Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Versicherungen

Krankengeld:
Was leistet die Krankenkasse bei Berufsunfähigkeit?

Bei längeren Krankheiten können Sie von der gesetzliche Krankenkasse 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate erhalten. Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren aber maximal 78 Wochen lang gezahlt. Ab wann die Krankenkasse zahlt, hängt davon ab, in welchem Tarif Sie versichert sind. Im normalen Tarif haben Sie im Krankheitsfalle Anspruch auf ein Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche.

Vorgezogenes Krankengeld

Wenn Sie Krankengeld bereits ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten wollen (für Selbständige die in den ersten Wochen ihrer Krankheit keinen Lohnausgleich vom Arbeitgeber bekommen kann das sinnvoll sein), müssen Sie einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 % zahlen. Die Beitragshöhe und auch die Leistungen sind hier sehr unterschiedlich. Erfragen Sie diese bei verschiedenen Kassen. Wenn Ihre eigene Krankenkasse zu viel verlangt, lohnt sich ein Wechsel. Wenn Sie mit einem ermäßigten Beitragssatz versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.

Private Krankentagegeldversicherung

Außerdem können Sie sich gegen den Verdienstausfall bei Krankheit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie hierbei gut die privaten und gesetzlichen Kassen vergleichen, denn Konditionen der gesetzlichen Kassen sind hier meist besser. Die Tarife für ein Krankentagegeld von 50 Euro ab dem 15.Krankheitstag bewegen sich je nach Eintrittsalter und Geschlecht in der Größenordnung zwischen 25 und 125 Euro im Monat. Je niedriger das zu zahlende Krankentagegeld ist und je später der Zahlungsbeginn ist, desto preiswerter wird es.

Die Leistungen der Krankenversicherung sind nur für vorübergehende Krankheiten da. Sobald sich herausstellt, dass es sich um eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, nicht um eine vorübergehende Krankheit handelt, stellt die Krankenversicherung in der Regel die Zahlung ein.

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Versicherungen

Krankengeld für Selbständige soll wiederkommen

Die Streichung des Krankengeldes für unständig und auf Produktionsdauer Beschäftige sowie für freiwillig versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zurückgenommen; der Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld kann auch weiterhin mit dem normalen Krankenkassenbeitrag erworben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium für Gesundheit nach heftigen Protesten von Gewerkschaften und Verbraucherverbänden am Silvestertag vorgelegt hat. Der Informationsdienst Mediafon schreibt dazu:

Das Gesetz soll im Frühjahr verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft treten. Was mit den Wahltarifen geschieht, die bisher schon abgeschlossen wurden, dazu sagt der Gesetzentwurf ebenso wenig wie zu der Frage, wie Leute behandelt werden, die in nächster Zeit, also vor der Verabschiedung des Gesetzes langfristig krank werden. Denn dann gilt ja zunächst noch die alte neue Rechtslage, nach der sie erst mal nur den ermäßigten Beitrag ohne Krankengeldanspruch zahlen…

Den vollständigen Beitrag finden Sie bei Mediafon.

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Versicherungen

Selbständige:
Kein Anspruch auf Krankengeld mehr 2009?

Die Panikmeldung am Anfang: Laut § 44 SGB 5 haben hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ab 1. Januar 2009 in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Und nun? Wechsel in die private Krankenversicherung, Abschluss einer privaten Kranketagegeldversicherung?

Quatsch, sagt der Informationsdienst Mediafon. Denn gleichzeitig wird auch § 53 SGB 5 geändert. In dessen Absatz 6 heißt es nun: “Die Krankenkasse hat in ihrer Satzung für (diese Mitglieder) Tarife anzubieten, die einen Anspruch auf Krankengeld (vom ersten Tag an) oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen, für die … Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz jedoch spätestens mit Beginn der dritten Woche der Arbeisunfähigkeit.”

Bleibt also alles beim Alten – heißt nur anders! Und man muss wissen, dass – wer seinen Anspruch auf Krankengeld behalten will – zum 1.1.2009 seine bisherige Versicherung zum Normaltarif in eine Versicherung im Wahltarif mit Krankengeldanspruch umwandeln muss.

Simone Janson

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Versicherungen

Krankentagegeldversicherung

Wenn Sie zum ermäßigten Beitrag in der gesetzlichen oder auch in der privaten Kasse oder krankenversichert sind, können Sie für den Verdienstausfall bei Krankheit eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie hierbei gut die privaten und gesetzlichen Kassen vergleichen, denn Konditionen der gesetzlichen Kassen sind hier meist besser. Wenn Ihre eigene Krankenkasse zu viel verlangt, lohnt sich ein Wechsel. Die Tarife für ein Krankentagegeld von 50 Euro ab dem 15.Krankheitstag bewegen sich je nach Eintrittsalter und Geschlecht in der Größenordnung zwischen 25 und 125 Euro im Monat. Je niedriger das zu zahlende Krankentagegeld ist und je später der Zahlungsbeginn ist, desto preiswerter wird es.

