Immer wieder werde ich in Veranstaltungen gefragt, wie das denn mit der Limited aussieht. Das könnte sich nun erledigen: Die Bundesregierung will die GmbH reformieren und damit auch für Kleinstgründer aktiver machen. Herzstücke der geplanten Reform, die Gründungen erleichtern soll: Das notwendige Mindestkapitals einer “echten” GmbH bisheriger Prägung soll auf 10.000 Euro abgesenkt werden.
1-Euro-GmbH
Nach dem 1-Euro Job kommt zudem nun die 1-Euro GmbH, die so genannte “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Bei Verwendung einer vorgegebenen Mustersatzung soll es möglich sein, beurkundsfrei eine “Standard-GmbH” gegründet zu gründen – schließlich soll das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Kritik an diesem Entwurf gibt es allerdings auch gleich: Wulf Goette, Vorsitzender des für Gesellschaftsrecht zuständigen Senats beim Bundesgerichtshof, kritisierte laut Manager-Magazin, für eine Mini-GmbH ohne Stammkapital gebe es keine praktische Notwendigkeit und sagte “eine Menge von Anwendungsproblemen” voraus.
Problem Haftung
Denn wer vertraut schon der Haftung einer Firma mit einem Kapital von 1 Euro? Zudem begünstige die Reform die Konzerne, während der Mittelstand davon am allerwenigsten profitiere. Die bereits jetzt zu scharfe Haftung des GmbH-Geschäftsführers werde weiter verschärft, die der Gesellschafter zu wenig in den Fokus genommen.
Also mal wieder noch alles offen, da eben noch nicht ganz klar ist, wie das Ergebnis der Reform denn nun im Detail aussieht – und – was noch wichtiger ist, im Alltag angewendet werden kann.
Es bleibt spannend.
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