. Ob es sich dabei um gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte handelt, ist insoweit zunächst ohne Bedeutung. Darüber hinaus kommt es für die Höhe des zu versteuernden Gewinns nicht darauf an, ob dieser Gewinn vom Unternehmer entnommen oder im Unternehmen zur Kapitalverstärkung (Thesaurierung) belassen wurde. Die Höhe der Einkommensteuer ist dabei von vielen Faktoren abhängig. Neben der Höhe des Gewinns spielen auch die Veranlagungsform (Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten) sowie andere Einkünfte eine gewichtige Rolle.

Gesellschafter einer Personengesellschaft

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft wird bei der Einkommensteuer vergleichbar einem Einzelunternehmer behandelt. Der gewerbliche oder freiberufliche Gewinn der Personengesellschaft wird durch das Finanzamt in einem gesonderten Steuerbescheid festgestellt und auf die einzelnen Gesellschafter verteilt.

Gewinnanteil

Dieser Gewinnanteil ist vom jeweiligen Gesellschafter im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu versteuern.

Gewerbe

Bei gewerblichen Einkünften wird dem Gesellschafter neben dem zu versteuernden Gewinnanteil darüber hinaus die anteilige Gewerbesteuer der Personengesellschaft zwecks Anrechnung auf die eigene Einkommensteuer zugerechnet.

Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften liegen in der Regel zwei steuerrelevante Einkunftsarten vor: einerseits die Bezüge aus der Geschäftsführertätigkeit für die Gesellschaft und zum anderen die Dividenden oder Gewinnausschüttungen der Gesellschaft.

Bezüge

Die Bezüge aus der Geschäftsführertätigkeit stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Die von der Gesellschaft einbehaltene Lohnsteuer einschließlich der Nebenleistungen wird auf die persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet.

Dividenden

Dividendenzahlungen der Kapitalgesellschaft stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Da diese Zahlungen bereits der Körperschaft- und Gewerbesteuer auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unterlegen haben, erfolgt die Versteuerung beim Gesellschafter nur zu 50 % des Ausschüttungsbruttobetrages (sog. Halbeinkünfteverfahren).

Von diesem Betrag (zuzüglich weiterer Zinsen und Dividenden) wird der Sparerfreibetrag abgezogen, so dass die Gewinnausschüttungen sogar vollständig einkommensteuerfrei bleiben können.

Kapitalertragssteuer

Die von der Kapitalgesellschaft vom Ausschüttungsbetrag einzubehaltende Kapitalertragsteuer wird bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Steuerbescheinigung auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Frisch Gegründet

Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer:
Auf der Rechnung muss das Lieferdatum stehen

Ich muss mich manchmal wundern, dass Leute über Sachen klagen, die ich eigentlich für selbstverständlich halte: In diesem Fall ging es vor dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07) um die Frage, ob man das Lieferdatum in einer Rechnung auch dann angeben muss, wenn es mit dem Ausstellungsdatum identisch ist. Oder ganz plakativ um eine zugegebenermaßen blöde Situation: Was tue ich, wenn mir zu spät auffällt, dass mein Lieferant und das Finanzam mir die Vorsteuer nicht gewähren möchte.

Worum geht es? Die Klägerin betreibt eine Fleischerei. Sie reichte am 10. 1. Januar 2006 eine Umsatzsteuervoranmeldung für November 2005 ein. In dieser waren Vorsteuern in Höhe von 4 636,46 € aus einer Rechnung der Firma X vom 30. November 2005 über netto 28 977,90 € enthalten. Die Rechnung betrifft die Lieferung einer Kochstrecke (schönes Amtsdeutsch für Küche) inklusive Montage.

Auf der Rechnung ist als Auftragsdatum der 1November 2005 und als Ausstellungsdatum der 30. November 2005 vermerkt. Eine Angabe des Lieferdatums oder einen Hinweis auf einen Lieferschein enthält die Rechnung nicht. Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens legte die Klägerin einen Lieferschein über die Lieferung der Kochstrecke vor. Dieser enthält mit den Rechnungsangaben übereinstimmende Angaben hinsichtlich Auftragsdatum und Auftragsnummer. Ferner ergibt sich aus dem Lieferschein, dass er am 28. November 2005 ausgestellt worden ist. Angaben zum Lieferzeitpunkt enthält der Lieferschein nicht.

Das beklagte Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug aus der Rechnung und setzte mit Bescheid vom 7. Februar 2006 die Umsatzsteuervorauszahlung für November 2005 auf 1 943,01 € fest. Dagegen legte die Klägerin Einspruch mit der Begründung ein, dass das Lieferdatum zwischen Auftragserteilung und Rechnungsstellung liegen müsse. Während des Klageverfahrens setzte das FA die Umsatzsteuer 2005 mit Bescheid vom 2August 2006 auf 40 439,60 € fest, wobei es den umstrittenen Vorsteuerbetrag nicht berücksichtigte.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Denn in einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG 2005 auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Das Urteil ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1998.

Und was lernen wir daraus? Gerade bei größeren Lieferungen sollten Selbständige unbedingt sofort darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben alle eingehalten werden, sonst kann es teuer werden, weil man die Vorsteuer nicht abziehen darf. Also fehlerhafte Rechnungen gleich beim Lieferanten reklamieren, sonst kann es teuer werden.

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Frisch Gegründet

Sinnvoll oder nicht, das ist die Frage:
Umsatzsteuerbefreiung

Eigentlich sind alle Unternehmer in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Kleinunternehmer, die im Vorjahr einen Umsatz bis zu 17.500 Euro erzielt haben, können sich von der Umsatzsteuerplicht befreien lassen, ebenso wie Lehrkräfte für bestimmte Kurse. Wann ist eine Befreiung möglich und wann macht Sie Sinn?
Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
1 Kommentar/Ping

Frisch Gegründet

Wie geht das mit der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer:
Das Wichtigste im Überblick!

Als Verbraucher kennen Sie die Umsatzsteuer als Ärgernis beim Einkauf: Auf alles, was Sie einkaufen, müssen Sie zusätzlich zum Kaufpreis Umsatzsteuer zahlen – und das macht Ihren Einkauf immer auch um den entsprechenden Betrag teurer. Als Unternehmer jedoch ist das anders:
Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Frisch Gegründet

Mehrwertsteuer – pauschaler Abzug der Vorsteuer für besitmmte Berufe

Das Umsatzsteuergesetz erlaubt bestimmten Berufsgruppen, statt ihre Vorsteuer mühsam aus Bergen von Belegen herauszurechnen, sie einfach pauschal nach einem bestimmten Prozentsatz vom Umsatz zu berechnen. Welche Berufsgruppen das sind, steht hier.