Vorversicherungszeit
Sie können nur in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen. Das bedeutet, dass Sie vor Beginn Ihrer Selbständigkeit mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate lang gesetzlich krankenversichert waren. Und Sie dürfen noch nicht älter als 55 Jahre sein.
Zu dieser sogenannten Vorversicherungzeit zählen neben Arbeitsverhältnissen auch Zeiten, in denen Sie über die Arbeitsagentur, über die studentische Krankenversicherung oder über die Familienversicherung der Eltern pflichtversichert waren.
Dazu müssen Sie die freiwillige Weiterversicherung aber spätestens drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht beantragen. Diese Frist dürfen Sie nicht versäumen!
Freie Kassenwahl
Sie haben grundsätzlich die freie Wahl zwischen regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (etwa Barmer, DAK, Techniker), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK).
Ein Wechsel der gesetzlichen Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Wenn Sie aber gerade in eine neue Kasse gewechselt haben, müssen Sie mit einen weiteren Wechsel wieder 18 Monate warten.
Beiträge
Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags hängt ab von Ihrem Status, dem Beitragssatz und Ihrem Einkommen. Bei Arbeitnehmern und Versicherten übernimmt der Arbeitgeber, bei Mitgliedern der Künstlersozialversicherung diese die Hälfte des Beitrags.
Mehr zu den Beiträgen erfahren Sie im nächsten Teil der Serie!
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