Erinnern Sie sich noch an die Ich-AG? Sie war bald derartig in Verruf
geraten, dass die Bundesregierung sich dazu entschloss, diese Grün-
dungsförderung wieder abzuschaffen. Mittlerweile gibt es statt Ich-AG und Überbrückungsgeld neue Förderinstrumente.


Der Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist ein Betrag in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zum Lebensunterhalt. Er wird neun Monate lang gewährt. Außerdem erhalten Sie während dieser Zeit einen Zuschlag von 300 Euro/Monat für die soziale Absicherung. Sollte die Arbeitsagentur nach neun Monaten Ihren Antrag noch einmal verlängern, wird für weitere sechs Monate nur noch der Zuschlag von 300 Euro/Monat für die soziale Absicherung gezahlt, nicht mehr aber der Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I.
Einstiegsgeld
Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, kann ebenfalls gefördert werden – und zwar mit dem Einstiegsgeld. Zweck des Einstiegsgeldes ist es allerdings nicht, Selbständigkeit an sich zu fördern. Es soll vielmehr Empfängern von ALG II helfen, den Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit zu wagen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Entscheidend für einen erfolgreichen Antrag ist es, den Fallmanager persönlich zu überzeugen, dass das Einstiegsgeld helfen wir, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden.
Ergänzendes Arbeitslosengeld II
Wer schon selbständig ist, aber nicht genug zum Leben verdient, kann ergänzendes Arbeitslosengeld II in Höhe des normalen ALG II-Satzes bekommen. Wie viel »nicht genug« ist, lässt sich nur grob sagen: Der genaue Wert richtet sich u.a. nach den tatsächlichen Miet- und Heizkosten und den persönlichen Freibeträgen. Als Richtwert gilt: Die Einkommensgrenze, unterhalb derer Selbstständige ergänzendes Alg II bekommen können, liegt z.B. für Alleinstehende im Westen bei rund 950 Euro, für ein Paar mit einem Kind im Osten bei rund 1.600 Euro.
Allerdings dürfen Antragsteller nur sehr wenig Vermögen auf der Bank haben. Alle Einkünfte werden außerdem auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch wenn der Lebenspartner zu viel verdient, bekommen man in der Regel nichts. Und nur wer nachweist, dass mit diesem Geld die Chance besesteht, mit der Selbständigkeit irgendwann wieder halbwegs vernünftig Geld zu verdienen, ist weitestgehend von den Verpflichtungen normaler ALG-II-Empfänger befreit.
25. März 2010 um 11:11 Uhr
Sehr schöner und kompetenter Artikel für Existenzgründer.
4. Dezember 2010 um 19:39 Uhr
Das Thema Finanzierung ist für die Gründung sehr wichtig. Viele Fördermöglichkeiten sind den angehenden Unternehmern gar nicht bekannt. Daher möchte ich auf die Kapitalgeberdatenbank des Portals Für-Gründer.de hinweisen. In mehr als 500 Einträgen kann der Gründer nach Eigenkapital, Darlehen, Fördermitteln und Zuschüssen sowie Bürgschaften suchen – nur den Antrag schreiben, muss der Gründer noch selbst.
Hier geht es zur Datenbank www.fuer-gruender.de/kapital/kapitalgeberdatenbank/
Viel Erfolg.
5. Dezember 2010 um 20:37 Uhr
Danke für den Tipp – Finanzierungstipps sind immer gut!