Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Frisch Gegründet

Kurz-Tipps für Existenzgründer:
Welche Zuschüsse gibt es von der Arbeitsagentur?

Erinnern Sie sich noch an die Ich-AG? Sie war bald derartig in Verruf
geraten, dass die Bundesregierung sich dazu entschloss, diese Grün-
dungsförderung wieder abzuschaffen. Mittlerweile gibt es statt Ich-AG und Überbrückungsgeld neue Förderinstrumente.
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Arbeits- & Sozialrecht

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse können für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden:
Welches sind die Härtefälle?

Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Wer jedoch Arbeitslosengeld II bekommt, für den kann im Härtefall der Zusatzbeitrag übernommen werden. Wie geht das?
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Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Wo bekommen Empfänger von Arbeitslosengeld II Hilfe?

Auch wenn es nicht schön sein mag, dass die ARGE bei Nichterfüllung gewisser Pflichten das Arbeitslosengeld II kürzen kann: Wer sich den Vorgaben der ARGE nicht völlig verweigert und bei Problemen auch den Dialog sucht, hat keine völlige Kürzung der Leistungen zu befürchten.
Wer Probleme bei der ARGE hat, kann sich an den Sozialverband Deutschland (www.sovd.de) wenden: Mitglieder können sich hier für einen Beitrag von 5 Euro im Monat kostenlos zu allen sozialrechtlichen Fragen beraten lassen. Auch Prozesskostenbeihilfe kann man beantragen: Die wird jedoch erst gezahlt, wenn es tatsächlich zur Klage kommt, für vorhergehende Beratungen gibt es jedoch kein Geld.

Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Umzug und Hartz IV?

Die ARGE kann Empfängern von Arbeitslosengeld II die Leistung kürzen, wenn die bisherige Wohnung zu groß oder zu teuer ist und sie nicht umziehen wollen. Umgekehrt muss bei der ARGE jedoch auch ein Antrag gestellt werden, wenn man selbst umziehen will. Und: Wer seine Wohnung wechseln will, muss verschiedene Wohnungsangebote vorlegen und beweisen, dass er das billigste Angebot herausgesucht hat. Wer diesen Weg nicht einhält, riskiert, dass die ARGE weder die Kosten für den Umzug noch die Miete für die neue Wohnung übernimmt.

Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Hilfe, die falsche Weiterbildung!

Weiterbildungen können zwar notwendig sein, um wieder einen Job zu bekommen und deswegen bietet die ARGE den Empfängern von Arbeitslosengeld II auch regelmäßig von selbst entsprechende Maßnahmen an. Doch nicht alle sind wirklich sinnvoll: Ein Informatiker braucht zum Beispiel keinen Computerkurs, eine Buchhalterin keinen Buchhaltungslehrgang. Und dennoch: Wer ablehnt, muss mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes II rechnen.

Wer der Ansicht ist, die Weiterbildung führt nicht zum gewünschten Ziel, sollte einfach mit seinem Sachbearbeiter reden: Vielleicht ist dem noch gar nicht aufgefallen, dass man die Qualifikation schon längst besitzt. Noch besser ist es allerdings, gleich Alternativvorschläge zu machen; denn vielleicht ist für den Informatiker ein Buchhaltungskurs sehr sinnvoll, weil er sich selbständig machen will? Auf jeden Fall sollte man zeigen, dass man engagiert ist und grundsätzlich bereit ist, sich weiterzuqualifizieren. Wer konstruktiv mit seinem Sachbearbeiter redet, hat gute Chancen, statt der falschen eine passende Weiterbildung zu bekommen.

Der Beitrag erschien auf stern.de und auch am 29.08.2009 unter dem Titel “Weiterbildung muss sinnvoll sein” im Rhein-Main-Markt, Beilage zu Frankfurter Neuen Presse und zur Rhein-Main-Zeitung, dem Lokalteil der FAZ, auf Seite 3.

Simone Janson

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Weiterbildung

Staatliche Förderung möglich:
Weiterbildung durch die Arbeitsagentur

Wer Arbeitslosengeld II erhält, kann sich Weiterbildungen wie Führerschein, Sprach- oder Computerkurse finanzieren lassen, wenn diese für die Jobsuche sinnvoll sind. Das Problem bei der Sache: Die Leistung wird rein nach Ermessen des Sachbearbeiters gewährt.

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Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Hartz IV:
Hilfe, das Jobangebot ist das letzte!

Die ARGE soll die Empfänger von Arbeitslosengeld II wieder in Lohn und Brot bringen. Im Prinzip eine gute Idee, doch wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss jede zumutbare Beschäftigung annehmen.

Das kann im Ernstfall bedeuten, dass qualifizierte Menschen ganz unqualifizierte Jobs annehmen müssen.

Überqualifizierung? Fehlanzeige

Da hilft es nichts, zum Beispiel als arbeitsloser Informatiker zu argumentieren, für Hausmeisterdienste überqualifiziert zu sein: Das Arbeitslosengeld II wird bei einer Ablehnung des Jobangebotes sofort gekürzt.

Die Lösung

Einzige Lösung: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, ein Jobangebot nicht anzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel eine körperliche oder psychische Erkrankung, nachzuweisen durch ein ärztliches Attest.

Das ist auch nachträglich möglich. Wer zum Beispiel ein Jobangebot nicht annehmen konnte, weil er währenddessen im Krankenhaus lag und davon nichts erfahren hat, kann auch im Nachhinein noch das zu wenig gezahlte Arbeitslosengeld II zurückerhalten.

Auch wer Angehörige pflegen muss oder nachweisbar durch den Job die Erziehung seiner Kinder gefährden würde, kann ablehnen. Letzteres trifft in der Regel auf Alleinerziehende Eltern von Kleinkindern in den ersten drei Jahren zu, wenn diese keinen Platz in der Kindertagesstätte finden.

Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Was tun:
Hilfe, bei Hartz IV wird das Einkommen falsch angerechnet!

Das Arbeitslosengeld II fällt geringer aus, wenn man selbst oder der Partner eigenes Einkommen hat. Manchmal rechnet die ARGE jedoch versehentlich ein höheres Einkommen an als tatsächlich vorhanden ist. Wer dann Widerspruch einlegt, kann sich das zu wenig gezahlte Arbeitslosengeld II nachzahlen lassen.

Vorsicht Mitbewohner

Häufiger kommt es jedoch vor, dass fälschlicherweise das Einkommen eines Mitbewohners, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, angerechnet wird. Denn wenn der ALG-II-Empfänger länger als zwei Jahre mit einer anderen Person zusammenlebt, kann die ARGE vermuten, dass es sich um eine so genannte Bedarfgemeinschaft handelt, in der mehrere Personen wie in einer Familie oder Lebensgemeinschaft zusammenwohnen.

Das würde bedeuten, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Mitbewohner bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes miteinbezogen würden. Zwar muss man den Außendienstmitarbeiter der ARGE, der die Wohnverhältnisse kontrolliert, nicht einlassen, aber man sollte auf jeden Fall beweisen können, dass es sich nicht um eine Bedarfs- sondern nur um eine Wohngemeinschaft handelt.