Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Simone Janson

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Aktuelle Meldung

Diskussion um die Zwangsrentenversicherung für Selbständige geht weiter:
Danke für fast 400 Likes in 2 Tagen!

Am vergangenen Freitag habe ich hier im Blog eine Übersicht zum aktuellen Stand der Diskussion um den geplanten Rentenversicherungszwang  und zur Sozialversicherungssituation für Selbständige gegeben. Der Beitrag wurde in nur zwei Tagen fast 400 mal bei Facebook weitergegeben – trotz des komplexen Themas. Gut so und großen Dank an meine Leser. Denn: Die Diskussion ist noch lange nicht vorbei!

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Versicherungen

Ursula von der Leyen & die Zwangsrente für Selbständige:
Zwischen Bevormundung & Diätenerhöhung

Kabarettist Volker Pispers bringt es auf den Punkt: Das deutsche Rentensystem würde wunderbar funktionieren, würden sich nur alle gleichmäßig daran beteiligen. Das dachte sich offenbar auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und will nun die Selbständigen mit ins Boot holen. Derweil wurde die Online-Petition gegen die Zwangsrente weit mehr als 50.000 mal gezeichnet, was nun eine öffentliche Beratung im Petionsausschuss des Deutschen Bundestages ermöglicht.

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Versicherungen

Ursula von der Leyen talkt mit Katharina Borchert zu Arbeitswelt im Wandel:
Ministerin zur Pflicht-Rentenversicherung für Selbständige

Gestern sprachen beim UDL Digital Talk in Berlin Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Spiegel Online-Geschäftsführerin Katharina Borchert über die Arbeitswelt im Wandel. Dabei sollte es um die Situation der digitalen Wissensarbeiter und Solo-Selbständigen gehen. Sehr schnell war man dann aber irgendwie bei Frauenquote und DAX-Unternehmen. Was Ursula von der Leyen sonst noch verriet: Man will alle Selbständigen in eine Altersvorsorge zu zwingen! Den Talk gibts hier in voller Länge zum Nachhören, dazu weitere Hintergrundinformationen.

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Versicherungen

Serie – Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige:
Pflichtversicherung auf Antrag

Sie können bei der DRV aber auch den Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Der Vorteil: Dann können Sie eine Riester-Rente beantragen. Allerdings wird zur Berechnung der Beiträge ein Monatseinkommen in Höhe der Bezugsgröße herangezogen – das sind momentan 2.555 Euro (im Westen) beziehungsweise 2.240 Euro (im Osten).
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Versicherungen

Serie – Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige:
Lohnt sich die DRV-Einzahlung?

Eigentlich könnte Sie Ihnen egal sein, die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sehr zu ihrer Freude sind viele Selbstständige eben eines nicht: Dort Mitglied. Einige Berufsgruppen sind allerdings zur Mitgliedschaft verpflichtet. Und auch sonst lohnt sich ein zweiter Blick.
Rentenversicherung
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Versicherungen

Kurz-Tipps für Existenzgründer:
Welche Versicherungen brauchen Gründer sonst noch?

Wenn Sie sich um die Sozialversicherung gekümmert haben, sind Sie aber lange noch nicht abgesichert: Denn es gibt auch eine Reihe von betrieblichen Versicherungen, über die Sie nachdenken sollten, wenn Sie vollständig abgesichert sein wollen:
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Arbeits- & Sozialrecht

Riester-Rente für Minijobber während des Studiums

Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge.

Mini-Job und Rentenversicherung

An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.

Mini-Jobber können auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro jährlich fördern lassen.

Riester-Rente und Minijob

Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. – Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. – Langfristig gesehen, profitiert ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je länger der Vertrag läuft.

Warum sich Aufstocken noch lohnt

Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.

Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser.

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Versicherungen

Mein Artikel beim Berufsverband Freischreiber:
Kein Geld verschenken bei Versicherungen

Auf der Website des neugegründeten Berufsverbandes für freie Autoren in Print- und Online-Medien, Freischreiber, habe ich den Beitrag über Versicherungen für Freiberufler verfasst.

Die gute Nachricht: Freie Journalisten müssen kein Geld verschenken. Viele Versicherungen, die auf dem Markt für Selbständige angeboten werden, sind für sie schlicht überflüssig – zum Beispiel Betriebskosten-, oder Betriebsunterbrechungsversicherungen, die die laufenden Kosten begleichen, wenn das Büro eine Zeitlang nicht weitergeführt werden kann. Wer jedoch keine Mitarbeiter und damit keine Lohnkosten hat, fährt mit einer privaten Krankentagegeldversicherung oder dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel besser. Auch eine Forderungsausfallversicherungen, die z.B. dann greift, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, lohnt sich nur für größere Unternehmen. Sinnvoll kann es hingegen sein, teures Equipment gesondert gegen Sachschäden abzusichern, allerdings rentieren sich Spezialversicherungen – etwa gegen Glasbruch, Sturm oder Feuer – meist nicht.

