Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.


Job- & Personalsuche » Arbeits- & Sozialrecht » Serie – Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
Deutlich höhere Beiträge in 2011 & 2012

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung war für Selbständige mit ca. 20 Euro Monatsbeitrag bislang unglaublich günstig – bei voller Leistung! Denn Selbständige zahlen einen festen Betrag, der vom realen Einkommen unabhängig berechnet wird. Allerdings: Ab 2011 und erst recht ab 2012 wird es deutlich teuerer!

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Bislang zahlen Selbständige für die Arbeitslosenversicherung nur einen festen Beitrag von ungefähr 20 Euro und hatten dafür den vollen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Die muss aber bekanntlich sparen, weil zu wenig Einnahmen zu hohen Ausgaben gegenüber stehen. Wer weiß, vielleicht sollen nun die deutlich höheren Beiträge für Selbständige den Karren aus dem Dreck ziehen.

Die Beiträge verdoppeln sich!

Ab 2011 werden die Beiträge einfach verdoppelt: In Westdeutschland zahlen Selbständige für 2011 38,33 Euro, in Ostdeutschland 32,60 Euro.

Das “Beste” kommt aber noch: Ab 2012 werden die Beiträge wiederum verdoppel: 2012 steigen die Beiträge auf 76,65 Euro (West) bzw. 65,20 (Ost) Euro pro Monat.

Bedingungen

Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie sich erst 2012 selbständig machen, zahlen Sie im ersten Gründungsjahr lediglich 38,33 Euro bzw. 32,60 Euro.

Diesen Beitrag müssen Sie als Selbständiger wie alle anderen Versicherungsbeiträge (abgesehen von der Künstlersozialversicherung) allein bezahlen. Sie können ihn auch als jährliche Einmalzahlung leisten.

Freiwillige Versicherung wird zur Pflicht!

Das Problem bei der freiwilligen Arbeitsversicherung: Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, entsteht ein “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag”. Dieses können Sie erst kündigen, wenn Sie die selbständigkeit wieder beenden oder wenn die Versicherung fünf Jahre lang bestanden hat – in diesem Fall können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

Wer die Versicherungspflicht vorher beenden möchte, dem hilft ein Trick: Die Versicherung endet automatisch, wenn Sie drei Monate lang die Beiträge nicht gezahlt haben. Allerdings haben Sie dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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