Berufebilder by Simone Janson

Journalist, Bestseller-Autor, Experte für neues Arbeiten am Institut für Kommunikation in sozialen Medien, Gründer von Berufebilder.de.


Existenzgründung » Versicherungen » Kurios:
Kein Rentenanspruch bei religiöser Trauung

Seit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Das Dicke Ende kommt jedoch sogleich:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist extra darauf hin, dass auf der Basis von religiösen Eheschließungen alleine kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entstehen kann. Stirbt ein Partner, kann daher keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es lediglich eine religiöse Trauung gab. Fazit: Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam.

Wer allerdings aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann nach deutschem Recht religiös erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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1 Kommentare

  1. Trennung von Staat und Kirche. Finde ich richtig.

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