Mit dem Gründungszuschuss unterstützt der Staat, bzw. die Bundesagentur für Arbeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbständig machen. Gerade wurde das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen (drittes und viertes Sozialgesetzbuch) neu geregelt: Aus der bisherigen Kann- wird eine Pflichtleistung. Und: Noch ist das Gesetz nicht gültig. Wer sich beeilt, kann schnell nochmal nach den alten Bedingungen gründen.

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