Wenn Sie zum ermäßigten Beitrag in der gesetzlichen oder auch in der privaten Kasse oder krankenversichert sind, können Sie für den Verdienstausfall bei Krankheit eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie hierbei gut die privaten und gesetzlichen Kassen vergleichen, denn Konditionen der gesetzlichen Kassen sind hier meist besser. Wenn Ihre eigene Krankenkasse zu viel verlangt, lohnt sich ein Wechsel. Die Tarife für ein Krankentagegeld von 50 Euro ab dem 15.Krankheitstag bewegen sich je nach Eintrittsalter und Geschlecht in der Größenordnung zwischen 25 und 125 Euro im Monat. Je niedriger das zu zahlende Krankentagegeld ist und je später der Zahlungsbeginn ist, desto preiswerter wird es.
Ab wann und wie viel die Versicherung zahlen soll, lässt sich beliebig festlegen; der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Tagegeldes, dem ersten Zahlungstag, dem Alter bei Eintritt in die Versicherung und dem Geschlecht. Vereinbart werden kann eine Zahlung frühestens ab dem vierten Krankheitstag – die Prämien dafür sind jedoch entsprechend Hoch. Die Tarife sind je nach Kasse sehr unterschiedlich, auch hier empfiehlt sich das oben dargestellte Vorgehen zum Abschluss einer privaten Versicherung. Manchmal ist statt einer Krankentagegeldversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung (dazu unten mehr) sinnvoller. Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen sehr genau.
Die Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet nachzuprüfen, ob die Versicherten tatsächlich arbeitsunfähig sind und machen unangemeldete Hausbesuche. Außerdem bekommen Sie nur den tatsächlichen Einkommensausfall ersetzen. Wenn Sie vor der Krankheit gar kein Einkommen hatten oder Ihr Einkommen geringer war, als die Höhe des Tagesgeldes, das Sie versichert haben, bekommt im Zweifelsfall nur das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate ersetzt. Setzen Sie also die Höhe des versicherten Tagegeldes nicht zu hoch an, sonst zahlen Sie unnötig hohe Beiträge. Kranken- und Rentenversicherung für Künstler und Publizisten.
6. Februar 2009 um 09:10 Uhr
muss ich wirklich unangemeldete Hausbesuche von Vertretern der privaten Krankenversicherung akzeptieren obwohl ich durch Arzt krankgeschrieben bin ?
6. Februar 2009 um 11:39 Uhr
Hallo Herr Trenz,
da ich nach dem Rechtsdiensleistungsgesetz (bundesrecht.juris.de/rdg/) nicht befugt bin, juristische Auskünfte zu erteilen, darf ich Ihre Frage, die ja offenbar darauf abzielt, ob die Krankenkasse rechtlich gesehen Hausbesuche machen kann, nicht beantworten. Ich habe jedoch diesen Thread für sie gefunden: www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=40352&ccheck=1 Die Antwort des Anwaltes dürfte Ihre Frage beantworten. Viele Grüße Simone Janson