Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung war für Selbständige mit ca. 20 Euro Monatsbeitrag bislang unglaublich günstig – bei voller Leistung! Denn Selbständige zahlen einen festen Betrag, der vom realen Einkommen unabhängig berechnet wird. Allerdings: Ab 2011 und erst recht ab 2012 wird es deutlich teuerer!

Bislang zahlen Selbständige für die Arbeitslosenversicherung nur einen festen Beitrag von ungefähr 20 Euro und hatten dafür den vollen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Die muss aber bekanntlich sparen, weil zu wenig Einnahmen zu hohen Ausgaben gegenüber stehen. Wer weiß, vielleicht sollen nun die deutlich höheren Beiträge für Selbständige den Karren aus dem Dreck ziehen.
Die Beiträge verdoppeln sich!
Ab 2011 werden die Beiträge einfach verdoppelt: In Westdeutschland zahlen Selbständige für 2011 38,33 Euro, in Ostdeutschland 32,60 Euro.
Das “Beste” kommt aber noch: Ab 2012 werden die Beiträge wiederum verdoppel: 2012 steigen die Beiträge auf 76,65 Euro (West) bzw. 65,20 (Ost) Euro pro Monat.
Bedingungen
Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie sich erst 2012 selbständig machen, zahlen Sie im ersten Gründungsjahr lediglich 38,33 Euro bzw. 32,60 Euro.
Diesen Beitrag müssen Sie als Selbständiger wie alle anderen Versicherungsbeiträge (abgesehen von der Künstlersozialversicherung) allein bezahlen. Sie können ihn auch als jährliche Einmalzahlung leisten.
Freiwillige Versicherung wird zur Pflicht!
Das Problem bei der freiwilligen Arbeitsversicherung: Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, entsteht ein “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag”. Dieses können Sie erst kündigen, wenn Sie die selbständigkeit wieder beenden oder wenn die Versicherung fünf Jahre lang bestanden hat – in diesem Fall können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
Wer die Versicherungspflicht vorher beenden möchte, dem hilft ein Trick: Die Versicherung endet automatisch, wenn Sie drei Monate lang die Beiträge nicht gezahlt haben. Allerdings haben Sie dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.
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