Nur die wahrscheinlichsten Risken absichern

Eher sollte man eine Gesamtversicherung gegen die wahrscheinlichsten Risiken abschließen. Welche Versicherung also sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen davon ab, welchen Risiken man ausgesetzt ist. Letztlich muss jeder selbst abwägen, welche das sind und wie viel Geld ihm das Gefühl von Sicherheit wert ist. Dazu gehört auch, dass man sich umfassend informiert und unabhängig beraten lässt. Auf keinen Fall sollte man – gerade in der Anfangsphase – übereilt die eigene berufliche Unsicherheit mit dem Abschluss irgendwelcher Policen kompensieren; zu groß ist die Gefahr, sich unnötige oder sogar sich überschneidende Policen aufzuhalsen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen

Sinnvoll ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die staatliche Erwerbminderungsrente, die dann fällig wird, wenn man als Rentenversicherungspflichtiger vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann, deckt dieses Risiko kaum noch ab. Der kritische Punkt bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich unter dem Begriff “abstrakte Verweisung”. Steht das im Vertrag, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht doch noch eine verwandte Tätigkeit ausüben könnte – unabhängig davon, ob es überhaupt Arbeitsplätze gibt. Zum Glück findet sich diese Klausel nur noch selten in Vertragstexten.

Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, die günstigste zu finden, sondern eine, die möglichst wenig Ausschlussklauseln enthält und die eigenen Risiken optimal abdeckt. Wichtig ist z.B., dass der Arzt, der die Berufsunfähigkeit bescheinigt, frei wählbar ist, gleiches gilt auch für die Behandlungsmethode. Auch sollte man Verträge meiden, in denen die Versicherung verlangt, dass man den Wechsel in einen anderen, riskanteren Beruf oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nachmelden und dann dementsprechend höhere Beiträge zahlen muss.

Besser: Die einmal vereinbarten Bedingungen gelten auch bei Veränderungen weiter. Oft schließen die Versicherungen auch Vorerkrankungen von der Versicherung aus. Wer deshalb keinen guten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, hat noch andere Möglichkeiten: Dread Disease Versicherungen gegen einzelne schwere Krankheiten, eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Ein private Unfallversicherung dagegen hilft nur bei Unfällen – zwar weltweit und zu niedrigen Beiträgen, aber Krankheiten kommen statistisch gesehen viel öfter vor als Unfälle. Die Berufsgenossenschaft, in der sich freie Journalisten ebenfalls freiwillig absichern können, zahlt zwar auch bei Berufskrankheiten, deren Leistungskatalog ist aber stark eingegrenzt.

Arbeitslosenversicherung

Selbständige können sich auch freiwillig günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern, sofern sie vor der Gründung mindestens zwölf Monate in der staatlichen Arbeitslosenversicherung waren. Dafür muss man sich jedoch spätestens einen Monat nach Ende der alten Versicherungspflicht hauptberuflich selbstständig machen und maximal einen weiteren Monat danach bei seiner zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Die Kosten dieser Versicherung sind gering: Man zahlt einen einkommensunabhängigen festen Monatsbeitrag von (Stand 2009) 17,64 € (West) bzw. 14,95 € (Ost). Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich aber nicht nach den Beiträgen, sondern nach dem Durchschnittseinkommen, das man in seiner Qualifikationsstufe erzielt. Wer also in die Qualifikationsstufe Hochschulabsolventen eingestuft würde, könnte derzeit ein Arbeitslosengeld von 1.390,80 € monatlich erhalten. Auch wenn diese Versicherung ausgesprochen günstig und sinnvoll ist – private Arbeitslosenversicherungen kosten weitaus mehr bei schlechterer Leistung – sind zwei Dinge zu beachten: Nicht jeder Journalist mit Hochschulabschluss wird von der Arbeitsagentur auch in die entsprechende Qualifikationsgruppe eingestuft: Wen die Arbeitsagentur zum Beispiel nur als ungelernte Kraft vermitteln kann, der darf nur mit einem Betrag zwischen 561 € und 798,30 € im Monat rechnen.

