Die ARGE soll die Empfänger von Arbeitslosengeld II wieder in Lohn und Brot bringen. Im Prinzip eine gute Idee, doch wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss jede zumutbare Beschäftigung annehmen.
Das kann im Ernstfall bedeuten, dass qualifizierte Menschen ganz unqualifizierte Jobs annehmen müssen.
Überqualifizierung? Fehlanzeige
Da hilft es nichts, zum Beispiel als arbeitsloser Informatiker zu argumentieren, für Hausmeisterdienste überqualifiziert zu sein: Das Arbeitslosengeld II wird bei einer Ablehnung des Jobangebotes sofort gekürzt.
Die Lösung
Einzige Lösung: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, ein Jobangebot nicht anzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel eine körperliche oder psychische Erkrankung, nachzuweisen durch ein ärztliches Attest.
Das ist auch nachträglich möglich. Wer zum Beispiel ein Jobangebot nicht annehmen konnte, weil er währenddessen im Krankenhaus lag und davon nichts erfahren hat, kann auch im Nachhinein noch das zu wenig gezahlte Arbeitslosengeld II zurückerhalten.
Auch wer Angehörige pflegen muss oder nachweisbar durch den Job die Erziehung seiner Kinder gefährden würde, kann ablehnen. Letzteres trifft in der Regel auf Alleinerziehende Eltern von Kleinkindern in den ersten drei Jahren zu, wenn diese keinen Platz in der Kindertagesstätte finden.