Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Frisch Gegründet

Mein Artikel bei ZEIT-ONLINE:
Fördergelder für Gründer – Einstigsgeld

Wer vor seiner Gründung Arbeitslosengeld II bezogen hat, bekommt das sogenannte Einstiegsgeld.  Über die Genehmigung entscheidet der Arbeitsberater. Die Höhe wird nach der monatlichen Regelleistung des Arbeitslosengeld II berechnet. Außerdem können Selbständige ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen.

Einstiegsgeld

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, kann als Existenzgründer ebenfalls gefördert werden – und zwar mit dem Einstiegsgeld. Zweck des Einstiegsgeldes ist es allerdings nicht, Selbständigkeit an sich zu fördern. Es soll vielmehr Empfängern von ALG II helfen, den Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit zu wagen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt.

Ergänzendes Arbeitslosengeld II

Wer schon selbständig ist, aber nicht genug zum Leben verdient, kann ergänzendes Arbeitslosengeld II in Höhe des normalen ALG II-Satzes bekommen. Wie viel “nicht genug” ist, lässt sich jedoch nur grob sagen: Der genaue Wert richtet sich nach den tatsächlichen Miet- und Heizkosten und den persönlichen Freibeträgen. Als Richtwert gilt: Die Einkommensgrenze, unterhalb derer Selbstständige ergänzendes Alg II bekommen können, liegt für Alleinstehende in Westdeutschland bei rund 950 Euro, für ein Paar mit einem Kind in Ostdeutschland bei 1.600 Euro. Allerdings dürfen Antragsteller nur sehr wenig Vermögen auf der Bank haben.

Alle Einkünfte werden außerdem auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wessen Lebenspartner zu viel verdient, bekommt in der Regel keinen Zuschuss. Und nur wer nachweisen kann, dass die zusätzliche Hilfe nur vorübergehend ist und mit der Selbständigkeit eigentlich ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaftet wird, ist weitgehend von den Verpflichtungen normaler ALG-II-Empfänger befreit.

Der Artikel ist bei ZEIT-ONLINE erschienen unter: www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/existenzgruender-foerdergelder?page=2

Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Einstiegsgeld:
Der Weg aus Hartz IV!

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht nur eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, sondern auch die beste Möglichkeit, die eigenen Ideen zu verwirklichen, sich zu entfalten. Gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten nimmt die Zahl an Existenzgründungen zu. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt dies mit Beratung und unterschiedlichen finanziellen Hilfen.

Einstiegsgeld

Auch Arbeitsuchende in der Grundsicherung sehen die eigene Existenzgründung als Chance, wieder beruflich Fuß zu fassen. Seit Jahresbeginn wurden rund 12.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) durch die Jobcenter in die Selbstständigkeit begleitet, angefangen von der Entwicklung der Geschäftsidee, über die Unterstützung in Finanzierungsfragen bis hin zur Geschäftseröffnung, im Jahr 2008 waren es rund 25.000. Hoch ist vor allem der Anteil der Männer zwischen 30 und 50 Jahren.

Ziel der Bundesagentur für ist es, den Hilfebezug und die Abhängigkeit von Sozialleistungen in absehbarer Zeit und vor allem dauerhaft zu beenden. Die Selbstständigkeit kann hier eine realistische Option sein. In vielen Grundsicherungsstellen wird daher rund um das Thema Selbstständigkeit beraten und informiert. Eng vernetzt hat sich die BA vor Ort mit Kammern, Kreditinstituten, Bildungsträgern und Arbeitgeberverbänden. Gerade in Krisenzeiten nehmen die Existenzgründungen zu. Daher rechnet die BA in den kommenden Monaten mit einem steigenden Beratungsbedarf.

Erfolgreiche Gründer aus Hartz IV

Dass die Existenzgründungen von Hartz IV-Empfängern durchaus erfolgreich sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Fast 90 Prozent der geförderten Selbstständigen sind sechs Monate nach der Förderung weiterhin auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder Zehnte kehrt nach einem halben Jahr in die Arbeitslosigkeit zurück. Statistisch gesehen, werden mit jeder Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen.

Immer mehr unterstützende Selbständige


Aber wo Licht ist, da ist auch Schatten. Ende 2008 gab es 114.000 Selbstständige in der Grundsicherung, zwei Jahre zuvor waren es 56.000. Damit hat sich die Zahl der sogenannten “aufstockenden Selbstständigen” fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort. Dies zeigt, dass immer mehr Selbstständige mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum absichern können. Über die Hälfte der selbst-ständig tätigen Hilfebedürftigen haben monatlich weniger als 400 Euro Einkommen. Aufgrund von Auftragsmangel oder der derzeit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen sind sie auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen.

Den aktuellen Bericht zur Selbstständigkeit im SGB II gibt es im Internet unter www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/arbeitsmarktberichte/berichte-broschueren/grundsicherung.shtml

Hintergrund: So funktioniert Finanzielle Unterstützung von Exstenzgründern in der Grundsicherung

Mit dem sogenannten Einstiegsgeld können ALG II-Empfänger finanziell unterstützt werden. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis ma-ximal 100 Prozent der Regelleistung betragen. Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zu-schüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden kön-nen.

Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden. Die Zuschüs-se betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen. Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert wer-den. Sachmittel können zum Beispiel sein: Betriebs- und Geschäftsausstattungen (PC und Software, Telefonanlage, Kopierer, Mobiliar o.ä.), Marketing und Vertrieb unter-stützende Investitionen (Erstellung Homepage, Werbemittel…), Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge usw.

Simone Janson

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Absolventen & Praktika

Frisch von der Uni:
Einstiegsgeld für Hochschulabsolventen

Hochschulabsolventen, die Arbeitslosengeld II beziehen und sich selbstständig machen, können von der Agentur für Arbeit auf Antrag zusätzlich ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das sind monatlich die Hälfte des ALG-II-Regelsatzes plus einem Zuschuss für jedes Kind. Das Einstiegsgeld wird maximal zwei Jahre gezahlt. Es muss beim persönlichen Ansprechpartner beantragt werden – und zwar in der Regel, bevor man eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Und es handelt sich um eine Ermessensleistung – und nicht um einen Rechtsanspruch. Sollte ein Hochschulabsolvent “gravierende Vermittlungshemmnisse” aufweisen, kann es auch ein höheres Einstiegsgeld geben.
Übrigens: Einstiegsgeld kann zusätzlich zum ALG II auch gezahlt werden, wenn Hochschulabsolventen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und vom Verdienst Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Hochschulabsolventen, die einen Minijob (400-Euro-Job) haben, sollten deshalb überlegen, ob sie den Minijob nicht in ein reguläres Arbeitsverhältnis umwandeln können.