Wer sich aufgrund fehlender Vorversicherungszeit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern kann, hat im Falle eines Falles immer noch die Möglichkeit, ergänzendes Arbeitslosengeld II zu beantragen und damit seinen Verdienst auf das Existenzminimum aufzustocken. Allerdings ist das Arbeitslosengeld kein Zuschuss zu einer schlecht laufenden Selbständigkeit – schon wegen der Auflagen des Arbeitsamts.

Rechtsschutz

Zur Absicherung ihrer rechtlichen Risiken denken die meisten freien Journalisten zunächst an die Rechtsschutzversicherung, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreites abdeckt. Allerdings nicht bei jedem Rechtsstreit: Die Versicherung übernimmt die Kosten in der Regel nur, wenn sich hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird – das prüfen die Gesellschaften sehr gründlich. Damit fallen sämtliche Fälle, für die man als Freier haftbar gemacht werden könnte (Fehler in Artikeln, Urheberrechtsverletzungen, verspätete Abgabe usw.) schonmal raus. Abgedeckt sind mit einer Rechtsschutzversicherung hingegen Honorarstreitigkeiten mit Kunden oder Ärger mit dem Finanzamt.

Auch wissenswert: Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Das gilt zwar auch beim Rechtsschutz, den man als Mitglied in einem Berufsverband hat. Dennoch ist die Absicherung hier bedeutend billiger. Außerdem erhalten Verbandsmitglieder auch eine kostenlose Rechtsberatung, während Versicherungen keine vorbeugende Beratung übernehmen.

Haftpflichtversicherungen

Auch wenn man mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet: Fehler passieren! In solchen Fällen hilft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Wenn ein Journalist etwas schreibt, was bei anderen einen finanziellen Schaden verursacht. Etwa wenn man den anderen durch eine Urheberrechtsverletzung oder Falschbehauptungen schädigt, der Auftrag nicht rechtzeitig fertig wird oder man als Websitebetreiber für einen Verstoß im Internet abgemahnt wird. Wichtig ist bei dieser Versicherung, dass wirklich alle Risiken abgesichert sind und die Deckungssumme ausreichend groß gewählt wurde. Wer außerdem viel Kundenkontakt in seinem Büro hat oder mit fremdem Equipment arbeitet, wenn also das Risiko besteht, dass man bei seiner Arbeit andere Personen oder deren Eigentum schädigt, der sollte über eine Betriebsaftpflichtversicherung nachdenken: Diese deckt Sach- und Personenschäden ab, die anderen im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebes zustoßen, etwa wenn sich ein Kunde im eigenen Büro verletzt.

Wo bekommt man gute Beratung und Hilfe?

Da Versicherungen eine komplizierte Materie sind, ist es sinnvoll, zur Auswahl der geeigneten Versicherung Fachleute heranzuziehen. Es gibt gute und schlechte, teure und billige Möglichkeiten. Im Internet bieten zahlreiche Sites kostenlose Vergleichsmöglichkeiten für Versicherungen. Das Problem mit dem schnellen Vergleich: In der Regel kann man nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Rankings erstellt wurden: Was nützt eine preiswerte Versicherung, wenn das spezielle Risiko nicht berücksichtigt wird und daher völlig ungeeignet ist? Zudem werden diese Sites oft von Versicherungsgesellschaften oder -maklern betrieben. Vor allem Letztere wählen ihre Angebote meist nach der für sie besten Provision aus, daher sind solche Übersichten oft weder vollständig noch objektiv. Selbstredend hat man das gleiche Problem, wenn sich von einem Versicherungsmakler persönlich und kostenlos beraten lässt.

Guten Rat bieten unabhängige Versicherungsberater, die wirklich neutral sind, sowie die Verbraucherzentralen. Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer über die entsprechende gerichtliche Zulassung verfügt. Mit dieser Erlaubnis wird auch jegliche Versicherungsvermittlung verboten, damit eine finanziell unabhängige Beratung für den Mandanten gewährleistet ist. Leider ist das nicht kostenlos, da diese Berater ja keine Provisionen bekommen.

Eine preiswerte Alternative sind die kostenpflichtigen Tabellen der Verbraucherzentralen oder die Tests der Stiftung Warentest. Wer sich vorab über die Zufriedenheit der Kunden mit ihrer Versicherung informieren will, sollte einen Blick in die Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werfen. Hier werden die Beschwerden in einem Jahresbericht nach Versicherungsunternehmen und -sparten aufgeschlüsselt veröffentlicht. Dabei wird der Zahl der Beschwerden, die die BaFin im Laufe eines Jahres abschließend bearbeitet hat, die Zahl der Verträge in der jeweiligen Sparte gegenübergestellt. Gesellschaften mit zufriedenem Kundenstamm tauchen in diesen Beschwerdestatistiken naturgemäß selten auf.