Ab wann und wie viel die Versicherung zahlen soll, lässt sich beliebig festlegen; der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Tagegeldes, dem ersten Zahlungstag, dem Alter bei Eintritt in die Versicherung und dem Geschlecht. Vereinbart werden kann eine Zahlung frühestens ab dem vierten Krankheitstag – die Prämien dafür sind jedoch entsprechend Hoch. Die Tarife sind je nach Kasse sehr unterschiedlich, auch hier empfiehlt sich das oben dargestellte Vorgehen zum Abschluss einer privaten Versicherung. Manchmal ist statt einer Krankentagegeldversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung (dazu unten mehr) sinnvoller. Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen sehr genau.

Die Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet nachzuprüfen, ob die Versicherten tatsächlich arbeitsunfähig sind und machen unangemeldete Hausbesuche. Außerdem bekommen Sie nur den tatsächlichen Einkommensausfall ersetzen. Wenn Sie vor der Krankheit gar kein Einkommen hatten oder Ihr Einkommen geringer war, als die Höhe des Tagesgeldes, das Sie versichert haben, bekommt im Zweifelsfall nur das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate ersetzt. Setzen Sie also die Höhe des versicherten Tagegeldes nicht zu hoch an, sonst zahlen Sie unnötig hohe Beiträge. Kranken- und Rentenversicherung für Künstler und Publizisten.

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Versicherungen

Gesetzliche Krankenversicherung – auf welche Zusatzleistungen sollten Sie achten?

  • Behandlungsarten: Erkundigen Sie sich vor einem Wechsel, ob die Kasse z.B. alternative Heilverfahren und homöopathische Behandlungen, Rehabilitationskuren, ambulante Vorsorgekuren oder Zusatzimpfungen übernimmt.
  • Zuschüsse: Auch Höhe des Zuschusses bei Zahnersatz kann variieren. Bei Brillen lassen manche Kassen Brille und Kontaktlinsen parallel zu.
  • Prävention: Seit 2004 dürfen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten mit günstigeren Tarifen oder reduzierten Zuzahlungen belohnen. Die Bedingungen werden von jeder Kasse individuell festgelegt. Für freiwillig Versicherte sind sogar Beitragsrückerstattungen und niedrigere Beiträge mit Selbstbehalt erlaubt. Genaues Hinsehen lohnt sich!
  • Service: Wenn Sie häufig mit der Krankenversicherung kommunizieren und zahlreiche Belege einreichen müssen, ist eine Krankenkasse mit einer Niederlassung vor Ort sinnvoll. Vor allem kleinere Betriebskrankenkassen können hier problematisch sein: Sie haben zwar billige Beiträge, aber häufig auch nur eine Geschäftsstelle, manche sogar nur ein ständig besetztes Telefon.
  • Krankengeld: Selbständige können von Ihrer Kasse im Krankheitsfall 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate bekommen (mehr zur Berechnung der Beiträge im entsprechenden Kapitel unten). Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren maximal 78 Wochen lang gezahlt. Wer zum normalen Tarif versichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Anspruch. Wer jedoch Krankengeld ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten will, muss einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 Prozent zahlen. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich und müssen individuell nachgefragt werden.
  • Eine Einschränkung des Leistungsumfangs gibt es durch die Gesundheitsreform bei der Behandlung von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe – zum Beispiel bei Komplikationen in Folge von Schönheitsoperationen oder Piercing.
Simone Janson

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Versicherungen

Krankengeldtarif für Selbständige

Wie die der Infodienst Mediafon der Gewerkschaft verdi meldt, soll es in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig Tarife geben, mit denen freiwillig versicherte Selbstständige Anspruch auf ein Krankengeld vom ersten Krankheitstag an erwerben können. Solche Angebote zu machen verpflichtet der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sämtliche gesetzlichen Krankenkassen. Ob diese Tarife allerdings von irgend jemandem bezahlbar sein werden, darüber lässt sich bisher nur spekulieren. Im Standardtarif, der heute ein Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche einschließt, soll der Krankengeldanspruch dafür entfallen.
Bislang ist das aber nur ein Gesetzentwurf!

Gab es bisher in der Regel drei Beitragsklassen, nämlich eine niedrige (ohne Krankengeldanspruch), den Standardbeitrag (mit Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche) und den erhöhten Beitrag (mit Krankengeld meist ab der vierten Woche), so bestimmt der Gesetzentwurf jetzt kurz und knapp: “Keinen Anspruch auf Krankengeld haben … hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige.” Ihr Kassenbeitrag soll dafür um 0,6 Prozentpunkte unter dem Normalbeitrag liegen. Die Kassen müssen dafür “Wahltarife” für ein sofortiges Krankengeld anbieten, über deren Höhe sich der Gesetzentwurf freilich ausschweigt.
Die Neuregelung soll nicht bei einer Versicherung über die Künstlersozialkasse gelten – hier lässt der Entwurf die Gesetzeslage unverändert.