Die häufigsten Probleme entstehen übrigens bei der Leistungsabwicklung. Bei Streitfällen mit der Versicherung kann man sich nicht nur an die BaFin, sondern auch an einen Versicherungs-Ombudsmann wenden. Seinen Schlichtungsspruch akzeptieren die meisten Versicherer. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind die Entscheidungen des Ombudsmanns sogar verbindlich, bis 50.000 Euro werden Empfehlungen ausgesprochen. Die Versicherung ist darüber hinaus dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass man bei uneindeutigen Entscheidungen auch zu einem Schiedsgutachter gehen kann.

Simone Janson

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Kommunikation

Der Chef lässt seine Muskeln spielen – was können Sie tun?

Ohne Zweifel: Ein Chef hat Macht, denn er hat Einfluss auf Verdienst, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Arbeit seiner Mitarbeiter. Macht an sich ist nicht negativ – Chefs haben ja auch viel Verantwortung. Aber es ist schlecht, wenn Vorgesetzte ihre Macht benutzen, um ihre Wünsche durchzusetzen, etwa indem sie mit Abmahnung, Kündigung, Versetzung oder Nichtbeförderung drohen. Dabei sind die wenigsten Chefs von Natur aus böse. Wenn ein Vorgesetzter seine Macht spielen lässt, dann meist, weil er selbst nicht mehr weiter weiß. Und drohen geht eben schneller als diskutieren.

Eine typische Situation im Job: Der Chef will, dass der Mitarbeiter mehr leistet und länger arbeitet. Statt das einfach zu sagen, droht er: „Ich habe Ihnen bereits letzte Woche gesagt, dass Sie sich mehr anstrengen müssen. Wenn Sie das nicht endlich tun, können Sie Ihre Beförderung vergessen. Das ist eine Dienstanweisung. Nehmen Sie das ernst!“ Was tun?

Kurzfristig besteht die beste Option darin, nachzugeben und die Anweisung zu befolgen. Den wenn derart offensiv eine Drohung ausgesprochen wird, zieht ein Mitarbeiter, der widerspricht, auf jeden Fall den Kürzeren. Wer allerdings immer brav macht, was der Chef verlangt, bleibt sich selbst nicht treu und läuft Gefahr, irgendwann nicht mehr ernst genommen zu werden.

Doch sich zu widersetzen ist nicht einfach, denn die Folgen können gravierend sein – und das macht Angst. Da kann es helfen, seine Ängste zu hinterfragen, um sich darüber klar zu werden, wie weit ein Chef wirklich gehen kann. Etwa: Warum habe ich eigentlich genau Angst? Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich so reagiere, wie ich möchte? Wie gehe ich dann damit um? Und: Ist dieser schlimmste Fall wirklich so schlimm? Man sollte auch überlegen, ob es Situationen gab, in denen man keine Angst vor der Macht des Chefs hatte und was dort anders war. Und wie man dem Chef begegnen würde wenn man keine Angst mehr hätte.

Solche Überlegungen helfen, festzulegen, bis zu welchem Punk man sich der Macht des Chefs unterwirft – und wo die Grenzen liegen. Beispielsweise kann man für sich definieren: “Ich bin bereit, abends länger zu arbeiten, um das geforderte Leistungspensum zu schaffen. Aber auf keinen Fall will ich auch am Wochenende in die Firma kommen. Denn: “Ich wünsche mir zwar eine Beförderung, aber nicht um jeden Preis!”“ Auf diese Weise weigert man sich, das Machtspiel mitzuspielen und macht sich bis zu einem gewissen Grad von der Macht des Chefs unabhängig. Aber natürlich muss man auch bereit sein mit den Konsequenzen zu leben.

Mein Beitrag bei RP-ONLINE gibt Tipps, wie Sie mit solchen Machtspielen umgehen.

Simone Janson

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Versicherungen

Riesterverträge können zur Geldwäsche missbraucht werden

Was ich auch noch nicht wusste: Auch Riesterverträge können zur Geldwäsche missbraucht werden. 2005 und 2006 haben Versicherungsunternehmen 35 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet. Die Anzeigen wurden überprüft, aber in keinem Fall hat sich der Verdacht bestätigt. Allerdings: Rein Theoretisch ist der Missbrauch wohl tatsächlich möglich. Ein besonders hohes Risiko besteht vor allem bei hohen Bareinzahlungen oder Einmalzahlungen. Dabei werden die Schwellenwerte des Geldwäschegesetzes nur dann überstiegen, wenn die Jahresprämien höher als 1000 Euro oder eine einzelne Prämie mehr als 2500 Euro übersteigt.